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Deutschlands Koalitionsvertrag für eine neue Bundesregierung
Inhaltsübersicht
- 1. "Moderner Staat, Digitalisierung und Innovation"
- 2. Klimawandel
- 3. Mobilität
- 4. Wirtschaft
- 5. Beschäftigung, Sozialstaat und Justiz
Nach der Bundestagswahl vom 26. September 2021, bei der die Christdemokraten eine deutliche Schlappe erlitten und die Sozialdemokraten als Regierungspartner zusammen mit den Grünen und der liberalen Freien Demokratischen Partei einen erstaunlichen Aufschwung erlebten, hat sich eine neue Dreier-Koalition dieser drei Parteien zur Bildung einer neuen Bundesregierung gebildet. Unter der Überschrift "Mehr Fortschritt wagen - Allianz für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit" haben sie nicht nur die großen Linien ihrer Politik für die nächsten vier Jahre, sondern auch viele Details in einem 177-seitigen Koalitionsvertrag (im Folgenden: "Vertrag") festgelegt, der für das Parlament rechtlich nicht bindend, aber politisch richtungsweisend ist.
Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte des Vertrages, die Wirtschaft und Unternehmen betreffen, zusammengefasst.
1. "Moderner Staat, Digitalisierung und Innovation"
Die Stichworte lauten hier Infrastrukturausbau, Entbürokratisierung, Digitalisierung von Verwaltungen und Verfahren. Die Zeitspanne für öffentliche Planungs- und Genehmigungsverfahren soll um 50% verkürzt werden, auch durch Digitalisierung und Beschleunigung von Gerichtsverfahren. Massive Investitionen in Glasfaser und neueste Kommunikationstechnologien werden getätigt. Der Rechtsrahmen für Telekommunikation und Internet wird im Hinblick auf eine weitere Angleichung an die EU-Vorschriften umfassend überarbeitet (Gesetz über digitale Dienste). Die Bedingungen für Wissenschaft, Forschung und Innovation sollen verbessert werden; unter anderem sollen die Bedingungen für Unternehmensgründungen verbessert werden. Investitionen in Hochtechnologie, z.B. KI, Quantentechnologien, Cybersicherheit, Distributed Ledger Technologie (DLT), Robotik etc. sollen gefördert werden. Der EU-Chip Act wird gefördert.
2. Klimawandel
Der Klimawandel ist das andere übergeordnete Leitmotiv des Abkommens, mit einer Verpflichtung zur Dekarbonisierung im Hinblick auf die Einhaltung des 1,5°C-Pfads und der Kohlenstoffneutralität bis spätestens 2045. Der Ausstieg aus der Kohleverstromung soll beschleunigt werden, "im Idealfall" bis 2030, während die Kernenergie weiterhin ausgeschlossen ist. Die Preisgestaltung für CO2-Emissionen soll bei mindestens 60 €/t gehalten werden. Folglich ist ein massiver Ausbau der erneuerbaren Energien (2 % der Landesfläche sollen für Windkraftanlagen vorgesehen werden) und moderner Gaskraftwerke erforderlich. Parallel dazu wird die rasche Entwicklung einer Wasserstoffwirtschaft vorangetrieben, mit der notwendigen Infrastruktur und stark verbesserten "grünen" Elektrolysekapazitäten. Die Stromnetze werden entsprechend umgebaut, die Planungsverfahren deutlich vereinfacht und beschleunigt. Die Pläne der Europäischen Kommission zur Stärkung des bestehenden Emissionshandelssystems werden unterstützt und eine ambitionierte Reform wird befürwortet.
3. Mobilität
Im Rahmen der Dekarbonisierung wird die Transformation der deutschen Automobilindustrie hin zur Elektromobilität durch eine Anpassung des Ordnungsrahmens und Fördermaßnahmen unterstützt, mit dem Ziel, dass Deutschland mit mindestens 15 Millionen Elektrofahrzeugen im Jahr 2030 ein führender Markt für Elektromobilität wird. Ab 2035 sollen nur noch CO2-neutrale Fahrzeuge zum Verkehr zugelassen werden. Die elektrische Ladeinfrastruktur soll entsprechend ausgebaut werden. Die Investitionen in die Straßen- und Schieneninfrastruktur werden erhöht, wobei der Schwerpunkt auf letzterer liegt, sowie in den öffentlichen Verkehr. Der Güterverkehr auf der Schiene soll bis 2030 um 25 % gesteigert werden, der Personenverkehr auf der Schiene wird verdoppelt.
4. Wirtschaft
4.1 Internationaler Handel:
Die Koalition setzt sich für einen international harmonisierten Mindestpreis für CO2 und einen EU-weiten Grenzausgleichsmechanismus für CO2-Abgaben (oder ähnliche Instrumente) ein, allerdings unter Einhaltung der WTO-Regeln, Vermeidung von Nachteilen für die Exportindustrie und Greenwashing und im Rahmen des bestehenden Emissionshandelssystems. Der Multilateralismus und die Weiterentwicklung der WTO sollen gestärkt werden, u.a. durch die Erneuerung der Regeln für marktverzerrende Subventionen, die Aufhebung der Blockade des Streitbeilegungsmechanismus und eine Angleichung an das Pariser Klimaabkommen und das globale Nachhaltigkeitsziel der UN. Künftige EU-Handelsabkommen (mit Chile, Neuseeland, Australien, ASEAN, Indien etc.) sollen wirksame Nachhaltigkeitsstandards mit einem Streitbeilegungsmechanismus enthalten. Die Entscheidung über die Ratifizierung von CETA (umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen mit den USA) wird nach Prüfung durch das Verfassungsgericht getroffen. Investitionsabkommen sollen sich auf direkte Enteignungen und Diskriminierungen konzentrieren, um Missbrauch zu vermeiden. Die deutschen Zollverfahren sollen beschleunigt werden.
4.2 Wettbewerb:
Es wird geprüft, inwieweit erhebliche, beharrliche und wiederholte Verstöße gegen verbraucherrechtliche Normen vom Bundeskartellamt analog zu Verstößen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sanktioniert werden können. Das Ministererlaubnisverfahren für Fusionen wird so modifiziert, dass eine entsprechende Klage gegen eine Ministererlaubnis und eine parlamentarische Kontrolle möglich sind. Die Möglichkeit einer missbrauchsunabhängigen Entflechtung von Unternehmen auf europäischer Ebene wird als letztes Mittel in verfestigten Märkten unterstützt. Marktbeherrschende Unternehmen sollen verpflichtet werden, Interoperabilität auf europäischer Ebene und im nationalen Kartellrecht sicherzustellen. Die Koalition setzt sich für die Verabschiedung eines ambitionierten Digital Markets Act (DMA) auf EU-Ebene und dessen Durchsetzung durch die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedsstaaten ein. Die EU-Fusionskontrolle sollte innovationshemmende strategische Übernahmen von potenziellen Wettbewerbern ("Killer-Akquisitionen") verhindern.
4.3 Gesellschafts- und Unternehmensrecht:
Die Vorschriften über Unternehmenssanktionen, einschließlich der Höhe der Sanktionen, werden überarbeitet, um die Rechtssicherheit für Unternehmen in Bezug auf Compliance-Verpflichtungen zu verbessern und einen präzisen Rechtsrahmen für interne Untersuchungen zu schaffen. Die EU-Whistleblower-Richtlinie wird rechtssicher und praktikabel umgesetzt, um Whistleblower vor rechtlichen Nachteilen zu schützen. Die Gründung von Gesellschaften wird durch die Digitalisierung des Gesellschaftsrechts und die Ermöglichung der notariellen Beurkundung per Videokommunikation auch bei der Gründung mit Sacheinlagen erleichtert. Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften werden unter Wahrung der Aktionärsrechte dauerhaft online möglich sein. Unternehmensmitbestimmung: Das Wachstum von SE-Gesellschaften soll nicht mehr zu einer vollständigen Umgehung der Mitbestimmung führen (kein "Freezing-Effekt"). Die Konzernzugehörigkeit im Mitbestimmungsgesetz soll auf das Drittelbeteiligungsgesetz ausgedehnt werden, wenn faktisch eine tatsächliche Beherrschung vorliegt. Maßnahmen gegen den Missbrauch von Kostenerstattungen für Abmahnungen nach dem UWG sollen geprüft werden.
4.4 Luft- und Raumfahrt und maritime Wirtschaft:
Die Koalition wird eine neue Raumfahrtstrategie entwickeln, auch zur Vermeidung und Bergung von Weltraummüll. Deutschland soll als Produktionsstandort für die Luft- und Raumfahrt gestärkt werden. Die Erforschung und die Markteinführung synthetischer Kraftstoffe für klimaneutrales Fliegen werden unterstützt, Vergabeverfahren im Rahmen des Luftfahrtforschungsprogramms für die Entwicklung und den Einsatz digitaler Werkzeuge, die Verfahrensentwicklung, die Werkstoffforschung und den Leichtbau werden weiter beschleunigt und Vorleistungen ermöglicht. Die Forschung für nachhaltige Kraftstoffe, leisere Triebwerke und eine Plattform für die Simulation und Optimierung des gesamten Luftfahrtsystems im Hinblick auf seine Auswirkungen auf das Klima wird verstärkt. Der Schiffbau wird gestärkt, einschließlich der gesamten Lieferkette, des Schiffsrecyclings und insbesondere klimafreundlicher Antriebssysteme.
4.5 Bauen und Wohnen:
Die Koalition wird einen neuen Aufbruch in der Bau-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik einleiten, mit dem Ziel, 400.000 neue Wohnungen pro Jahr zu bauen, davon 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen. Die finanzielle Unterstützung des Bundes für den sozialen Wohnungsbau, einschließlich der Förderung des sozialen Wohnungsbaus für Selbstnutzer, wird erhöht. Es wird eine neue gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mit steuerlichen Anreizen und Investitionszuschüssen geschaffen. Die Kosten des Wohnungsbaus sollen durch serielles Bauen, Digitalisierung, Entbürokratisierung und Standardisierung gesenkt werden. Modulares und serielles Bauen und Sanieren soll durch Typengenehmigungen beschleunigt werden. Die Bau- und Immobilienwirtschaft sowie alle Verwaltungsebenen sollen bei der Bewältigung der Digitalisierung, der Umsetzung von Open-BIM und einheitlichen Schnittstellen/Standards unterstützt werden. Im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms wird ein Förderprogramm für den Wohnungsneubau eingeführt und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) novelliert; neue Heizungsanlagen, die ab 2025 installiert werden, müssen mit 65% erneuerbarer Energie betrieben werden. Ab 2024 werden die Standards für wesentliche An-, Um- und Ausbauten von Bestandsgebäuden im GEG deutlich angepasst.
4.6 Rohstoffe, Bergbau, Lieferketten:
Hier geht es um die Sicherung einer nachhaltigen Lieferkette von Rohstoffen und um die Ausrichtung der heimischen Gewinnung nach ökologischen Kriterien. Das Bergbaurecht soll modernisiert werden. Recycling und Reduzierung des Ressourcenverbrauchs sollen genutzt und ausgebaut werden. Die Pläne der EU für ein Lieferkettengesetz auf der Grundlage der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte werden unterstützt, sollen aber kleine und mittlere Unternehmen nicht überfordern. Der Vorschlag der EU-Kommission für ein Gesetz über entwaldungsfreie Lieferketten und für ein Verbot des Imports von Produkten aus Zwangsarbeit wird unterstützt.
4.7 Chemische Industrie:
Die REACH-Verordnung (EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) wird weiterentwickelt, um die Zulassungen auf eine Bewertung im Zusammenhang mit der Verwendung zu stützen. Es wird ein nationaler Plan zum Schutz vor endokrinen Disruptoren entwickelt werden. Importe, die nicht den EU-Normen entsprechen, werden besser kontrolliert, und Produktrückrufe werden erleichtert. Das Human-Biomonitoring und die kontinuierliche Finanzierung dafür werden sichergestellt.
4.8 Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU):
Die Möglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen, sollen verbessert werden. Die Verfahren für Förderprogramme und Investitionszuschüsse sollen vereinfacht und digitalisiert werden.
4.9 Öffentliches Auftragswesen:
Das öffentliche Auftragswesen soll unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer, ökologischer und innovativer Aspekte vereinfacht, professionalisiert, digitalisiert und beschleunigt werden. Der öffentliche Sektor soll sich an der Entwicklung eines Systems zur Berechnung von Klima- und Umweltkosten beteiligen.
4.10 Verbraucherinnen und Verbraucher:
Auf EU-Ebene sollte der Schutz vor Überschuldung durch marktfremde Zinssätze und Wucher für alle Kreditformen gestärkt und irreführende Werbung verboten werden. Die Schuldner- und Insolvenzberatung soll ausgebaut werden. Vorfälligkeitsentschädigungen für Kredite werden auf ein angemessenes Maß begrenzt, sollen einen fairen Zugang zu einem Basiskonto gewährleisten und Transparenz schaffen. Die Aufsicht über Inkassounternehmen soll gebündelt werden. Nachhaltigkeit durch Design wird zum Standard für Produkte und Langlebigkeit und Reparierbarkeit eines Produktes zu einem erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaften (Recht auf Reparatur). Der Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen muss gewährleistet sein. Die Hersteller müssen Aktualisierungen während der normalen Nutzungsdauer bereitstellen. Für langlebige Güter wird eine flexible Gewährleistungsfrist eingeführt, die sich an der jeweiligen vom Hersteller festgelegten Lebensdauer orientiert.
5. Beschäftigung, Sozialstaat und Justiz:
Der gesetzliche Mindestlohn wird in einer einmaligen Aktion auf € 12,00 /h (von € 9,60/h) erhöht. Flexible Arbeitszeitmodelle werden unterstützt und die Regeln für das Home-Office weiterentwickelt. Der Arbeitgeber darf sich dem Wunsch der Arbeitnehmer nach Heimarbeit nicht widersetzen, wenn betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Das Mindestrentenniveau von 48 % soll langfristig gesichert werden. Der Beitragssatz wird in dieser Legislaturperiode nicht über 20 Prozent steigen. Es wird keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters geben. Um das Rentenniveau und den Rentenbeitragssatz langfristig zu stabilisieren, wird eine Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt.
Im Bereich der Justiz werden die Verbandsklagen ausgebaut. Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz und verwandte Gesetze werden überarbeitet. Die EU-Sammelklagerichtlinie wird nutzerfreundlich und durch Weiterentwicklung der Musterfeststellungsklage auch für kleine Unternehmen umgesetzt. Die Anforderungen an Verbände, die zu Sammelklagen berechtigt sind, werden beibehalten. Für internationale Handels- und Wirtschaftsstreitigkeiten werden englischsprachige Spezialkammern ermöglicht. Der Rechtsrahmen für Legal-Tech-Unternehmen wird erweitert, indem klare Qualitäts- und Transparenzanforderungen an sie gestellt werden. Für die Anwaltschaft wird das Verbot von Erfolgshonoraren modifiziert und das Verbot von Fremdbesitz überprüft.
6. Europa und Außenpolitik:
Die Koalition unterstützt die Idee eines Verfassungskonvents und die Weiterentwicklung der Union zu einem föderalen europäischen Staat, der dezentral und nach den Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit organisiert ist und auf der Charta der Grundrechte basiert. Ein einheitliches europäisches Wahlrecht mit teilweise transnationalen Listen und einem verbindlichen Spitzenkandidatensystem wird unterstützt. Die Arbeit des Europäischen Rates soll transparenter gestaltet werden. Die Einstimmigkeitsregel im EU-Ministerrat in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) soll durch eine qualifizierte Mehrheitsentscheidung ersetzt werden, mit einem Mechanismus zur angemessenen Beteiligung kleinerer Mitgliedstaaten. In strategischen Bereichen wie Energieversorgung, Gesundheit, Rohstoffimporte und digitale Technologie soll Europa weniger abhängig werden. Kritische Technologien und Infrastrukturen sollen besser geschützt werden, Standards und Beschaffung entsprechend angepasst werden. Für die mobile Telekommunikation soll ein europäisches Open-Source-G 5/6-Konsortium initiiert werden. Deutschland wird eine Investitionsoffensive initiieren, die sich auf transnationale Projekte mit Mehrwert für die gesamte EU und auf die Schließung von Netzlücken konzentriert.
7. Investitionen und nachhaltige Finanzen, Steuern:
Trotz enormer Haushaltszwänge und umfangreicher Investitionspläne sind bisher keine Steuererhöhungen vorgesehen. Subventionen, die als nicht klimapolitisch vertretbar gelten, sollen reduziert oder abgeschafft werden. Für das Wirtschaftsjahr 2022/2023 soll eine Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Anlagen eingeführt werden, die vorsieht, dass ein Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im jeweiligen Jahr angeschafft oder hergestellt werden und diesen Zwecken dienen, vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen wird ("Superabschreibung"). Die verlängerte Verlustverrechnung wird bis Ende 2023 fortgesetzt, und der Verlustvortrag wird auf die beiden unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume ausgedehnt. Grunderwerbsteuer: Konzerne haben keinen Anspruch mehr auf Ausnahmen für konzerninterne Grundstücksübertragungen, so dass die Grunderwerbsteuer (bis zu 6,5 %!) voll zur Anwendung kommt.
8. Schlussfolgerung:
Es liegt auf der Hand, dass die Pläne der künftigen Regierung für massive Investitionen in den Bereichen Klimaschutz, Gebäude und Infrastruktur, Digitalisierung und Mobilität enorme Chancen für die Privatwirtschaft bieten dürften. Auch die versprochene Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren dürfte den Umgang mit öffentlichen Aufträgen und Regulierungsbehörden erleichtern. Insgesamt scheinen die Pläne der neuen Regierung für die Wirtschaft vielversprechend zu sein. Allerdings ist die Finanzierung angesichts der strengen verfassungsmäßigen Verschuldungsgrenzen und der bereits bestehenden massiven Verschuldung nach wie vor nicht klar. Darüber hinaus könnten die massiven Ausgaben für Renten- und Sozialleistungen und die steigenden Arbeitskosten schwer kontrollierbare inflationäre Auswirkungen haben.
Die obigen Ausführungen sind nur eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte des Abkommens. Wir werden daher in den kommenden Wochen und Monaten neben diesem Überblick über die neue Bundesregierung auf spezifische, für einzelne Rechtsgebiete und/oder Branchen relevante Aspekte eingehen und im Laufe des heutigen Tages mit einer detaillierten Analyse der arbeitsrechtlichen und arbeitsmarktpolitischen Aspekte des Koalitionsvertrages beginnen. Bleiben Sie dran!
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