strukturstärkungsgesetz kohleregionen

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Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen

Möglichkeiten für Unternehmen im Rahmen von Strukturfördermaßnahmen

Das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ soll den Ausstieg aus der Kohleverstromung und eine Stärkung der Wirtschaftsstruktur in den betroffenen Bundesländern ermöglichen. Die Bundesregierung hat Haushaltsmittel über 40 Milliarden Euro bereitgestellt, die auch in die Förderung von Investitionen und Innovationen fließen sollen.

Ziele des "Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen"

Mit dem „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ haben Bundestag und Bundesrat ein Gesetz verabschiedet, das den Strukturwandel in den vom Kohleausstieg betroffenen Regionen unterstützen sowie Wachstum und Beschäftigung schaffen soll. Hierfür werden vom Bund rund 40 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, von denen bisher nur ein kleiner Anteil für bestehende Maßnahmen verplant ist.

Die Finanzmittel werden anteilig in die betroffenen Bundesländer und Kommunen verteilt und sollen dort Projekte und Investitionen anstoßen. Ziel: die jeweiligen Regionen nachhaltig zu stärken.

Die Bundesländer Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen stehen nun vor einer großen Aufgabe: Sie müssen innovative Konzepte und Fördermechanismen entwickeln, um bestehenden und interessierten Akteuren in Wirtschaft und Gesellschaft attraktive Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen.

Einige Rahmenbedingungen sind im Gesetz vorgegeben: So müssen neue Investitions- und Fördermaßnahmen das Kriterium der Zusätzlichkeit erfüllen. Das heißt, die Maßnahmen müssen über bereits bestehende und beschlossene Investitionstätigkeiten hinausgehen. Ziel wird unter anderem sein, durch die Verbesserung von Standortfaktoren und Schaffung von Investitionsanreizen relevante Beschäftigungspotentiale in der Region aufzubauen und zu erhalten.

Unternehmen, die bereits in den Regionen engagiert sind oder unabhängig vom Standort vor Investitionsentscheidungen stehen, sollten die Entwicklungen im Bereich der Strukturförderung daher genau verfolgen. Die Bedingungen für eine wirtschaftliche Aktivität in den oben genannten Regionen werden deutlich verbessert und die Bundesländer können im Rahmen von Ausschreibungen, Fördermaßnahmen und Investitionsanreizen ihre Regionen wirtschaftlich vorantreiben.

Beratung zum Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen

Grundsätzlich lohnt auch der Blick auf bestehende (Struktur-) Förderprogramme auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Hier spielen neben der Standortfrage auch die genauen Förderbedingungen, das Antragsverfahren und die Auszahlungsregularien eine Rolle. Eine Analyse förderstrategischer Aspekte kann in der Planung einen Mehraufwand bedeuten, zahlt sich im weiteren Verlauf eines Projekts jedoch aus. Um die Beobachtung der Förderlandschaft zu vereinfachen und die Fördergeldakquise im Unternehmen voranzubringen, bietet das Deloitte-Team „GI3 - Global Investment and Innovation Incentives“ seinen Mandanten einen „Fördermonitor“ an, in dem für das Unternehmen relevante Förderprogramme zusammengefasst werden.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei der Antragstellung bis hin zur Implementierung und Umsetzung Ihres Projekts zur Seite. Auch in der Projektprüfung und bei der Antragstellung für die steuerliche Forschungszulage unterstützen wir Sie gerne und ermöglichen Ihnen so einen sauberen und erfolgreichen Abschluss Ihres Förderprojekts.

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