fzulg, steuerliche forschungszulage

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Forschungszulagengesetz (FZuIG): Hinweise zum Anspruch auf die steuerliche Forschungszulage

Wie profitiert man von der Forschungsförderung?

Durch die steuerliche Forschungsförderung soll die Innovationskraft und somit die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gestärkt werden. Wir zeigen Ihnen, wie Ihr Unternehmen von der Forschungszulage profitieren kann.

Wie funktioniert die Forschungszulage?

Unternehmen erhalten bislang unabhängig von ihrer Größe einen Anspruch auf eine Steuergutschrift in Höhe von 25% ihrer personalbezogenen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen. Die erreichbare Förderung beträgt 1 Mio. Euro pro Unternehmensgruppe und Jahr, rückwirkend seit 2020. Durch das Wachstumschancengesetz soll dies auf 2,5 Mio Euro und für KMU auf 3,5 Mio Euro erhöht werden.

Um diese Förderung zu erhalten, müssen sich die FuE-Aktivitäten einem der Bereiche Grundlagenforschung, angewandte Forschung oder experimentelle  Entwicklung  zuordnen lassen. Dabei ist die Förderung ergebnisunabhängig: es ist kein Nachweis der Erreichung des angestrebten Zieles erforderlich.

Die zentrale Anforderung ist vielmehr, dass die FuE-Aktivität durchgeführt wird, um eine signifikante technologische Verbesserung im Vergleich zu bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen zu erreichen. Projekte im Kundenauftrag oder eine reine Weiterentwicklung bestehender Produkte sind von der Förderung ausgeschlossen.

Für die steuerliche Forschungszulage können sowohl die eigenen Personalaufwendungen geltend gemacht werden, als auch 60 % der Kosten für Auftragsforschung (70 % nach Einführung des Wachstumschancen-gesetzes), sofern der Auftragnehmer seinen Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum hat. Es handelt sich bei Auftragsforschung um eine gezielte Beauftragung einer anderen Gesellschaft mittels einer speziellen Aufgabenstellung, unter Vereinbarung eines gesonderten Entgelts bzw. festgelegten Budgets. Das Risiko, dass das Projekt nicht erfolgreich ist, muss jedoch vom Auftraggeber getragen werden.

Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes werden ab April 2024 auch die Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gefördert. Sie müssen ausschließlich für eigenbetriebliche begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben verwendet werden und für deren Durchführung unerlässlich sein. 

Die Projektdauer wird auf bis zu drei volle Wirtschaftsjahre nach dem Wirtschaftsjahr der Antragstellung begrenzt, die Inanspruchnahme einer Beratung gegen Entgelt muss bei der Antragstellung angegeben werden.

Wichtige Kriterien zur FuE-Bescheinigung der Forschungszulage

Für die Beschreibung des Projektes ist die Herausarbeitung der 3 wichtigsten Kriterien für FuE - gemäß des „Frascati Handbuches“ der OECD - unabdingbar:

• Neuartigkeit, 

• Unsicherheit im Hinblick auf das Ergebnis 

• Ein strukturiertes Vorgehen

Sofern diese Kriterien erfüllt sind, kann durch die Bescheinigungsstelle eine FuE-Bescheinigung ausgestellt werden. 

Geltendmachung der steuerlichen Forschungsförderung

Die FuE-Bescheinigung liegt üblicherweise innerhalb von drei Monaten nach Antragsstellung vor. Wenn das Projekt über den Zeitverlauf keine wesentlichen Änderungen erfährt, muss die Bescheinigung nur einmal beantragt werden, was in den Folgejahren den mit der Forschungszulage einhergehenden Arbeitsaufwand deutlich verringert.

Die Beantragung der Steuergutschrift selbst erfolgt vollkommen digitalisiert und kommt ohne Anlagen aus. Der Antrag wird über das ELSTER-Portal gestellt und ist mit einer guten Vorbereitung relativ schnell ausgefüllt. Die Vorlage von Belegen muss nur auf Nachfrage des zuständigen Finanzamtes oder im Rahmen einer nachgelagerten Betriebsprüfung erfolgen.

Internationale Unternehmensgruppen können die Forschungszulage ebenfalls geltend machen, sofern sie eine Niederlassung in Deutschland haben. Damit wird für diese Unternehmen ein Anreiz gesetzt, in hochqualifizierte Mitarbeitende an den deutschen Standorten zu investieren.

Vorteile der Forschungszulage

Da die notwendige Innovationshöhe weit geringer ist als bei den klassischen Innovationsförderprogrammen, erhalten im Schnitt über 80 % der bei der BSFZ eingereichten Vorhaben in Form der FuE-Bescheinigung einen positiven Bescheid. Dennoch wird diese Förderung bislang noch nicht von allen anspruchsberechtigen Unternehmen abgerufen.

Im Vergleich zu anderen Programmen hat die Steuergutschrift weitere Vorteile:

Der Antrag ist kurz, vollkommen digitalisiert, benötigt keine Anlagen und Antragsteller erwirken einen Rechtsanspruch auf die Förderung für die gesamte, bewilligte Projektlaufzeit mit einem einzigen Antrag. Zudem kann für Projekte auch im Nachhinein die Forschungszulage beantragt werden (sofern sie nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurden).

Insofern bieten die Vorteile der Forschungszulage ein starkes Potenzial für die Industrie, durch eine sichere Finanzierung bei geringem Aufwand mehr Investitionen in Forschung und Entwicklung zu tätigen.

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Lukas Lechner
Senior Manager - Global Investments & Innovation Incentives
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