Aufsichtsrats-Panel-Befragung 2017

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Die Rolle des Abschlussprüfers in der Corporate Governance

Aufsichtsrats-Panel-Befragung 2017

Um ein aktuelles Meinungsbild von Aufsichtsratspraktikern zu erhalten, führt die Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“ regelmäßig eine Befragung von Mandatsträgern durch. Bei der gemeinsam mit Deloitte im zehnten Jahr gerade abgeschlossenen (Jubiläums-)Befragung standen die Auswirkungen der EU Regulierung zur Abschlussprüfung und ihre Auswirkungen auf Corporate Governance im Fokus.

Die Ergebnisse der Befragung machen deutlich, dass von den meisten Befragten eine deutlich verbesserte Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer und ein effizientes Miteinander erfahren wird. Darüber hinaus können die Ergebnisse auch als Beleg dafür interpretiert werden, dass die nicht nur gesetzlich induzierte deutliche Intensivierung der Auseinandersetzung der Aufsichtsräte mit Fragen der Rechnungslegung, Abschlussprüfung und -überwachung als ein wichtiger Baustein für eine effiziente Aufsichtsratsarbeit und damit auch für eine gute Corporate Governance gesehen wird.

Laden Sie nebenstehend den ausführlichen Artikel herunter. Ein Beitrag von Dr. Arno Probst und Prof. Dr. Dr. Manuel R. Theisen, in Der Aufsichtsrat 11/2017 | Seiten 154-157

Abschlussprüfer und gute Corporate Governance

I. Zusammensetzung und Aufgabe

Vor dem Hintergrund der EU-Regulierung der Abschlussprüfung 2016 und dem deutschen Umsetzungsgesetz zur „Corporate Social Responsibility“-Richtlinie 2017 wurde in der diesjährigen Befragung die Zusammenarbeit des Aufsichtsrats mit dem Abschlussprüfer thematisiert. Unabhängig von der Aktualität handelt es sich dabei um eine Fragestellung, die immer wieder mit hoher Priorität von den langjährigen Panel-Teilnehmern als Schwerpunkt genannt wird. Mithilfe strukturierter Interviews wurden die Fragen telefonisch bei 60 Panel-Teilnehmern erhoben. Aufgrund der Mehrfachmandate zahlreicher Panel-Teilnehmer sowie 14 erstmals interviewter Mandatsträger konnte die Erfahrung aus 201 Gesellschaften erhoben werden. Damit wurde bei der Zahl der Interviewten (erneut) ein Rekord erreicht.

Aufsichtsrats-Panel-Befragung-2017

II. Panel-Ergebnisse

1. Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer

Zu Beginn wurden die Befragten mit einer mehrteiligen Frage mit offener Anwortmöglichkeit gebeten, ihre persönlichen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer in den letzten zwei bis drei Jahren zu reflektieren. Bei dieser Einschätzung werden mit gut einem Drittel aller Nennungen (32,7 % von insgesamt 150 Nennungen) als wichtigste Erfahrungen angeführt:

  1. intensive(re) Gespräche mit dem Abschlussprüfer
  2. transparenter, konstruktiver Austausch mit dem Abschlussprüfer
  3. professionelle(re), fachlich tiefe(re) Analyse
  4. intensivere Diskussionen, insbesondere im Prüfungsausschuss

Anschließend wurde eine subjektive Einschätzung dahingehend erbeten, wie die Befragten die Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer anhand einer Skala von 1 bis 4 bewerten. 30 von 60 Befragten äußern sich „sehr zufrieden“, 16 „zufrieden“ und 10 liegen zwischen beiden Werten. Lediglich ein Befragter zeigt sich „unzufrieden“, 3 Personen bewerten die Zusammenarbeit mit 2,5. Im Durchschnitt sind die Befragten mit der aktuellen Zusammenarbeit bei einem arithmetischen Mittel über alle Antworten von 3,5 „zufrieden bis sehr zufrieden“. Die Chance, Verbesserungsvorschläge zu machen, wurde von insgesamt 31 Personen wahrgenommen: Die Themenliste wird dominiert von dem Wunsch nach der weiteren „Intensivierung der kritischen Würdigung des Abschlussprüfers zu Risiken – auch außerhalb des Protokolls“, gerade unter Betonung der Unabhängigkeit des Prüfers, „zusätzlichen Informationsrunden und Diskussionen“ sowie einer „offensiveren, unterjährigen und initiativen (Risiko-) Information“. Bemerkenswert aber erscheint auch, dass immerhin 13 Interviewte (21,7 %), also jeder Fünfte, weitere Verbesserungen ausdrücklich nicht für notwendig erachten.

 

Wunsch nach der weiteren Intensivierung der kritischen Würdigung des Abschlussprüfers zu Risiken – auch außerhalb des Protokolls.

Aufsichtsrats-Panel-Befragung 2017

2. Neue Regulierung und Abschlussprüfung

Mit der für PIE-Gesellschaften neu eingeführten externen Rotation des Abschlussprüfers und der Notwendigkeit, der Hauptversammlung zwingend zwei Kandidaten mit entsprechender Begründung und Präferenz-Empfehlung zur Wahl vorzuschlagen, sollte eine Qualitätsverbesserung der Abschlussprüfung erreicht werden. Die Panel-Teilnehmer wurden zu diesem Themenbereich einleitend nach ihrer grundsätzlichen Einschätzung zu diesen Reformansätzen befragt. Nur ein knappes Viertel qualifiziert beide Ansätze gemeinsam als zielführend. Unter Berücksichtigung der schon lange währenden „Rotations-Diskussion“ ist erwähnenswert, dass über zwei Fünftel (42,4 %) beide Vorschläge – Rotation und doppelte Wahlvorschläge – ablehnen. Aus dem Kreis der Befürworter sprechen sich aber 52,9 % dafür aus, die externe Rotation auch auf kleinere Unternehmen zu übertragen; 47,1 % widersprechen dieser Einschätzung. Die erbetene (pauschale) Beurteilung, ob sich die Rolle und Funktion des Abschlussprüfers im Zusammenwirken mit dem Aufsichtsrat in den letzten zehn Jahren geändert habe, wird von fast drei Vierteln (72,9 %) bejaht, allerdings auch von jedem Fünften verneint (20,3 %). Der Themenbereich Abschlussprüferreform wird abgeschlossen mit der Einschätzung zu einigen neueren Regulierungen, welche die Prüfungsleistungen sowie die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers verbessern und seine Unterstützungsfunktion gegenüber dem Aufsichtsrat stärken sollen.

 

Aus dem Kreis der Befürworter sprechen sich 52,9% dafür aus, die externe Rotation auch auf kleinere Unternehmen zu übertragen.

 

Die größte Zustimmung finden die folgenden Aussagen:

  1. Die Verantwortung für die fachliche wie finanzielle Unabhängigkeitdes Abschlussprüfers liegt beim Aufsichtsrat im Rahmen seiner Wahlvorschläge (90,0 %).
  2. Ein „Pre-Approval“-Prozess, also eine generelle Vorabgenehmigung des Aufsichtsrats von thematisch bzw. quantitativ möglichen Nichtprüfungsleistungen, erscheint sinnvoll (73,3 %).
  3. Die Begrenzung der Nichtprüfungsleistungen auf maximal 70 % des Prüfungshonorars führt tendenziell zu einer Trennung von Abschlussprüfungs- und Beratungsmandat (63,3 %).

Hier zeigt sich, dass der Aufsichtsrat die Überwachung der Unabhängigkeit und Leistung des Abschlussprüfers in der Praxis klar angenommen hat.

3. Überwachung der Corporate Governance-Systeme

Die Überwachungspflichten des Aufsichtsrats sind in den letzten Jahren kontinuierlich detailliert und vermehrt normiert worden. Dazu zählen sowohl das Interne Kontrollsystem, das Risiko-Management-System, das Interne Revisionssystem sowie das Compliance-Management-System. Die Panel-Teilnehmer wurden nach ihren Erfahrungen mit diesen Aufgaben im Rahmen der Überwachungspflichten des Aufsichtsrats gefragt. Mehr als zwei Drittel der Antwortenden (69,5 %) qualifizieren die konkretisierte Überwachungspflicht der angesprochenen Systeme grundsätzlich als positiv bzw. hilfreich im Zuge ihrer Überwachungstätigkeit. Aber auch die kritischen Stimmen dazu sind deutlich: Zwei Drittel (66,7 %) monieren insbesondere die ihrer Meinung nach zu vielen gesetzlichen Regelungen, welche die Grenze der Machbarkeit für den Aufsichtsrat überschreiten, eine zu hohe Zeitintensität und ein unausgewogenes Aufwand/Nutzen-Verhältnis, hohen Formalismus sowie eine damit einhergehende sukzessive Übertragung von Vorstandsaufgaben auf den Aufsichtsrat – eine als Tendenz zum One-Tier-Board gekennzeichnete Entwicklung.

 

Zwei Drittel (66,7 %) monieren insbesondere die ihrer Meinung nach zu vielen gesetzlichen Regelungen, welche die Grenze der Machbarkeit für den Aufsichtsrat überschreiten.

 

Die Tendenzen bei der Frage nach Vorschlägen zur Verbesserung der Corporate Governance sind uneinheitlich: Von 29 Vorschlagenden spricht sich knapp die Hälfte (48,3 %) für mehr bzw. zusätzliche Maßnahmen, mehr als ein Viertel (27,6 %) für weniger und immerhin fast jeder Vierte (24,1 %) für andere Ansätze und Maßnahmen aus. Die „Erfolgschancen“ für eine nachhaltige Verbesserung der deutschen Corporate Governance schätzt exakt die Hälfte als hoch bzw. sehr hoch ein; ein Drittel befürchtet geringe bis sehr geringe Erfolgschancen. Dementsprechend überrascht kaum, dass auch die persönliche Einschätzung, ob weitere vorgegebene Unterstützungsmaßnahmen für eine „gute Corporate Governance“ nötig bzw. wünschenswert sind, stark divergiert: Knapp zwei Fünftel (38,3 %) unterstützen diese Zielsetzung, genau die Hälfte aller Panel-Teilnehmer aber hält weitere Regulierungsbemühungen für nicht zielführend. Nach eigener Formulierung sehen die Befürworter insbesondere in einer verstärkten Beauftragung externer Berater, einer deutlicheren Orientierung am Deutschen Corporate Governance Kodex sowie in einer international geprägten Weiterbildung der Aufsichtsräte eine Chance auf eine verbesserte Corporate Governance.

4. Aktuelle Corporate Governance-Fragen

Auf der Jahreskonferenz der DCGK-Kommission im Juni 2017 wurde angekündigt, dass der bestehende Kodex grundlegend überarbeitet werden soll. Dazu sollen die Gesetzespassagen gestrichen und die Empfehlungen und Anregungen nachhaltig „entschlackt“ werden. Zukünftig sollen die Vorgaben stärker an internationalen „best practices of good corporate governance“ ausgerichtet werden. Fast alle Antwortenden sprechen sich zunächst grundsätzlich für die Beibehaltung des Kodex aus (96,5 %). Eine deutliche Mehrheit von mehr als drei Vierteln (83,9 %) plädiert für eine Verschlankung des Kodex. Gut zwei Fünftel (42,6 %) befürworten auch die angekündigte „Internationalisierung“ des Kodex, ein noch größerer Anteil (46,3 %) spricht sich allerdings gegen einen solchen Ansatz aus. Das Hauptargument gegen eine stärkereinternationale Ausrichtung gründet darauf, dass man am deutschen Trennungssystem (Vorstand/Aufsichtsrat) festhalten will und dies im internationalen Kontext als gefährdet einschätzt.

III. Fazit

Mit den Ergebnissen der 17. Aufsichtsrats-Panel-Befragung liegt ein aktuelles Stimmungsbild zur „Zusammenarbeit des Aufsichtsrats mit dem Abschlussprüfer“ vor. Die Ergebnisse dieser Befragung von Mandatsträgern machen deutlich, dass von den meisten Befragten eine deutlich verbesserte Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer und ein effizientes Miteinander erfahren wird. Darüber hinaus können einige der Ergebnisse durchaus auch als Beleg dafür interpretiert werden, dass die nicht nur gesetzlich induzierte deutliche Intensivierung der Auseinandersetzung der Aufsichtsräte mit Fragen der Rechnungslegung, Abschlussprüfung und –überwachung als ein wichtiger Baustein für eine effiziente Aufsichtsratsarbeit und damit auch für eine gute Corporate Governance gesehen wird.

Weitere Informationen finden Sie unter owlit.aufsichtsrat.de. Den gesamten Report können Sie beim Fachverlag Handelsblatt unter ar.redaktion@fachmedien.de anfordern.

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