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Steuerinformations-Reporting für Kryptoassets ante portas
Ein Blick auf Meldeverpflichtungen von digitalen Anlageklassen
Während in Österreich in einem vorsichtigen Schritt zur Eingliederung von Kryptoassets in das traditionelle Steuersystem durch die Ökosoziale Steuerreform 2022 Teil I Einkünfte aus Kryptowährungen ab 2022 (optional, ab 2024 verpflichtend) dem KESt-Regime unterworfen werden (Deloitte berichtet hier), hinkt der Gesetzgeber im Hinblick auf das (Steuer-)Informations-Reporting noch etwas hinterher. Dies ist umso erstaunlicher als Anbieter von traditionelle Finanzveranlagungen in den letzten Jahren aufgrund der dort vorliegenden steuerrelevanten „Rohdiamanten“ vermehrt Objekt der (Informations-)Begierde der Steuerbehörden wurden. Es ist davon auszugehen, dass Serviceprovider im Kryptoasset-Umfeld zunehmend ins Blickfeld der Finanzbehörden geraten werden. Sie sind daher angehalten, diesbezügliche Entwicklungen („Focus Areas“) im Auge zu behalten und bereits jetzt Maßnahmen zu setzen („Take Aways“).
In a cautious step towards the integration of crypto-assets into the traditional tax system through the Eco-Social Tax Rerform 2022 Part I, income from cryptocurrencies from 2022 (optional, but mandatory from 2024) will be treated under the KESt-regime (Deloitte reports here). Meanwhile, however, the legislator is still lagging behind in terms of (tax-)information reporting. This is all the more remarkable as providers of traditional financial investments have increasingly become the object of (information-)desire in recent years by the tax authorities due to the tax-relevant “raw diamonds” that are available there. It can be expected that service providers in the crypto-asset environment will increasingly come into the focus of the tax authorities. It is therefore required to keep an eye on developments in this area (“Focus Areas”) and take action now (“Take Aways”).
Focus Areas:
DAC 8 – Bereits im Q4-2021 wurde der Entwurf zur 8. Änderung der EU-Amtshilferichtlinie (RL 2011/16/EU) erwartet, mit dem europaweit eine einheitliche Meldepflicht von Kryptoassets installiert werden soll. Wenngleich bis jetzt noch keine Inhalte bekannt sind, ist zu vermuten, dass dem Vorbild des OECD Common Reporting Standards entsprechend (in der EU implementiert durch DAC 4) bestimmte Marktteilnehmer verpflichtet werden sollen, steuerrelevante Daten zu melden. Der Umfang der Meldepflicht dürfte sich, analog zu DAC4, auf die Werte der gehalten Assets und/oder Transaktionsdaten beziehen, die gemäß den Steueransässigkeiten ihrer Kunden jeweils zu melden sein werden. Die Veröffentlichung seitens der Europäischen Kommission wird nunmehr, verspätet, erst in Q1-2022 erwartet.
OECD Regelungen – Auch die OCED ist im gegebenen Zusammenhang nicht untätig und veröffentlichte bereits am 14.10.2020 einen Überblick über die Herausforderung der Besteuerung von Kryptowährungen (Taxing Virtual Currencies: An Overview of Tax Treatments and Emerging Tax Policy Issues). Ende 2021 wurde die Wichtigkeit des Themas erneut bekräftigt. Dem Vernehmen nach soll ein eigener „transaktionsbezogener“ Reporting Standard geplant sein.
FATCA - Als Mutter des “Tax-Information-Reportings“ gilt der U.S. Foreign Account Tax Compliance Act, der Finanzinstitute weltweit dazu verpflichtet, Kontoinformationen von unbeschränkt steuerpflichtigen US-Personen, sei es als Kontoinhaber oder Eigentümer eines Kontoinhaber-Rechtsträgers an den IRS zu übermitteln. Das erklärte Ziel war, nicht-steuerehrliche US-Personen zu entdecken und dadurch die Steuerehrlichkeit insgesamt zu erhöhen. FATCA war dabei auch Vorbild für den OECD Common Reporting Standard (CRS). Meldeverpflichtete sind insb Einlagen- und Depotinstitute, also va „klassische Hausbanken“. Da Kryptoassets als alternative Anlageform mittlerweile etabliert sind, liegt der Gedanke nahe, bestimmte Service Provider im Kryptoassets-Bereich ähnlichen Verpflichtungen zu unterwerfen oder sie gar in das FATCA System zu integrieren. Wenngleich Informationen, wonach der IRS dergleichen anstrebt, noch nicht substantiiert sind, sollten diesbezügliche Entwicklungen doch beobachtet werden.
Digital Assets Reporting der US Infrastructure Bill - Ebenfalls aus den USA, jedoch nicht mehr Zukunft, sondern bereits Gegenwart, stammt die im „Infrastructure Investment and Jobs Act“ eingeführte neue Reporting-Verpflichtung von Transaktionen mit „digital assets“ durch US-Personen (ws. 1099-B Reporting). Meldeverpflichtete sind sog „broker“. Diese werden bezogen auf digital assets wie folgt definiert: „A person who (for consideration) regularly provides any service effectuating transfers of digital assets on behalf of another person“. Damit wäre eine Vielzahl von Marktteilnehmern – grundsätzlich auch Non-US-Broker - erfasst (Miners, Wallet-Betreiber uä). Bemerkenswert ist auch die weite gesetzliche Definition der “Digital Assets”: „Any digital representation of value which is recorded on a cryptographically secured distributed ledger or any similar technology“. Die in der US-Gesetzgebung traditionell umfangreiche „Ausführungsgesetzgebung“ durch das Treasury Department ist jedoch noch nicht erfolgt, sodass die Auswirkungen, insb auf den Non-US Markt, noch nicht abzuschätzen sind. Die darin enthaltende Definition der Digital Assets könnte jedoch internationale Vorbildwirkung haben.
Take Aways:
Update AML/KYC Kunden-onboarding: Bereits in Geltung ist das EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 zur Umsetzung der 5. Anti-Geldwäsche-RL, das den Geltungsbereich des Fm-GwG auf Dienstleister, die virtuelle Währungen in Fiatgeld und umgekehrt tauschen und Anbieter von elektronischen Geldbörsen ausgeweitet hat. Diese Institute sind daher bereits verpflichtet, bestimmte AML/KYC Daten zu erheben. Nach diesem Vorbild können auch (noch) nicht erfasste Services Provider im Kryptoumfeld ähnliche Prozesse überlegen. So könnten bereits jetzt durch Anpassung des Kundenonboardings steuerliche Ansässigkeiten von Kunden bzw deren beherrschenden Personen von Rechtsträgerkunden erhoben werden. Bei US-Personen könnte es auch Sinn machen, bereits jetzt W9-Formulare einzuholen. Etwaige spätere verpflichtende „Kundenremedierungen“ könnten dadurch vereinfacht werden oder gänzlich entfallen.
Sicherung von Anschaffungswerten und Transaktionsdaten: Soweit nicht ohnedies bereits für Zwecke der KESt erforderlich oder bereits erfolgt, könnten schon jetzt Vorkehrungen zur IT-technischen Erfassung und Sicherung bestimmter Transaktionsdaten getroffen werden. Der Druck bei kurzen Implementierungsfristen könnten damit reduziert oder vermieden werden.
Monitoring: Services Provider im Kryptoassets-Bereich sollten besonderes Augenmerk auf Entwicklungen in ihrem rechtlichen Umfeld legen. Es ist anzunehmen, dass dieses zunehmend auch im Hinblick auf das Steuerinformations-Reporting reglementiert werden wird.