Über Deloitte
Steuerstrafrecht
Steuerstrafrechtliche Beratung und Vertretung von Privatpersonen und Unternehmen
Deloitte Legal berät und vertritt Unternehmen, Unternehmensgruppen und Privatpersonen in allen steuerstrafrechtlichen Fallgestaltungen. Die Kombination aus steuerstrafrechtlicher Expertise und begleitender steuerlicher Beratung ermöglicht es uns optimale Resultate für unsere Mandanten zu erzielen - auch bei der Vorbereitung sogenannter „Selbstanzeigen“.
Inhaltsübersicht
- Vorbereitung und Vertretung bei steuerrechtlichen Nachmeldungen (u.a. Selbstanzeigen)
- Strafverteidigung im Bereich des Steuerstrafrechts
- Begleitung von Betriebsprüfungen in steuerstrafrechtlichen Risikobereichen
- Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen bei Durchsuchungen der Steuerfahndung
- Begleitung von internen Sonderprüfungen
Vorbereitung und Vertretung bei steuerrechtlichen Nachmeldungen (u.a. Selbstanzeigen)
Die steuerstrafrechtliche Rechtsentwicklung der vergangenen Jahre ist dadurch geprägt, dass die Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter und die Staatsanwaltschaften strikter gegen steuerrechtliche Delikte, wie zum Beispiel Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung, vorgehen. Zugleich wurden die formalen Voraussetzungen für strafbefreiende Selbstanzeigen durch verschiedene Gesetzesänderungen deutlich verschärft. Wo immer ein steuerstrafrechtlich relevantes Verhalten gegeben sein könnte, ist es den von den Vorwürfen betroffenen Unternehmen und deren Mitarbeitern sowie den betroffene Privatpersonen deshalb dringend anzuraten, steuerliche Nacherklärungspflichten in enger Zusammenarbeit mit ihren steuerlichen und rechtlichen Beratern zu prüfen und zu erfüllen. Deloitte und Deloitte Legal bieten dabei die Kombination aus steuerlicher und rechtlicher Beratung aus einer Hand und steht den Betroffenen insbesondere mit den folgenden Dienstleistungen zur Verfügung:
- Nacherklärungen nach § 153 AO (Nacherklärung nach Erkennen eines Fehlers)
- Nacherklärungen nach § 378 Abs. 3 AO (Selbstanzeige nach leichtfertiger Steuerverkürzung)
- Nacherklärungen nach § 371 AO (Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung)
- Abstimmung innerhalb von Unternehmen und mit anderen Unternehmen bei koordinierten Selbstanzeigen
- Selbstanzeigen von Privatpersonen mit nicht versteuerten Kapitalanlagen im Ausland
- Vertretung von natürlichen Personen und Unternehmen gegenüber Bußgeld- und Strafsachenstellen sowie gegenüber der Staatsanwaltschaft nach Abgabe einer Selbstanzeige und nach aus anderen Gründen eröffneten steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren
Strafverteidigung im Bereich des Steuerstrafrechts
Strafverteidigung in Steuerangelegenheiten ist charakterisiert durch eine häufig schon im Vorfeld gerichtlicher Verfahren in Gang kommende außergerichtliche Auseinandersetzung mit den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter und mit den Staatsanwaltschaften. Doch kann es in steuerstrafrechtlich relevanten Fallgestaltungen notwendig sein, bereits vor der formellen Einleitung von Ermittlungsverfahren an Finanzämter gerichtete Erklärungen und Informationen unter Berücksichtigung der Gebote von Vollständigkeit und Richtigkeit so zu gestalten, dass steuerstrafrechtliche Vorwürfe möglichst erst gar nicht erhoben werden (können). Die steuerstrafrechtliche Strafverteidigung beginnt somit faktisch bereits bei der Verfassung von steuerlichen Nachmeldungen bzw. Selbstanzeigen. In diesem Zusammenhang bieten wir insbesondere folgende Tätigkeiten an:
- Koordinierung der mitzuteilenden Informationen bereits im Vorfeld von formellen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
- Enge Abstimmung mit den steuerlichen Beratern
- Außergerichtliche Strafverteidigung
- Ziel ist die außergerichtliche Einstellung von eingeleiteten Ermittlungsverfahren
Begleitung von Betriebsprüfungen in steuerstrafrechtlichen Risikobereichen
Außenprüfungen des Finanzamtes führen gelegentlich zur Aufdeckung steuerstrafrechtlich relevanter Sachverhalte. Unabhängig davon, ob das Finanzamt formelle steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren einleitet, sollte jegliche auf die steuerlichen Angelegenheiten und die möglichen Vorwürfe bezogene Kommunikation mit dem Finanzamt, insbesondere in Person des Betriebsprüfers, aber auch der Bußgeld- und Strafsachenstelle bereits unter dem Aspekt einer möglichen Steuerstrafverteidigung geführt werden. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass Unternehmen ungeachtet möglicherweise drohender Verfahren weiterhin zur steuerlich richtigen Auskunft verpflichtet sind. Vor diesem Hintergrund ist nicht nur eine enge inhaltliche Abstimmung zwischen dem Unternehmen und seinen die Außenprüfung betreuenden steuerlichen Beratern geboten, sondern auch einer frühzeitige Einbindung steuerstrafrechtlicher Expertise ratsam. Deloitte und Deloitte Legal. Unsere diesbezüglichen Tätigkeiten umfassen insbesondere:
- Koordinierung und inhaltliche Abstimmung zwischen Unternehmen, Steuerberater und Deloitte Legal
- Wahrung der strafrechtlichen Verteidigungsrechte auch während einer laufenden Betriebsprüfung
- Sicherstellung keiner steuerstrafrechtlich nachteiligen tatsächlichen Verständigung während der Schlussbesprechung
Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen bei Durchsuchungen der Steuerfahndung
Für die Mitarbeiter betroffener Unternehmen und für Privatpersonen stellt eine seitens der Steuerfahndung durchgeführte Durchsuchungsmaßnahme in der Regel eine sehr belastende Situation dar, zumal Durchsuchungen regelmäßig überraschend erfolgen und wichtige Gegenstände und unverzichtbare Geschäftsunterlagen beschlagnahmt werden können. Umso wichtiger ist es, in einer Durchsuchungssituation durch kompetente Rechtsanwälte vertreten zu werden, die dazu beitragen, dass betroffene Personen und Mitarbeiter keine Handlungen vornehmen, die sich in einem späteren Strafverfahren als nachteilig erweisen könnten - hierzu steht insbesondere das Aussageverweigerungsrecht im Fokus. Zugleich können die rechtlichen Berater dazu beitragen, die Handlungen der durchsuchenden Beamten zu überwachen und zu gewährleisten, dass die Beschuldigten ihre Rechte kennen und umfassend ausüben können und zugleich eine Beeinträchtigung des laufenden Geschäftsbetriebs verringert, jedenfalls aber die Auswirkungen der Durchsuchung auf diesen minimiert werden können. Deloitte Legal bietet die folgenden Leistungen an:
- Freundliche aber bestimmte Kommunikation mit den durchsuchenden Beamten „auf Augenhöhe“
- Wahrung der Rechte des durch eine Durchsuchung betroffenen Mandanten
- Durchführung von Mitarbeiterschulungen, um auf eine mögliche Durchsuchungssituation vorzubereiten
Begleitung von internen Sonderprüfungen
Sind in einem Unternehmen Verdachtsmomente für auf steuerliche Sachverhalte bezogenes Fehlverhalten oder Unregelmäßigkeiten aufgetreten, empfiehlt es sich, interne steuerliche Sonderprüfungen durchzuführen, um Arbeitsabläufe zu überprüfen und weniger fehleranfällig zu gestalten. Oftmals wird im Rahmen solcher Sonderprüfungen auch steuerstrafrechtlich relevantes Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter festgestellt oder untersucht. Die richtige steuerstrafrechtliche Einordnung ist ein wesentliches Element, um korrekte Schlüsse aus den festgestellten Sachverhalten zu ziehen. Deloitte Legal unterstützt gerne bei der Durchführung von internen Sonderprüfungen.
Unser Team in Steuerstrafrecht:
Büro Berlin
Henriette Puffer
Büro Düsseldorf
Sandra Höfer-Grosjean
Volker Radermacher
Tobias Fabian Prommer
Büro Hannover
Heiko Ramcke
Dr. Dennis Haase
Dr. Anna Borsci
Inhaltsübersicht
- Vorbereitung und Vertretung bei steuerrechtlichen Nachmeldungen (u.a. Selbstanzeigen)
- Strafverteidigung im Bereich des Steuerstrafrechts
- Begleitung von Betriebsprüfungen in steuerstrafrechtlichen Risikobereichen
- Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen bei Durchsuchungen der Steuerfahndung
- Begleitung von internen Sonderprüfungen
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