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Betriebsprüfung: Beratungsleistungen von Deloitte

Regelmäßig stellt die steuerliche Außenprüfung Unternehmen vor große Herausforderungen. Deloitte entlastet Führungskräfte in diesen Angelegenheiten mit professionellen Verhandlungstechniken und exzellenten Fachkenntnissen.

Hintergründe zur ertragsteuerlichen Betriebsprüfung

Die Statistiken des BMF zeigen deutlich: Die Einnahmen des Staates aus Betriebsprüfungen steigen von Jahr zu Jahr. 4,5 Milliarden € nahm der Fiskus von 2011-2015 jährlich alleine durch die Körperschaftsteuer ein.

Für Unternehmen ist aber nicht nur die Höhe der zusätzlichen Steuer ein Problem. Zusätzlich werden nämlich die Belastungen teils erst erhebliche Zeit nach dem betreffenden Wirtschaftsjahr bekannt.

Der Steuerpflichtige muss in diesem Fall noch Jahre später historische Sachverhalte mit erheblichem Aufwand rekonstruieren. Bei zwischenzeitlichem Personalwechsel ist dies teilweise gar nicht mehr möglich.

In der Aufarbeitung längst erledigter Sachverhalte liegt neben den zusätzlichen Steuer- und Zinslasten die größte Herausforderung

Erhöht werden die drohenden Zusatzbelastungen durch den Zins auf Steuernachforderungen. In Zahlen: Die Statistiken des Bundesfinanzministeriums weisen für die Jahre 2011-2015 im Durchschnitt 2,6 Milliarden Zinsen pro Jahr zugunsten des Staates aus. Besonders schmerzlich: Der Zinssatz (6% p.a.) ist abgekoppelt vom jeweils geltenden Marktzins - und liegt derzeit eklatant darüber.

Auf diese Weise können sich Betriebsprüfungen auch Jahre später erheblich auf die Erfolgsrechnung von Unternehmen auswirken.

Zielsetzung der Beratungsansätze von Deloitte

Die zusätzlichen Steuerkosten sind nur ein Beispiel dafür, welche Folgen Fehler und Unachtsamkeit in der Betriebsprüfung haben können. Das betrifft jedes größere Unternehmen, das in Deutschland steuerpflichtig ist.

Deshalb muss man Betriebsprüfungen sehr gewissenhaft managen. Nur so kann man effektiv und ergebnisorientiert zu Ergebnissen kommen, bei denen die eigenen Interessen gewahrt bleiben.

Hierbei unterstützen wir unsere Mandanten: Als besonders wertvoll wird unser Angebot zur professionellen Verhandlungsführung in der Betriebsprüfung geschätzt.

Verhandlung in der Betriebsprüfung

Auseinandersetzungen in Betriebsprüfungen betreffen, unserer Erfahrung nach, selten ausschließlich steuerfachliche Fragen.

Das gilt ganz besonders bei unklaren Sachverhalten: Finanzamt und Steuerpflichtige müssen eine Lösung finden, auch wenn Vieles unaufgeklärt bleibt.

Der Schlüssel zu guten Ergebnissen liegt in professioneller Verhandlungsführung.

Hier kommen die speziell geschulten Verhandler von Deloitte ins Spiel. Sie erarbeiten Lösungen, um die Interessen des Unternehmens zielorientiert durchzusetzen, ohne dass Verhältnis zum Finanzamt zu zerrütten. Wird klar, dass man die Lösung mit dem Finanzamt nicht erreichen wird, wissen unsere Experten aber auch, wann man die Besprechung nicht mehr fortsetzen sollte und welche besseren Alternativen zur Verfügung stehen.

Der Steuerpflichtige weiß also im Voraus
- was er erreichen will und
- ob er hierfür zur Not weitere Schritte gehen muss.

Unser Vorgehen verstehen wir ganzheitlich: Es beginnt bereits vor Erhalt der Betriebsprüfungsanordnung und endet weit nach der Schlussbesprechung - zur Not im Rahmen einer Einigung nach Klageerhebung.

So kann der Steuerpflichtige mit einem klaren Plan und großem Selbstvertrauen in die Besprechungen mit dem Finanzamt gehen.

Aber natürlich gehört zu unserem Kernangebot ein umfassendes Paket an Unterstützungsmaßnahmen vor, während und nach einer Betriebsprüfung.

Betreuung während der einzelnen Phasen der Betriebsprüfung

Vor der Betriebsprüfung
  • Vorbereitung der Datensätze für den Zugriff durch den Steuerprüfer
  • Vorbereitung etwaiger Dokumentationen von grenzüberschreitenden Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen
  • Abstimmung der Dokumentationsinhalte und Dokumentationsart.
  • Planung des Kommunikations- und Informationsübergabeprozesses
  • Bestimmung eventueller Schwachstellen und Sachverhaltslücken
  • Abstimmung komplizierter Sachverhalte zum Zeitpunkt vor Umsetzung der Änderungen. Beispiele:
        o Einholung verbindlicher Auskünfte
        o informeller Fachaustausch mit Finanzbehörden
        o verbindliche Zusagen
        o Vorabstimmung der Verrechnungspreis-Auskünfte
Während der Betriebsprüfung
  • Einhaltung der „Spielregeln“: Beachtung der Grenzen der Abgabenordnung (AO) durch die Finanzverwaltung
  • Beantwortung fachlicher Anfragen und Vorbereitung von Stellungnahmen
  • Koordination des Mitwirkungsprozesses (Dokumentenübergabe, Führung eines Inventars)
  • Besprechungsteilnahme
  • Anregung und Abstimmung verbindlicher Zusagen
  • Verhandlungsführung bzw. Vorbereitung des verantwortlichen Unternehmensvertreters für die Verhandlung
Nach der Betriebsprüfung
  • Unterstützung bei Einlegen von Rechtsbehelfen bei den Finanzbehörden und bei den Finanzgerichten
  • Begleitung von Verständigungsverfahren bzw. Schiedsgerichtsverfahren
  • Unterstützung bei der Verhinderung oder angemessene Ausgestaltung von Informationsaustauschverfahren
  • Einarbeitung von Prüfungsfeststellungen in Steuererklärungen für Zeiträume nach der Außenprüfung
  • Einarbeitung der Folgen der Prüfung in das Tax Reporting

Ihr Kontakt bei Deloitte

Dr. Norbert Endres

Dr. Norbert Endres

Partner | Business Tax Advisory

Dr. Norbert Endres ist Partner im Bereich Business Tax Advisory von Deloitte Deutschland. Er berät seit vielen Jahren Mandanten im In- und Ausland, insbesondere bei Strukturierungsprojekten. Er beschä... Mehr