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Gruppe verbundener Kunden gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR

Veröffentlichung der finalen EBA-Leitlinie (EBA/GL/2017/15)

Nach den finalen Leitlinien wird im Vergleich zur Konsultationsfassung wirtschaftliche Abhängigkeit bereits bei Rückzahlungsschwierigkeiten aufgrund finanzieller Schwierigkeiten oder beim Ausfall eines mit ihm verbundenen Kunden angenommen. Dies gilt auch dann, wenn diese nicht substanziell oder existenzbedrohend sind. Eine zusätzliche Überprüfung der wirtschaftlichen Abhängigkeit ist zwingend für Kredite eines einzelnen Kunden erforderlich, deren Gesamtsumme 5% des Kernkapitals übersteigt. Die Leitlinien werden am 1. Januar 2019 verbindlich. Die CEBS-Leitlinien zur Einführung einer überarbeiteten Großkreditüberwachung werden zeitgleich aufgehoben.

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Ihre Ansprechpartner

Gil Opher                                                                   Wilhelm Wolfgarten
Senior Manager | Audit & Assurance                    Partner | Audit & Assurance
gopher@deloitte.de                                                  wwolfgarten@deloitte.de