Schweizer Unternehmenssteuerreform III

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Schweizer Unternehmenssteuerreform III

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Die Schweiz erwägt eine umfassende Unternehmenssteuerreform, genannt "Unternehmenssteuerreform III", die grundlegende Auswirkungen auf das Steuersystem des Landes und die geltenden Steuerregelungen haben wird. Die Reform zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Schweiz als internationalen Standort für Unternehmen zu sichern und zu stärken.

Die Schweiz führt die umfangreichste Unternehmenssteuerreform (Unternehmenssteuerreform III) seit fünfzig Jahren durch, die u.a. die Abschaffung der sogenannten Holding-, Verwaltungs- und gemischten Gesellschaften als auch der Prinzipalbesteuerung und der Swiss-Finance-Branch-Besteuerung vorsieht. Es wird erwartet, dass die Reform zwischen 2018 und 2020 in Kraft tritt, voraussichtlich 2019, frühestens jedoch am 1. Januar 2018.

Das übergeordnete Ziel der Reform ist die Stärkung der steuerlichen Standortattraktivität der Schweiz, um für internationale Konzerne weiterhin attraktiv zu bleiben.

Es werden verschiedene Massnahme empfohlen, die bestehenden Regelungen zu ersetzen, wie z.B.:

  • Lizenzboxen für Einkünfte aus der Verwertung und Nutzung von geistigem Eigentum;
  • Ein fiktiver Zinsabzug auf Eigenkapital; und
  • Eine allgemeine Senkung der Gewinnsteuersätze für Unternehmen.

Die meisten Unternehmen in der Schweiz werden auf die eine oder andere Weise von diesen Veränderungen betroffen sein. Sie werden sich anpassen und entscheiden müssen, wie sie am besten von den neuen Regelungen profitieren und diese implementieren können. Darüber hinaus bieten die neuen Regelungen neue Möglichkeiten und können Unternehmen dazu veranlassen, sich die Schweiz als möglichen Standort für bestimmte Tätigkeiten auszusuchen.

Erfahren Sie mehr über den aktuellen Stand der Diskussion und bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die Zukunft vor.

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