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Einsatz von Cloud-Diensten im Gesundheitswesen

§ 393 SGB V formuliert neue Anforderungen

Seit dem 1. Juli 2024 gilt § 393 SGB V in seiner durch das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens überarbeiteten Fassung und formuliert nun konkrete Anforderungen an den Cloud-Einsatz durch Leistungserbringer sowie Kranken- und Pflegekassen.