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Aufsichtlicher Risikovorsorge-Backstop für notleidende Kredite (NPL)

EZB – Konsultation zur Ergänzung des Leitfadens für Banken zu notleidenden Krediten vom 4. Oktober 2017  

Die vorliegende Ergänzung zum EZB-Leitfaden für Banken zu notleidenden Krediten legt Kriterien für einen sog. „aufsichtlichen Risikovorsorge-Backstop“ für notleidende Kredite (Non Performing Loans, NPLs) fest. Dieser sieht vor, dass für den unbesicherten Teil eines Kredits spätestens nach zwei Jahren und für den besicherten Teil spätestens nach sieben Jahren (sofern eine Sicherheit innerhalb einer Frist von sieben Jahren nicht verwertet werden kann, gilt der Kredit als unbesichert) eine Risikovorsorge in voller Höhe vorliegt. Besteht nach diesem Zeitraum keine entsprechende Risikovorsorge, ist die Risikoposition vom Eigenkapital abzuziehen. Die Deckungsquoten in Bezug auf die Risikovorsorge für neue NPEs sollen von den Banken mindestens jährlich an die Joint Supervisory Teams (JSTs) gemeldet werden und sind offenzulegen. Die Regelungen gelten für alle Banken, die von der EZB beaufsichtigt werden, und sollen auf alle ab dem 1. Januar 2018 als NPEs klassifizierten Instrumente angewendet werden. Die Konsultationsfrist endet am 8. Dezember 2017.

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