Article
Die Bedeutung des IFRS 16 bei M&A Transaktionen
Get it on balance! 6 Kernfragen, die sich CFOs zeitnah stellen sollten
Während für den Leasinggeber alles beim Alten bleibt, verpflichtet IFRS 16 den Leasingnehmer nahezu alle Leasingegenstände in die Bilanz aufzunehmen.
Mit der Einführung des IFRS 16 Standard wird sich die Bilanzierung von Leasing-gegenständen beim Leasingnehmer grundlegend verändern.
Die Vorbereitung auf die Anwendung des IFRS 16 beschäftigt bereits viele Unternehmen. Häufig wird jedoch der zeitliche Aufwand von der Aufbereitung bestehender Verträge über die Quantifizierung von Effekten (insbesondere bei kapitalmarktorientierten Unternehmen), eventuelle Anpassung bestehender Verträge bis hin zur zielgerichteten Kommunikation der Auswirkungen unterschätzt.
Derzeit verbleiben den Unternehmen nur noch etwa 12 Monate, um sich auf die bevorstehenden Veränderungen einzustellen.
Unser aktuelles Deloitte White Paper „Get it on balance! Die Bedeutung des IFRS 16 bei M&A Transaktionen“ soll Sie über den neuen Standard und die sich ergebenden Herausforderungen im Rechnungswesen informieren, damit Sie mögliche Maßnahmen frühzeitig einleiten können. Zudem greift es 6 Kernfragen zur Umsetzung auf, die sich CFOs zeitnah stellen sollten.
Top Fakten
Was besagt der neue IFRS 16 Standard?
- Mit der Einführung von IFRS 16 Leases bilanzieren Leasingnehmer künftig das Nutzungsrecht aus einem Leasinggegenstand, sog. Right-of-use-assets sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit. Entsprechend ergeben sich Auswirkungen auf die Bilanz-Kennzahlen (z.B. den Verschuldungsgrad).
- In Bezug auf kurzfristige Leasingverhältnisse sowie Vereinbarungen über geringwertige Vermögenswerte gewährt der Standard dem Leasingnehmer Erleichterungswahlrechte, so dass das neue Bilanzierungsmodell darauf keine Anwendung findet.
- Für Leasinggeber bleibt es dagegen grundsätzlich bei der aus
IAS 17 bekannten Bilanzierung mit einer Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Mietleasingverhältnissen. Die diesbezüglichen Abgrenzungskriterien behalten auch künftig ihre Gültigkeit. - Die veränderten Finanzkennzahlen erfordern eine vorausschauende Kommunikation und können eine Anpassung bestehender Kreditverträge und Covenants mit Banken sowie Zielvereinbarungen und –grössen für Mitarbeiter notwendig machen.
- IFRS 16 sollte bei Anwendung von DCF-Verfahren keine Auswirkungen auf die Bewertung von Unternehmen haben. Bei Multiple-Bewertungen ist dagegen Vorsicht geboten.
- Die Angabepflichten werden sowohl für Leasingnehmer als auch für Leasinggeber ausgeweitet.
- Verpflichtend anzuwenden sind die Vorschriften für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen.
Sind Sie ausreichend auf die Veränderungen vorbereitet?
- Kennen Sie die Auswirkungen des IFRS 16 zur Leasingbilanzierung?
- Haben Sie bereits eine vollständige Datenbank Ihrer Leasing- und Mietverträge?
- Können Ihre Bilanzierungssysteme die Regelungen des IFRS 16 abbilden?
- Wie sollte Ihre Leasingstrategie in der Zukunft aussehen?
- Haben Sie sich bereits Gedanken gemacht, wie Ihre Geschäftsprozesse anzupassen sind?
- Haben Sie sich bereits Gedanken über die Kommunikation der Auswirkungen gemacht?
Auch interessant
Transparenz in Portfoliogesellschaften
6 Tipps für CFOs, wie man Transparenz effektiv erhöht und Performance verbessert.
Eigenschaften von Fake President Fraud
Grundlagen zur Risikobeurteilung, Maßnahmenableitung und Reaktion im Ernstfall