Article

Self-Check zu gesetzlichen Änderungen in 2021 mit Bezug zur Corporate Governance

Unser frei zugänglicher Self-Check gibt Ihnen Hilfestellungen zu den gesetzlichen Initiativen zum StaRUG, FISG sowie der Neufassung des IDW PS 340

Das Jahr 2021 ist geprägt von verschärften bzw. konkretisierten, gesetzlichen Anforderungen an die Corporate Governance eines Unternehmens. Mit unserem weiter unten zu findenden, für Sie frei zugänglichen Self-Check bieten wir Ihnen schnell und unkompliziert eine erste Einschätzung, ob Ihr Unternehmen von diesen gesetzlichen Anforderungen betroffen ist und welche Handlungsfelder mit Bezug zur Corporate Governance potentiell bestehen können.

Die wesentlichen Änderungen beruhen insbesondere auf den Anforderungen durch das in Kraft treten des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG), dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) als Teil des bereits in Kraft getretenen Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFog) sowie der Anwendung der Neufassung zur Prüfung des Risikofrüherkennungssystems vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), welche wir für Sie nachfolgend kurz umrissen haben.

Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG)

Am 16. Dezember 2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) beschlossen, welcher im Mai 2021 vom Bundestag verabschiedet wurde. Damit tritt das Gesetz, vorbehaltlich des Absatzes 2, ab dem 01.07.2021 in Kraft und ist grundsätzlich gültig für das nach dem 31.12.2021 beginnende Geschäftsjahr. Das FISG ist ein Änderungsgesetz, welches eine Vielzahl an bestehenden Gesetzen abändert oder ergänzt. Ein direkter Bezug zu Corporate Governance Systemen ergibt sich aus den Anpassungen des AktG in § 91 Abs. 3 sowie § 107 Abs. 4 wird. Dazu zählt unter anderem die gesetzliche Verpflichtung zur Errichtung eines angemessenen und wirksamen Internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems für börsennotierte Aktiengesellschaften. Dabei gehen die neu definierten Anforderungen an das Interne Kontrollsystem deutlich über die aus dem BilMog bekannten Anforderungen hinaus.

 

Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG)

Am 1. Januar 2021 ist zudem das StaRUG in Kraft getreten. Es fordert erstmals nicht nur für Aktiengesellschaften, sondern rechtsformübergreifend, die ausdrückliche Pflicht der Geschäftsleitung zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement. Es müssen demnach angemessene Maßnahmen implementiert sein, um frühzeitig Entwicklungen zu erkennen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Bei Erkennen solcher Entwicklungen gilt es geeignete Gegenmaßnahmen zu treffen und unverzüglich an die zur Überwachung der Geschäftsleitung berufenen Organe Bericht zu erstatten. Die Pflicht trifft zunächst GmbH Geschäftsführer, daneben aber auch die zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafter einer OHG, KG oder GbR, in der keine natürliche Person persönlich haftet.


IDW PS 340 n.F.

Bereits im Juli 2020 wurde vom IDW die Neufassung des Prüfungsstandards zur Prüfung des Risikofrüherkennungssystems (IDW PS 340 n.F.) verabschiedet. Die Neuregelung wird verpflichtend auf die in diesem Jahr beginnenden Geschäftsjahre angewendet. Neben zusätzlichen Anforderungen in Bezug auf Risikoidentifikation und -bewertung, Risikoaggregation und -minderung wurde die Bedeutung einer Analyse der Risikotragfähigkeit, dem maximalen Risikoausmaß, welches das Unternehmen ohne Gefährdung des eigenen Fortbestands tragen kann, hervorgehoben. Es kann angenommen werden, dass sich der Prüfungsstandard auf das Zusammenwirken bestehender Komponenten des RMS auswirkt und darüber hinaus auf Unternehmen abstrahlt, die nicht § 91 Abs. 2 AktG unterliegen.
 

Corporate Governance Self-Check

Unser Self-Check gibt Hinweise dazu, ob die Corporate Governance Ihres Unternehmen von den aufgeführten Gesetzen betroffen sein kann und welche abgeleiteten Handlungsfelder Sie im Fokus behalten sollten. Dafür haben unsere Experten das nachfolgende, stark kondensierte Fragenset entwickelt, welches in weniger als 2 Minuten auszufüllen ist.

Die Verarbeitung der Daten erfolgt automatisiert, anonym und bedarf keiner Registrierung. Sie erhalten ihr Ergebnis direkt am Ende des Fragebogens. Die Nutzung ist für Sie kostenlos.

Welcher Gesellschaftsform gehört Ihr Unternehmen an?
Ist Ihr Unternehmen börsennotiert?
Haftet in Ihrem Unternehmen eine natürliche Person persönlich?
Handelt es sich um ein Kredit oder Finanzdienstleistungsinstitut?
Gibt es in Ihrem Unternehmen ein System zur Identifizierung von Veränderungen, welche sich auf die Vermögens-, Ertrags-, oder Finanzlage der Gesellschaft wesentlich auswirken können und das Insolvenzrisiko erheblich steigern (Krisenfrüherkennungssystem oder Risikofrüherkennungssystem)?
Gibt es in Ihrem Unternehmen darüber hinaus ein System um bestandsgefährdende Risiken zu bewerten, zu aggregieren und zu steuern (Risikomanagementsystem)?
Welche Elemente deckt ihr Risikomanagementsystem ab?
Gibt es in Ihrem Unternehmen ein System zur Bewertung und Steuerung von Compliance bezogenen Risiken (Compliance Management System)?
Welche Elemente deckt Ihr Compliance Management System ab?
Gibt es in Ihrem Unternehmen ein dokumentiertes System zur Kontrolle und Mitigation von Prozessrisiken (Internes Kontrollsystem)?
Welche Elemente deckt ihr internes Kontrollsystem ab?
Welche Prozesse deckt ihr internes Kontrollsystem ab?

Im Folgenden werden Fragen zu Nachweisen der individuellen Wirksamkeit sowie dem Zusammenwirken der implementierten Systeme gestellt.

Welches der folgenden Systeme wurde in den letzten drei Jahren durch die Interne Revision hinsichtlich Angemessenheit und Wirksamkeit überprüft?
Wurde das Risikomanagementsystem/Interne Kontrollsystem in 2020 durch einen externen Prüfer zertifiziert?
Fand in 2020 ein Testing (Test of Effectiveness) für (ausgewählte) Kontrollen des internen Kontrollsystems statt?
Wie integriert und aufeinander abgestimmt sind Ihre Corporate Governance Systeme (RMS/RMS/IKS)?

Auswertungsergebnis

Basierend auf Ihren Angaben in unserem Readiness Assessment und unserer Auslegung des § 91 Abs. 2 AktG besteht möglicherweise Handlungsbedarf ein Überwachungssystem einzurichten, um Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen.

Wir empfehlen hierzu die Einrichtung, Ausgestaltung und Überwachung eines Risikomanagementsystems nach IDW PS 981 bzw. IDW PS 340 n.F. des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW).

Gerne unterstützen wir Sie dabei bestehende sowie neue regulatorische Anforderungen in Ihrem Unternehmen umzusetzen und zeigen Ihnen mögliche Handlungsfelder auf.

Basierend auf Ihren Angaben in unserem Readiness Assessment und unserer Auslegung des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) besteht möglicherweise Bedarf die Angemessenheit und Wirksamkeit Ihres Internen Kontrollsystems zu prüfen.

Wir empfehlen hierzu die Prüfung anhand der Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) IDW PS 982 für das Interne Kontrollsystem.

Gerne unterstützen wir Sie dabei mögliche Schwachstellen zu identifizieren und zeigen Ihnen potenzielle Handlungsfelder auf.

Basierend auf Ihren Angaben in unserem Readiness Assessment und unserer Auslegung des § 91 Abs. 2 AktG besteht möglicherweise Handlungsbedarf Ihr Überwachungssystem zur Identifikation von Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, auf Wirksamkeit und Angemessenheit zu überprüfen (Risikofrüherkennungssystem).

Wir empfehlen hierzu die Prüfung des Risikomanagementsystems anhand der Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) IDW PS 981 und IDW PS 340 n.F..

Gerne unterstützen wir Sie dabei mögliche Schwachstellen in Ihrem Risikomanagementsystem zu identifizieren und zeigen Ihnen potenzielle Handlungsfelder auf.

Basierend auf Ihren Angaben in unserem Readiness Assessment und unserer Auslegung des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) besteht möglicherweise Bedarf die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems Ihres Unternehmens zu prüfen.

Wir empfehlen hierzu die Prüfung der Systeme nach den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), insbesondere IDW PS 982 für das Interne Kontrollsystem und IDW PS 981 bzw. IDW PS 340 n.F. für das Risikomanagementsystem.

Gerne unterstützen wir Sie dabei mögliche Schwachstellen zu identifizieren und zeigen Ihnen potenzielle Handlungsfelder auf.

Basierend auf Ihren Angaben in unserem Readiness Assessment und unserer Auslegung des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) besteht möglicherweise Bedarf die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems Ihres Unternehmens zu prüfen.

Wir empfehlen hierzu die Prüfung nach den Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), insbesondere IDW PS 982 für das Interne Kontrollsystem.

Gerne unterstützen wir Sie dabei mögliche Schwachstellen zu identifizieren und zeigen Ihnen potenzielle Handlungsfelder auf.

Basierend auf Ihren Angaben in unserem Readiness Assessment besteht möglicherweise Optimierungspotenzial für das Zusammenwirken Ihrer Corporate Governance Systeme.

Gerne unterstützen wir Sie dabei mögliche Schwachstellen zu identifizieren und zeigen Ihnen potenzielle Handlungsfelder auf.

Basierend auf Ihren Angaben in unserem Readiness Assessment und unserer Auslegung des § 91 Abs. 2 AktG besteht möglicherweise Handlungsbedarf ihr Krisenüberwachungssystem zu überarbeiten, um Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen.

Wir empfehlen hierzu die Einrichtung, Ausgestaltung und Überwachung des Internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems nach den Prüfungsstandards IDW PS 982 und IDW PS 981 bzw. IDW PS 340 n.F. des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW).

Gerne unterstützen wir Sie dabei Schwachstellen in Ihrem Krisenüberwachungssystem zu identifizieren und zeigen Ihnen mögliche Handlungsfelder auf.

Basierend auf Ihren Angaben in unserem Readiness Assessment und unserer Auslegung des § 91 Abs. 2 AktG besteht möglicherweise Handlungsbedarf Ihr Überwachungssystem zur Identifikation von Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, auf Wirksamkeit und Angemessenheit zu überprüfen.

Wir empfehlen hierzu die Einrichtung, Ausgestaltung und Überwachung der Systeme nach den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), insbesondere IDW PS 982 für das Interne Kontrollsystem und IDW PS 981 bzw. IDW PS 340 n.F. für das Risikomanagementsystem.

Gerne unterstützen wir Sie dabei mögliche Schwachstellen zu identifizieren und zeigen Ihnen potenzielle Handlungsfelder auf.

Basierend auf Ihren Angaben in unserem Readiness Assessment und unserer Auslegung des § 91 Abs. 2 AktG besteht möglicherweise Handlungsbedarf Ihr Überwachungssystem zur Identifikation von Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, auf Wirksamkeit und Angemessenheit zu überprüfen.

Wir empfehlen hierzu die Prüfung nach den Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), insbesondere IDW PS 982 für das Interne Kontrollsystem.

Gerne unterstützen wir Sie dabei mögliche Schwachstellen zu identifizieren und zeigen Ihnen potenzielle Handlungsfelder auf.

Basierend auf Ihren Angaben in unserem Readiness Assessment und unserer Auslegung des § 91 Abs. 2 AktG besteht möglicherweise Handlungsbedarf Ihr Überwachungssystem zur Identifikation von Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, auf Wirksamkeit und Angemessenheit zu überprüfen.

Wir empfehlen hierzu die Prüfung der Systeme nach den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), insbesondere IDW PS 982 für das Interne Kontrollsystem und IDW PS 981 bzw. IDW PS 340 n.F. für das Risikomanagementsystem.

Gerne unterstützen wir Sie dabei mögliche Schwachstellen zu identifizieren und zeigen Ihnen potenzielle Handlungsfelder auf.

Basierend auf Ihren Angaben in unserem Readiness Assessment und unserer Auslegung des §1 StaRUG besteht möglicherweise Handlungsbedarf zur Einrichtung eines Systems zur Identifizierung von Veränderungen, welche sich auf die Vermögens-, Ertrags-, oder Finanzlage der Gesellschaft wesentlich auswirken können und das Insolvenzrisiko erheblich steigern (Krisenfrüherkennungssystem oder Risikofrüherkennungssystem).

Gerne unterstützen wir Sie dabei bestehende sowie neue regulatorische Anforderungen in Ihrem Unternehmen umzusetzen und zeigen Ihnen mögliche Handlungsfelder auf.

Basierend auf Ihren Angaben in unserem Readiness Assessment und unserer Auslegung des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) besteht möglicher Handlungsbedarf ein angemessenes und wirksames Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem einzurichten unter Berücksichtigung der Geschäftstätigkeit und der Risikolage Ihres Unternehmens (91 Abs. 3 AktG-E).

Wir empfehlen hierzu die Einrichtung, Ausgestaltung und Überwachung der Systeme nach den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), insbesondere IDW PS 982 für das Interne Kontrollsystem und IDW PS 981 bzw. IDW PS 340 n.F. für das Risikomanagementsystem.

Gerne unterstützen wir Sie dabei Risiken zu adressieren und zeigen Ihnen mögliche Handlungsfelder auf.

Basierend auf Ihren Angaben in unserem Readiness Assessment und unserer Auslegung des §1 StaRUG besteht möglicherweise Handlungsbedarf zur Ausgestaltung Ihres Systems zur Krisen- und Risikofrüherkennung.

Wir empfehlen den IDW PS 981 bzw. IDW PS 340 n.F. des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) als Ausgangspunkt für die Einrichtung, Ausgestaltung und Überwachung eines Krisen- und Risikofrüherkennungsystems.

Gerne unterstützen wir Sie dabei bestehende sowie neue regulatorische Anforderungen in Ihrem Unternehmen umzusetzen und zeigen Ihnen mögliche Handlungsfelder auf.

Basierend auf Ihren Angaben in unserem Readiness Assessment und unserer Auslegung des §1 StaRUG empfehlen wir eine Prüfung der Ausgestaltung und Überwachung Ihres Systems zur Krisen- und Risikofrüherkennung.

Wir empfehlen hierzu die Prüfung des Risikomanagementsystems nach den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), insbesondere IDW PS 982 für das Interne Kontrollsystem sowie IDW PS 981 bzw. IDW PS 340 n.F. für das Risikomanagementsystem.

Gerne unterstützen wir Sie dabei mögliche Schwachstellen zu identifizieren und zeigen Ihnen potenzielle Handlungsfelder auf.

Basierend auf Ihren Angaben in unserem Readiness Assessment besteht möglicher Handlungsbedarf für Ihr Unternehmen, ein angemessenes und wirksames Risikomanagementsystem, einschließlich eines Internes Kontrollsystems, einzurichten.

Wir empfehlen hierzu die Einrichtung, Ausgestaltung und Überwachung des Risikomanagementsystems nach IDW PS 981 bzw. IDW PS 340 n.F. und des Internen Kontrollsystems nach IDW PS 982 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW).

Gerne unterstützen wir Sie dabei Risiken zu adressieren und zeigen Ihnen mögliche Handlungsfelder auf.

Basierend auf Ihren Angaben in unserem Readiness Assessment besteht möglicherweise Handlungsbedarf das Risikomanagementsystem in Ihrem Unternehmen, einschließlich des Internen Kontrollsystems, auf Wirksamkeit und Angemessenheit zu überprüfen.

Wir empfehlen hierzu die Prüfung des Risikomanagementsystems nach den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), insbesondere IDW PS 982 für das Interne Kontrollsystem sowie IDW PS 981 bzw. IDW PS 340 n.F. für das Risikomanagementsystem.

Gerne unterstützen wir Sie dabei mögliche Schwachstellen zu identifizieren und zeigen Ihnen potenzielle Handlungsfelder auf.

Basierend auf Ihren Angaben in unserem Readiness Assessment besteht möglicherweise Optimierungspotenzial für das Risikomanagementsystem in Ihrem Unternehmen.

Wir empfehlen den IDW PS 981 bzw. IDW PS 340 n.F. des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) als Ausgangspunkt für die Einrichtung, Ausgestaltung und Überwachung eines Risikomanagementsystems.

Gerne unterstützen wir Sie dabei Ihr bestehendes Risikomanagementsystem zu optimieren und zeigen Ihnen mögliche Handlungsfelder auf.

Basierend auf Ihren Angaben in unserem Readiness Assessment besteht möglicherweise Optimierungspotenzial für das Interne Kontrollsystem in Ihrem Unternehmen.

Wir empfehlen hierzu die Prüfung nach den Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), insbesondere IDW PS 982 für das Interne Kontrollsystem.

Gerne unterstützen wir Sie dabei mögliche Schwachstellen zu identifizieren und zeigen Ihnen potenzielle Handlungsfelder auf.

Auf Basis Ihrer Angaben und unserer Auslegung der neuen Regularien wurde mit unserem Readiness Assessment kein Handlungsbedarf hinsichtlich der neuen Gesetze in 2021 für Ihre Corporate Governance Systeme identifiziert.

Gerne unterstützen wir Sie dennoch sofern Beratungsbedarf besteht, die neuen regulatorischen Anforderungen in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Gern zeigen wir Ihnen mögliche Handlungsfelder auf.

Basierend auf Ihren Angaben in unserem Readiness Assessment und unserer Auslegung des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) besteht möglicher Handlungsbedarf bei der Ausgestaltung des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems Ihres Unternehmens.

Wir empfehlen hierzu die Einrichtung, Ausgestaltung und Überwachung der Systeme nach den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), insbesondere IDW PS 982 für das Interne Kontrollsystem und IDW PS 981 bzw. IDW PS 340 n.F. für das Risikomanagementsystem.

Gerne unterstützen wir Sie dabei Risiken zu adressieren und zeigen Ihnen mögliche Handlungsfelder auf.

Basierend auf Ihren Angaben in unserem Readiness Assessment besteht möglicherweise Handlungsbedarf zur Einführung eines Compliance Managementsystems für Ihr Unternehmen. Ziel eines Compliance Managementsystems ist es, Verstöße gegen gesetzliche und interne Vorgaben zu vermeiden und aufzudecken.

Wir empfehlen hierzu die Ausgestaltung und Überwachung des Compliance Managementsystems nach dem Prüfungsstandard IDW PS 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW).

Gerne unterstützen wir Sie dabei das Compliance Managementsystem Ihres Unternehmens zu implementieren und zeigen Ihnen mögliche Handlungsfelder auf.

Basierend auf Ihren Angaben in unserem Readiness Assessment besteht möglicherweise Handlungsbedarf für die Ausgestaltung des Compliance Managementsystems für Ihr Unternehmen.

Wir empfehlen hierzu die Ausgestaltung und Überwachung des Compliance Managementsystems gemäß dem Prüfungsstandards IDW PS 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW).

Gerne unterstützen wir Sie dabei mögliche Schwachstellen in Ihrem Compliance Management System zu identifizieren und zeigen Ihnen potenzielle Handlungsfelder auf.

Basierend auf Ihren Angaben in unserem Readiness Assessment und unserer Auslegung des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) besteht möglicherweise Bedarf die Angemessenheit und Wirksamkeit Ihres Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems zu prüfen.

Wir empfehlen hierzu die Prüfung der Systeme nach den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), insbesondere IDW PS 982 für das Interne Kontrollsystem und IDW PS 981 bzw. IDW PS 340 n.F. für das Risikomanagementsystem.

Gerne unterstützen wir Sie dabei mögliche Schwachstellen zu identifizieren und zeigen Ihnen potenzielle Handlungsfelder auf.

Basierend auf Ihren Angaben in unserem Readiness Assessment und unserer Auslegung des § 91 Abs. 2 AktG besteht möglicherweise Handlungsbedarf Ihr Überwachungssystem zur Identifikation von Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, auf Wirksamkeit und Angemessenheit zu überprüfen (Risikofrüherkennungssystem).

Wir empfehlen hierzu die Prüfung des Risikomanagementsystems nach den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), insbesondere IDW PS 981 und IDW PS 340 n.F..

Gerne unterstützen wir Sie dabei mögliche Schwachstellen in Ihrem Risikomanagementsystem zu identifizieren und zeigen Ihnen potenzielle Handlungsfelder auf.

Basierend auf Ihren Angaben in unserem Readiness Assessment und unserer Auslegung des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) besteht möglicherweise Bedarf die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems in Ihrem Unternehmen zu prüfen.

Wir empfehlen hierzu die Prüfung des Internen Kontrollsystems nach den Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), insbesondere IDW PS 982.

Gerne unterstützen wir Sie dabei mögliche Schwachstellen zu identifizieren und zeigen Ihnen potenzielle Handlungsfelder auf.

Basierend auf Ihren Angaben in unserem Readiness Assessment besteht möglicherweise Bedarf die Angemessenheit und Wirksamkeit des Compliance Managementsystems Ihres Unternehmens zu prüfen.

Wir empfehlen hierzu die Prüfung des Compliance Managementsystems anhand des Prüfungsstandards IDW PS 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW).

Gerne unterstützen wir Sie dabei mögliche Schwachstellen in Ihrem Compliance Managementsystem zu identifizieren und zeigen Ihnen potenzielle Handlungsfelder auf.

Nehmen Sie jetzt mit unseren Experten Kontakt auf

Mit dem Absenden der E-Mail akzeptiere ich die Datenschutzerklärung und die Rechtlichen Hinweise.

* Es werden keine (ausdrücklichen oder stillschweigenden) Aussagen, Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in diesem Self-Check gemacht. Weder DTTL noch ihre Mitgliedsunternehmen, verbundene Unternehmen, Mitarbeiter oder Bevollmächtigten haften oder sind verantwortlich für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit Personen entstehen, die sich auf diese Auswertung verlassen. Bitte beachten Sie, dass diese Auswertung keine qualifizierte Beratung ersetzen kann.