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Covid-19: aktuelle Insights zu Massnahmen im Steuerbereich

So können wir sie proaktiv in Ihrem Krisenmanagement unterstützen

Was derzeit gemacht werden kann:

  • Stundung von fälligen Steuern beantragen (Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatzsteuer).Der Antrag für die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer ist beim Finanzamt zu stellen, während der Antrag zur Gewerbesteuer bei der Kommune gestellt werden muss.
  • Herabsetzung von Vorauszahlungen (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) beantragen. Der Antrag ist bei Ihrem Finanzamt zu stellen; bei der Gewerbesteuer geht es dabei um die Anpassung des Gewerbesteuermessbetrags.
  • Stundung, Herabsetzung von Vorauszahlungen und Vollstreckungsaufschub von Steuern beantragen, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z. B.Energiesteuer und Luftverkehrssteuer). Dieser Antrag ist beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen.
  • Vollstreckungsaufschub für Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen
Infoblatt zu konkreten Maßnahmen für den Steuerbereich

Mit einem vereinfachten Formular können die entsprechenden Anträge für die Einkommen-/Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer sowie für den Gewerbesteuermessbetrag gestellt werden.

Wir gehen davon aus, dass eine zinslose Stundung der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer um vorerst drei Monate möglich ist.

Ebenso sollte eine zinslose Stundung von Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z. B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer) möglich sein.

Auf die zinslose Stundung sollte im Antrag hingewiesen werden.

Hinsichtlich möglicher Erfolgsaussichten der Anträge oder etwaiger möglicher Nachfragen der Finanzbehörden werden wir alsbald unsere Erfahrungen berichten können. Die Finanzbehörden sind allerdings angewiesen, die Voraussetzungen großzügig auszulegen.

Broschüre: Tax & Legal Crisis Response

Die aktuelle COVID-19-Krise hat umfassende steuerliche Auswirkungen für Unternehmen. Daher haben wir über 50 Ideen gesammelt, die Möglichkeiten in verschiedenen Steuerarten aufzeigen, Cash zu generieren bzw. einzusparen.

Die Broschüre greift auch die dringlichsten rechtlichen Themen der Krise auf. Am Ende des jeweiligen Themenbereichs finden Sie Ansprechpartner, die Sie und Ihr Unternehmen gerne bei der Umsetzung der Konzepte unterstützen.

Themen aus folgenden Bereichen werden behandelt:

  • Corporate Tax
  • Umsatzsteuer
  • Energiesteuer/Stromsteuer
  • Lohnsteuer und entsendebedingte Kosten
  • Zoll und Verbrauchsteuern
  • Verrechnungspreise
  • Legal

Unser Expertenteam unterstützt Sie gerne bei diesen Herausforderungen:

Tel: +49 (0)211 8772 5808
crisis-response@deloitte.de

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