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PD- und LGD-Schätzung sowie Behandlung von Positionsausfällen

Veröffentlichung der finalen EBA-Leitlinie (EBA/GL/2017/16) zur Schätzung von Risikoparametern im IRB-Ansatz vom 20. November 2017

Im Vergleich zur Konsultationsfassung wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen. Einige Definitionen wurden nicht in das finale Papier übernommen und andere wurden hinzugefügt. So wurden beispielweise die Definition zur Kalibrierung entfernt und die Begriffe PD- bzw. LGD-Kalibrierung aufgenommen. Für die Benutzung von Risikoparametern ist nach den finalen Leitlinien ein Nutzungstest verpflichtend vorzunehmen. Damit soll ein grundsätzlicher Gleichklang zwischen den Risikoparameterschätzungen für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen nach Säule I und Säule II erreicht werden, so dass v.a. im Risikomanagement und bei anderen internen Entscheidungsprozessen zur Solvenzbetrachtung nach Säule I konsistente Parameter verwendet werden. Etwas Anderes soll nur in eng begrenzten Ausnahmen gelten, etwa wenn die Abweichungen für den spezifischen Zweck angemessen sind, die Reihenfolge der Schuldner unverändert bleibt bzw. für interne Zwecke verwendete Parameter eine Spezifizierung erforderlich machen. Abweichungen sind in die interne Berichterstattung aufzunehmen.

Im Rahmen des Umgangs mit identifizierten Schwächen bei der Schätzung von Parametern wird nur noch zwischen Defiziten bei identifizierten Daten und methodischen Mängeln einerseits und relevanten Änderungen u.a. bei den Underwriting-Standards und beim Risikoappetit unterschieden. Die Quellen für zusätzliche Unsicherheiten wurden ausgeweitet, z.B. auf fehlerhafte oder fehlende Daten zur Berechnung des wirtschaftlichen Verlustes. In diesem Zusammenhang wurden auch die Anforderungen an den Umgang mit identifizierten Mängeln geändert. Im Hinblick auf längerfristige Ausfallraten wurden die Regelungen zur PD-Schätzung sowie deren Kalibrierung u.a. in Bezug auf die Wertaufholung von Sicherheiten im Rahmen der LGD-Schätzung angepasst. Außerdem wurden z.B. die Abschnitte zur Behandlung von externen Ratings im Rahmen von PD-Modellentwicklungen bzw. zur Berücksichtigung von Gebühren und Zinsen in Bezug auf die LGD-Schätzung angepasst. Die Anforderungen an die Berücksichtigung aktueller wirtschaftlicher Umstände bei der bestmöglichen Schätzung des erwarteten Verlustes (Expected Loss Best Estimate – ELBE) sowie die Regelungen zur Überprüfung der vorgenommenen Schätzungen wurden ebenfalls geändert. Ergänzend zu den finalen Leitlinien veröffentlichte die EBA eine Auswirkungsstudie.

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