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Der neue europäische Rahmen für Asset-Backed Securities-Transaktionen

Einführung von Kriterien für besonders hochwertige sog. STS-Verbriefungen 

Januar 2018

Am 28. Dezember 2017 sind die neue Verbriefungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 2017/2402) und die einhergehenden Änderungen der Eigenmittelanforderungen (Verordnung (EU) Nr. 2017/2401) nach mehr als zweijährigen Verhandlungen (vgl. FSNews │ 4/2015) schlussendlich im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden.

Mit der Verbriefungsverordnung entsteht ein allgemeiner Rechtsrahmen für Verbriefungen, der einheitlich von verschiedensten Markteilnehmern wie institutionellen Investoren, Originatoren, Sponsoren, ursprünglichen Kreditgebern und Verbriefungszweckgesellschaften anzuwenden ist. Demnach wird mit Änderungen in OGAW, Solvency II, AIFM, CRA 3 und EMIR eine sektorübergreifende konsistente regulatorische Behandlung von Verbriefungen, insbesondere in Bezug auf Begriffsbestimmungen, Regelungen zum Selbstbehalt, den Sorgfaltspflichten und den Transparenzanforderungen für Verbriefungen, eingeführt. Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung von Kriterien für hochwertige Verbriefungen, den sog. simplen, transparenten und standardisierten Verbriefungen (STS-Verbriefungen). Zunächst wird die Anwendung der STS-Kriterien auf True Sale-Transaktionen (Term- und ABCP-Verbriefungen) beschränkt. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag für synthetische Verbriefungen soll im Anschluss eruiert werden. Eine Zertifizierung dieser STS-Verbriefungen wird durch Originatoren, Sponsoren sowie Verbriefungszweckgesellschaften ggf. unter Mithilfe eines zugelassenen Dritten vorgenommen und an die ESMA gemeldet. Alle STS-Verbriefungen sollen auf der Website der ESMA in einer Liste geführt und veröffentlicht werden.

Die CRR-Änderungen beinhalten im Wesentlichen die Einführung der im Dezember 2014 durch den Basler Ausschuss entwickelten Methoden-Hierarchie (vgl. FSNews | 1/2015) zur Bestimmung der Kapitalanforderungen, wobei man sich nach kontroversen Diskussionen und unter Aufnahme einiger Ausnahmeregelungen Ende Mai 2017 darauf geeinigt hat, die zweite und dritte Stufe der Basler Hierarchie zu vertauschen (1. SEC-IRBA, 2. SEC-SA, 3. SEC-ERBA). In Anlehnung an die Vorschläge der EBA aus Juli 2015 werden ausgehend von der kodifizierten Methoden-Hierarchie Anpassungen für STS-Verbriefungen vorgenommen, die im Vergleich zu Nicht-STS-Verbriefungen zu begünstigten Kapitalanforderungen führen.

Nachdem es Ende Mai 2017 nach monatelangen Trilog-Verhandlungen zu einer Einigung im Hinblick auf die Kernpunkte in der Diskussion zur neuen Verbriefungsregulierung und den einhergehenden CRR-Änderungen gekommen war, wurden die entsprechenden Entwürfe im Juni 2017 veröffentlicht (vgl. FSNews | 5/2017). Im Oktober 2017 wurde im Europäischen Parlament debattiert und in erster Lesung über die Verordnungsvorschläge abgestimmt. Nachdem der Rat im November 2017 dem zugestimmt hatte, wurden die Verordnungen im Dezember 2017 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und traten 20 Tage danach – am 17. Januar 2018 – in Kraft. Die neuen bzw. geänderten Regelungen sind ab dem 1. Januar 2019 anzuwenden. Für ausstehende Verbriefungen und solche, die noch vor dem 1. Januar 2019 emittiert werden, gelten die bisherigen Eigenmittelanforderungen übergangsweise bis zum 
31. Dezember 2019 weiter.

Aufgrund des Verordnungscharakters entfällt eine nationale Umsetzung in den EU-Mitgliedsstaaten und daraus ggf. resultierende Abweichungen bei der Implementierung. Zur Konkretisierung einzelner Themen werden in den nächsten zwölf Monaten zahlreiche technische Regulierungsstandards und Implementierungsstandards sowie Leitlinien und Berichte der europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESA) – ESMA, EBA und EIOPA – erwartet, die wir gerne zeitnah für Sie analysieren und aufbereiten werden. Zu den Themen Selbstbehalt, Begriff der Homogenität, STS-Meldung, Offenlegungsstandards und operationelle Standards sowie der Unterstützung der STS-Verifizierung durch Dritte haben die EBA und die ESMA bereits erste Konsultationen im Dezember 2017 veröffentlicht.

Mehr Informationen zu den regulatorischen Neuigkeiten zu Verbriefungen und vielen anderen Themen finden Sie in unseren monatlichen FSNews.

Unser Whitepaper No. 81 zum neuen europäischen Rahmen für ABS-Transaktionen finden Sie nebenstehend zum Download.

Bei Fragen – auch zur Unterstützung bei der Analyse und Auslegung der STS-Kriterien oder zur Unterstützung des Zertifizierungsprozesses als Drittpartei – stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr.

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