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Cum-Fake – Nutzung von „Phantomaktien“ zum Dividendenstripping

In der aktuellen Online-Ausgabe der Compliance Business vom 17.09.2020.

Deloitte untersucht die Gemeinsamkeiten und Differenzen zu den bekannteren Cum-Cum- und Cum-Ex-Modellen. Erhalten Sie hier einen kurzen Einblick.

32 Milliarden Euro – so hoch wird der Steuerschaden, der durch Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäfte seit 2001 in Deutschland entstanden ist, geschätzt, wie das Manager Magazin 2018 berichtete. Bei den besagten Geschäften handelt es sich um Dividendenarbitrage-Transaktionen rund um den Dividendenstichtag mit dem Ziel, sich die Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen, bei Cum-Ex sogar doppelt oder mehrfach.

Dividendenarbitrage, allgemein auch Dividendenstripping genannt, ist durch die Auslegung des § 39 AO in Fachkreisen bereits seit 1977 bekannt, doch die umstrittenen Cum-Ex-Geschäfte in Kombination mit Leerverkäufen erregen erst seit Anfang der Jahrtausendwende vermehrt das Interesse einzelner Akteure des Bankensektors und sind durch die anschließende Medienberichterstattung der letzten Jahre nach und nach auch der Justiz und breiten Öffentlichkeit bekannt geworden. Erst kürzlich bejahte das Bonner Strafgericht die Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften und sprach dabei sogar von „einem direkten Griff in die Staatskasse“. Es folgten rund 80 Ermittlungsverfahren mit etwa 900 Beschuldigten, mehr als doppelt so viele wie noch im Vorjahr. Im Juni dieses Jahres wurde bereits gegen vier Warburg-Mitarbeiter offiziell Anklage erhoben. Außerdem wird in den nächsten Wochen ein neuer Prozess in Wiesbaden beginnen.

Durch eine Gesetzesänderung der Bundesregierung im Jahre 2012, schienen erstmals jegliche Formen von Dividendenstripping im Inland unterbunden. Doch nach Cum-Cum und Cum-Ex kursieren nun Berichte über eine dritte Variante der Geschäfte rund um den Dividendenstichtag, bei der mithilfe sogenannter Phantomaktien gezielt Steuergutschriften aus den USA erlangt wurden. Diese alternative Form von Geschäften mit der Kapitalertragsteuer wird Cum-Fake genannt und hat mit ihren Vorläufern (Cum-Cum und Cum-Ex) das fehlerhafte Anrechnen und Zurückerstatten der Kapitalertragsteuer gemein. Doch was genau steckt hinter den Geschäften mit der Kapitalertragsteuer, welche Rolle spielen sogenannte Pre-Release-ADRs, wer sind die Akteure und wie unterscheiden sich die Geschäfte mit Scheinpapieren von den geläufigeren Cum-Cum- und Cum-Ex-Transaktionen? Diesen Fragen wird im folgenden Artikel nachgegangen und darüber hinaus Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den verschiedenen Geschäftsmustern analysiert.

Quelle: "Cum-Fake – Nutzung von „Phantomaktien“ zum Dividendenstripping". In: Compliance Business (17.09.2020): Dr. Andreas Burger, Claudia Sendlbeck-Schickor, Adnan Hassan und Nicola Frieling.

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