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So laufen Rechtsbehelfs- und Bußgeldverfahren im Zoll- und Außenwirtschaftsbereich ab

Selbst eine optimierte und professionelle Zollorganisation kann nicht immer vermeiden, dass es auf Verwaltungsseite abweichende Rechtsauffassungen gibt. Möglicherweise werden Entscheidungen getroffen, die zu langwierigen Debatten zwischen Behörden und Unternehmen führen können. Wir zeigen Ihnen, wie in diesen Fällen Rechtsbehelfs- und Bußgeldverfahren ablaufen und welche Lösungsansätze es gibt.

Rechtsbehelfsverfahren rechtzeitig einleiten

Formelle Entscheidungen der Zollbehörden, beispielsweise Einfuhrabgabenbescheide oder verbindliche Zolltarifauskünfte, entsprechen nicht immer der Auffassung des Unternehmens. In diesem Fall sollten diese Entscheidungen nicht erst bestandskräftig werden. Es ist wichtig, rechtzeitig zu handeln:

  • Zuallererst müssen die Argumente und Beweggründe der Zollbehörde geprüft werden. 
  • Im Anschluss kann eruiert werden, ob ein Rechtsbehelfsverfahren tatsächlich angebracht und sinnvoll ist. Insbesondere müssen die Erfolgschancen und die Kostenrelation im Blick behalten werden.
  • Wird ein Rechtsbehelfsverfahren für sinnvoll erachtet, entwickeln wir gemeinsam mit dem Mandanten Argumente, die für die Auffassung des Unternehmens sprechen.
  • Sofern vom Unternehmen gewünscht, kann das jeweilige Verfahren, vom Einspruch bis hin zur Revision vor dem BFH, von Deloitte geführt werden. 
  • In einigen Fällen kann unter Zuhilfenahme rechtlicher Unterstützung ein Vorlageverfahren vor dem EuGH sinnvoll sein.

Vorsicht bei Bußgeld- und Strafverfahren

Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Anzahl der Bußgeld- und Strafverfahren in Zoll- und Außenwirtschaftsangelegenheiten zunimmt. Dies ist u.a. dadurch begründet, dass die Zollprüfer angewiesen sind, sämtliche relevanten Prüfungsfeststellungen an die Buß- und Strafsachenstelle zur Prüfung weiterzuleiten. 

Als Folge werden immer häufiger Bußgeld- und Strafverfahren, meist gegen die Geschäftsführung von Unternehmen, eingeleitet. Diese können zu hohen Bußgeldern oder Geldstrafen bis hin zu Haftstrafen führen. Ein frühzeitiges Handeln ist aus Sicht der Geschäftsführung deshalb unerlässlich, um einem Ermittlungsverfahren frühestmöglich entgegenzuwirken.

Beratung durch Deloitte

Förmliche Verfahren im Zoll- und Außenwirtschaftsbereich wie Rechtsbehelfs-, Straf- und Bußgeldverfahren sind kompliziert und vielschichtig. Im Sinne der betroffenen Unternehmen hat es für uns deshalb höchste Priorität, Klarheit und Transparenz für die betroffenen Mitarbeiter zu schaffen. Unter anderem muss geklärt werden, inwiefern und in welcher Höhe das Unternehmen oder die Führungskräfte selbst belangt werden.

Bei der Führung solcher Verfahren unterstützen unsere versierten Juristen die Unternehmen und sorgen dafür, dass diese ihre Rechte und die Rechte ihrer Mitarbeiter wahren.

Zur Prävention von Bußgeldverfahren oder strafrechtlicher Verfolgung im Zoll empfiehlt sich die Einführung eines internen Kontrollsystems (IKS) für Zoll und Exportkontrolle.