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EU-Bankenpaket veröffentlicht

Die finalen Regelungen zu CRD V, CRR II, BRRD II und SRMR II treten noch im Juni 2019 in Kraft

Das EU-Bankenpaket, das die CRD V, die CRR II, die BRRD II und die SRMR II enthält, wurde am 7. Juni 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Das Gesetzespaket tritt 20 Tage nach Veröffentlichung, also am 27. Juni 2019, in Kraft.

Mit Inkrafttreten werden bestimmte Regelungen, insbesondere die neuen TLAC-Anforderungen, sofort anzuwenden sein. Für den überwiegenden Teil der neuen Anforderungen wurde ein späterer Zeitpunkt für die erstmalige Anwendung vereinbart: Für die neuen Regelungen zur NSFR, zum SA-CCR und zur angepassten Leverage Ratio wurde der 28. Juni 2021 für die Erstanwendung festgelegt. Die CRD V und die BRRD II sind als EU-Richtlinien noch in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten umzusetzen. Dafür ist ein Zeittraum von 18 Monaten vorgesehen.

Die neuen Regelungen zu den Marktpreisrisiken des Handelsbuchs (Fundamental Review des Handelsbuchs (FRTB)) sind ebenfalls Bestandteil der CRR II. Diese sind jedoch zunächst lediglich als Meldeanforderungen umzusetzen. Zur Operationalisierung der Meldeanforderungen wird die EU-Kommission einen delegierten Rechtsakt erlassen, der bis Ende dieses Jahres vorliegen soll. Die Meldeanforderung für den Standardansatz gilt ab Ende 2020 und für den internen Modellansatz ab Ende 2022.

Die verbindlichen Eigenkapitalanforderungen auf Grundlage FRTB werden voraussichtlich mit dem nächsten EU-Bankenpaket (d.h. mit einer CRR III) umgesetzt werden. Zur Zeit gehen wir davon aus, dass die EU-Kommission im zweiten Quartal 2020 einen entsprechenden Legislativvorschlag vorlegen wird.

Der 27. Juni 2019 ist auch der Startpunkt für die EBA, um mit den umfangreichen Arbeiten an den Level 2-Dokumente, die in CRR II, CRD V und BRRD II angelegt sind, zu beginnen. In den nächsten fünf Jahren sind knapp 70 Level 2-Dokumente, also technische Regulierungs- und Durchführungsstandards sowie Leitlinien von der EBA zu erarbeiten.

Wir werden Sie mit weiteren Analysen zum Bankenpaket und zu den nun auf uns zukommenden Level 2-Dokumenten in unserem Blog auf dem Laufenden halten. Außerdem stehen wir Ihnen gerne für einen persönlichen Austausch zur Verfügung.