Kreditrisikostandardansatz nach Basel IV White Paper 83

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Der neue Kreditrisikostandardansatz nach Basel IV

Große Veränderungen für alle Kreditinstitute: Deloitte White Paper No. 83 „Der neue KSA im finalisierten Basel III-Rahmenwerk“

Durch die Verabschiedung der CRR II liegt die Aufmerksamkeit der Banken aktuell vor allem auf den kurzfristig anstehenden Neuerungen bei den Eigenmittelanforderungen. Die Ende 2017 vom Basler Ausschuss verabschiedeten weiteren Neuerungen („Finalisierung Basel III“/„Basel IV“) sind dadurch etwas in den Hintergrund getreten.

Dennoch sollte kein Institut das Thema aus den Augen verlieren. Die Ergebnisse der Auswirkungsstudien zeigen, dass die zukünftigen Kapitalanforderungen deutlich höher ausfallen können als bisher. Ein Treiber hierfür ist der Output-Floor, der die maximale Kapitalersparnis durch interne Ratings und Risikomodelle auf 72,5 % des Betrags beschränkt, der sich nach den Standardverfahren ergeben würde. Im Ergebnis müssen deshalb beispielsweise auch die IRBA-Institute den Kreditrisikostandardansatz (KSA) berechnen und offenlegen.

Im White Paper No. 83 beschreiben wir die neuen Regelungen im Detail und gehen auch auf die Datenanforderungen ein. Im Zuge von Proberechnungen hat sich gezeigt, dass häufig Informationen fehlen, um den neuen KSA korrekt berechnen zu können. Hieraus lässt sich Handlungsbedarf für die IT ableiten. Da die fehlenden Daten oft in den Front-Office-Systemen zu erfassen sein werden, sollten die Planungen unter Berücksichtigung der typischen Releasezyklen nicht zu spät starten.

Gleichermaßen muss die Gesamtbanksteuerung (z.B. Kapitalallokation und Pricing) angepasst werden, weil sich mehrere Rahmenbedingungen signifikant verändern werden. Dies gilt wegen des Output-Floors ganz besonders für IRBA-Institute.

Ferner gehen wir in der Veröffentlichung auf die Ergebnisse der Quantitative Impact Studies ein. Wenngleich die Ergebnisse je nach Geschäftsmodell stark streuen können, zeigt sich insgesamt ein deutlicher Anstieg der Kapitalanforderungen. Deshalb sollte jedes Haus frühzeitig analysieren, welche Geschäfte nach den neuen Regeln weniger vorteilhaft sein werden und das Produktportfolio entsprechend nachjustieren.

Bei Proberechnungen und Analysen können wir Sie mit Hilfe unserer erprobten Rechentools effizient unterstützen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.