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Verbands­sanktionen­gesetz (VerSanG)

Steuerstraf­rechtliche Konsequenzen für Unternehmen und ihre Verantwortlichen

Im deutschen Strafrecht kündigt sich eine Zeitenwende an. Im Oktober 2020 brachte die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten (VerSanG)“ in den Bundestag ein, das voraussichtlich im Kern Bestand haben und eingeführt werden wird.