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EU-Plattform veröffentlich Bericht für soziale Mindeststandards
Die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen („Platform on sustainable Finance“, „die EU-Plattform“) hat im Oktober 2022 einen Abschlussbericht über die Einhaltung des „Mindestschutzes“ („minimum safeguards“) veröffentlicht. (im Folgenden der „Abschlussbericht“)
Der Abschlussbericht liefert Anhaltspunkte dafür, wie die Einhaltung des Mindestschutzes, als Kriterium für die Taxonomie-Konformität konkret bewertet werden könnte.
Die EU-Plattform nennt folgende vier Themenbereiche, in denen soziale Mindeststandards geprüft werden sollen (vgl. Art. 18 der Verordnung 2020/852/EU (die „Taxonomie-VO“)):
- Menschenrechte (einschließlich Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz);
- Bestechung, Aufforderung zur Bestechung und Erpressung;
- Besteuerung und
- fairer Wettbewerb.
Im Hinblick auf diese Themenbereiche schlägt die EU-Plattform konkrete Kriterien vor, bei deren Vorliegen davon auszugehen sei, dass der Mindestschutz nicht eingehalten werde. Ein Verstoß gegen die Mindeststandards bei Menschenrechten soll demnach in folgenden Fällen vorliegen:
- Kein geeignetes Verfahren im Unternehmen zur Prüfung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten;
- Eindeutige Hinweise, dass das Unternehmen die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht nicht angemessen umsetzt und damit Menschenrechtsverletzungen begeht;
- Status der „Nichteinhaltung von Mindeststandards“ sollte lange fortbestehen, bis das Unternehmen eine Verbesserung seiner Menschen- und Arbeitsrechtsprozesse nachweist, um wiederholte Verstöße zu verhindern.
Die EU-Plattform kritisiert die aktuelle Marktpraxis, die Einhaltung des Mindestschutzes allein mit Hilfe des kontroversen Screenings zu prüfen.