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Krypto-Anlagen
EU-Wirtschaftsausschuss beschließt Bericht zur MiCA-Verordnung
Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments (der „ECON“) hat am 14. März 2022 den Bericht des zuständigen Berichterstatters Stefan Berger zur Markets-in-Crypto-Assets (die „MiCA“) -Verordnung beschlossen und möchte die Europäische Union zum führenden Kontinent für Krypto-Assets machen.
Der ECON hat mit einer Stimmenmehrheit ein Verbot von Kryptowährungen abgelehnt. Kryptowährungen sollen dem ECON Bericht zu Folge nun in die EU-Nachhaltigkeitstaxonomie aufgenommen werden können.
Die MiCA-Verordnung soll für Krypto-Assets und Service-Anbieter einheitliche Regeln schaffen. Zukünftig sollen Krypto-Asset Dienstleister (die „CASP“) sowie Anbieter von Krypto-Handelsplattformen nur nach Zulassung durch nationale Aufsichtsbehörden anbieten dürfen. Sogenannte „significant crypto-asset service providers“ sollen zudem durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörden (die „ESMA“) beaufsichtigt werden.
Die MiCA-Verordnung ist ein wichtiger Baustein zur Regulierung von Krypto-Dienstleistern und -Handelsplattformen und verbessert die Transparenz und Marktintegrität erheblich.
Im nächsten Schritt muss das Europäische Parlament den Bericht im Plenum verabschieden, danach können die Trilog-Verhandlungen mit dem Rat beginnen.