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EU-Kommission: Überarbeitung der Anforderungen in Bezug auf die Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute

Entwurf einer delegierten Verordnung zur Änderung der EU/2015/61 (Ares(2018)418078) vom 24. Januar 2018

Eine der wesentlichen Änderungen der delegierten Verordnung EU/2015/61 zur Liquiditätsdeckungsanforderung betrifft u.a. die Bestimmung der Liquiditätszu- und abflüsse bei Repos, Reverse-Repos und Sicherheitenswaps. Entsprechend der Regelungen des Baseler Standards „Mindestliquiditätsquote und Instrumente zur Überwachung des Liquiditätsrisikos“ (bcbs238) sollen zukünftig die Marktwerte und Haircuts der Sicherheiten zur Bestimmung der Abflüsse herangezogen werden und nicht wie bisher die Liquiditätswerte der Sicherheit. Die Möglichkeit zur Anerkennung von bestimmten Aktiva als Aktiva der Stufe 1 wird, sofern diese besondere Anforderungen erfüllen, auf Drittlandsaktiva eines Tochterunternehmens mit Sitz in einem Drittland zu Konsolidierungszwecken, auf Zentralbankreserven in einem Drittstaat, die nicht mit der Bonitätsstufe 1 von einer externen Ratingagentur bewertet werden, sowie auf Forderungen gegenüber öffentlichen Stellen mit Sitz in einem Drittstaat i.S.d. Art. 116 Abs. 4 CRR ausgeweitet.

In diesem Zusammenhang wird auch die Anerkennung von Zentralbankreserven gegenüber der Zentralbank des Sitzlandes, der EZB oder eines anderen EU-Mitgliedstaats als Aktiva der Stufe 1 vereinheitlicht; u.a. muss neben der vorherigen Zustimmung der nationalen Aufsichtsbehörde und der Möglichkeit eines jederzeitigen Widerrufs auch eine Vereinbarung zwischen Aufsichtsbehörde und Zentralbank vorliegen. Darüber hinaus werden die Regelungen zur Anerkennung von STS-Verbriefungen als Aktiva der Stufe 2B an die Anforderungen der STS-Verordnung angepasst. Die neuen Regelungen sind 18 Monate nach Veröffentlichung der Verordnung im EU-Amtsblatt anzuwenden. Die Annahme des Verordnungsvorschlags soll im März 2018 vorgeschlagen werden.

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Ihr Ansprechpartner

Daniel Wilms                                                             Wilhelm Wolfgarten
Manager | Risk Advisory                                          Partner | Audit & Assurance
dwilms@deloitte.de                                                  wwolfgarten@deloitte.de