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Stresstests bei Instituten

Veröffentlichung der EBA-Konsultation (EBA/CP/2017/17) vom 31. Oktober 2017

Das Konsultationspapier ist Bestandteil des Überarbeitungsprogramms der EBA zum aufsichtlichen Überprüfungs – und Bewertungsprozess (SREP) und überarbeitet das bereits im Dezember 2015 veröffentlichte Konsultationspapier EBA/CP/2016/28 zu Stresstests und aufsichtlichen Stresstests. Neu aufgenommen wird in der Neufassung v.a. der Grundsatz der Proportionalität, so dass im Zusammenhang mit der Auswahl der Stresstests und der entsprechenden Verfahren die Größe eines Instituts und die Komplexität seiner Geschäfte zu berücksichtigen sind. Des Weiteren werden die verschiedenen Stresstesttypen und Verfahren präzisiert. Geregelt werden ausschließlich die allgemeinen organisatorischen Anforderungen, Methoden und Verfahren zur Durchführung der Stresstests durch Institute als Teil ihres Risikomanagements. Die anderen im ursprünglichen Konsultationspapier behandelten Themen werden in einer parallel laufenden Konsultation der EBA zum SREP (EBA/CP/2017/18) an die Institute adressiert. Die Leitlinien sollen zwei Monate, nachdem sie in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht wurden, angewendet werden. Ein finales Anwendungsdatum soll am Veröffentlichungstag in den Leitlinien ergänzt werden. Das Konsultationsverfahren endet am 31. Januar 2018. Die EZB veröffentlichte einen Zeitplan für den Ablauf des Stresstests 2018.

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Ihre Ansprechpartner

Thomas Moosbrucker                                            Frank Müller
Director | Risk Advisory                                           Partner | Risk Advisory
tmoosbrucker@deloitte.de                                     frmueller@deloitte.de