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Verpackungsprüfungen

Österreichische Hersteller, die Ware in Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen, die bei privaten Endverbrauchern bzw. bei vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen, sind verpflichtet, diese Verpackungen über Dienstleister (duales System) entpflichten zu lassen. In diesem Zusammenhang ist es auch notwendig, sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister zu registrieren und die Verpackungsmengen an das zentrale Register zu melden. Ab Überschreiten bestimmter Schwellen (auch aggregiert bei Beauftragung von mehreren dualen Systemen) ergibt sich eine Prüfpflicht dieser Meldung.

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Mag. Alfred Ripka

Mag. Alfred Ripka

Partner Audit & Assurance

Herr Mag. Ripka ist bei Deloitte Österreich als Partner tätig und leitet den Bereich Sustainability Reporting & Assurance. In dieser Rolle ist er für die Prüfung und prüfungsnahe Beratung in Zusammenh... Mehr