Über Deloitte
Steuerverfahrensrecht und gerichtliche Steuerstrafverteidigung
Beratung und gerichtliche Verteidigung von Privatpersonen, Unternehmensverantwortlichen oder Unternehmen
Deloitte Legal berät Unternehmen, deren Organe oder Mitarbeiter sowie Privatpersonen hinsichtlich des gesamten Spektrums steuerverfahrensrechtlicher Fragestellungen und verteidigt sie in gerichtlichen Steuerstrafverfahren. Wir unterstützen außerdem unsere Kollegen von Deloitte Tax, aber auch externe steuerliche Berater bei ihrer Tätigkeit in allen ihren materiellen Steuerrechtsgebieten. So schaffen wir gemeinsam zusätzliche – verfahrensrechtliche – Steuergestaltungs- oder Steuerabwehrmöglichkeiten für die Mandanten.
Unsere Hauptberatungsfelder:
Inhaltsübersicht
- Steuerverfahrensrechtliche Stellungnahmen
- Betriebsprüfungsspezifischer Rechtsschutz
- Behördliche Steuerstreitführung
- Gerichtliche Steuerstreitführung
- Steuerverfahrensrechtliche Beratung im Grenzbereich zum Steuerstrafrecht
Steuerverfahrensrechtliche Stellungnahmen
Das Steuerverfahrensrecht bestimmt formelle Grenzen, die Finanzbehörden in jedem Fall beachten müssen. Wir kennen diese Grenzen, dieses Rechtsgebiet aus jahrelanger, spezialisierter Berater-Tätigkeit für Mandanten.
Deloitte Legal erstellt Stellungnahmen zu allen steuerverfahrensrechtlichen Fragen zur Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen und/oder Risikobeurteilungen oder als Berater für Berater, insbesondere:
- Geschäftsleitung, Betriebsstätte, Wohnsitz,
- Wirtschaftliches Eigentum, Gestaltungsmissbrauch,
- Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden, Mitwirkungspflichten der Mandanten,
- Verbindliche Auskünfte,
- Änderung steuerlicher Bescheide,
- Verjährung,
- Haftung,
- Stundung, Erlass, Vollstreckung.
Betriebsprüfungsspezifischer Rechtsschutz
Deloitte Legal berät in Betriebsprüfungen anlassbezogen zu den Rechtsschutzmöglichkeiten (vgl. auch behördliche und gerichtliche Steuerstreitführung) zur Abwehr von Prüfungshandlungen, z.B. zur Abwehr von rechtswidrigen Auskunfts- oder Vorlage-Ersuchen, Verzögerungsgeld-Festsetzungen oder zur Abwehr von rechtswidrigem Informationsaustausch.
Behördliche Steuerstreitführung
Deloitte Legal streitet vor den Finanzbehörden für die Durchsetzung Ihrer Rechte. Zu unseren Leistungen gehören insbesondere:
- Vertretung im Einspruchsverfahren, einstweiligen Rechtsschutzverfahren,
- Prüfung von Fristen,
- Erstellung von Einsprüchen, Anträgen,
- Erörterungen mit den Finanzbehörden,
- Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage,
- Vorbereitung von Muster-Klageverfahren vor dem Finanzgericht,
- Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde,
- Befangenheitsanträge,
- Einschaltung von Vorgesetzten bis hin zum Behördenleiter / Einschaltung von OFD / Finanzministerium,
- Überprüfung des Verhaltens der Finanzverwaltung in verfahrensrechtlicher Hinsicht,
- Überprüfung des Verhaltens der Finanzverwaltung in strafrechtlicher Hinsicht,
- Amtshaftungsansprüche.
Gerichtliche Steuerstreitführung
Deloitte Legal streitet auch vor den Gerichten für die Durchsetzung Ihrer Rechte. Zu unseren Leistungen gehören insbesondere:
- Vertretung im Klageverfahren, einstweiligen Rechtsschutzverfahren,
- Ermittlung des Streitwertes/Kostenrisikos, Streitgegenstandes, richtigen Klägers,
- Erstellung von Klagen, Durchführung von Akteneinsicht, Erstellung der Klagebegründung, Anträge, weiteren Schriftsätze im vorbereitenden Verfahren,
- Teilnahme an Erörterungsterminen, mündlichen Verhandlungen,
- Vorabentscheidungsersuchen (EuGH),
- Vertretung in Revisions- und Beschwerdeverfahren (BFH),
- Verfassungsbeschwerden (BVerfG).
Steuerverfahrensrechtliche Beratung im Grenzbereich zum Steuerstrafrecht
Das Steuerverfahrensrecht hat Schnittstellen zum Steuerstrafrecht. Deloitte Legal besitzt die Expertise und Erfahrung, auf beiden Gebieten zu beraten, zu vertreten und zu verteidigen, insbesondere hinsichtlich der Prüfung und der Abwehr steuerstrafrechtsspezifischer Eingriffe.
Vertretung vor den Finanzgerichten, insbesondere im Zusammenhang mit:
- Erstmaligen oder geänderten steuerlichen Bescheiden wegen verlängerter Verjährung, reduzierter Bestandskraft,
- Haftungsbescheiden,
- Hinterziehungszinsbescheiden.
Verteidigung vor den Strafgerichten.
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