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RTS zu den Methoden der aufsichtlichen Konsolidierung gemäß Art. 18 CRR

Veröffentlichung der EBA-Konsultation (EBA/CP/2017/20) zur Konkretisierung der Anforderungen an die aufsichtliche Konsolidierung vom 9. November 2017

Die EBA konkretisiert die Anforderungen an die aufsichtliche Konsolidierung für die in Art. 18 CRR definierten besonderen Beteiligungsverhältnisse. Die hierfür vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren gelten u.a. für die anteilsmäßige Konsolidierung von Tochterunternehmen, Beteiligungen unter einheitlicher Leitung oder Beteiligungen, die unter einem signifikanten Einfluss stehen. Die Konsolidierungsmethoden werden anhand von Beispielen dargestellt. Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für Zwecke des ICAAP oder SREP anordnen können, sind nicht Gegenstand des vorliegenden Entwurfs. Der Entwurf dient auch der Berücksichtigung einiger besonderer Step-in-Risiken. Zudem wird vorgeschlagen, dass die zuständige Aufsichtsbehörde Informationen zu Beteiligungsverhältnissen anfordern kann, um deren adäquate aufsichtsrechtliche Berücksichtigung zu überprüfen. Die Konsultationsfrist endet am 9. Februar 2018. Ergänzend zum Konsultationspapier veröffentlichte die EBA am 9. November 2017 einen Bericht und eine Stellungnahme (EBA/OP/2017/13) zur aufsichtlichen Behandlung von anderen Finanzintermediären, in dem Fragestellungen der Aufsichtsbehörden zur Auslegung der Begriffe „Finanzinstitute und Anbieter von Nebendienstleistungen“ zusammengefasst werden. Außerdem sieht die EBA Klärungsbedarf zur aufsichtsrechtlichen Konsolidierung von Verbriefungszweckgesellschaften.

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