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Auslegungshilfe zur Institutsvergütungsverordnung vom 15. Februar 2018

Konkretisierungen der neuen Vergütungsanforderung

Unter Berücksichtigung der europäischen Rahmenbedingungen werden die Einzelvorschriften der am 4. August 2017 in Kraft getretenen Änderungen der Institutsvergütungsverordnung (IVV) näher erläutert.

Die konsultierte Auslegungshilfe wurde an die endgültige Fassung der IVV angepasst. Im Wesentlichen wurden weitere Erläuterungen insbesondere zu den Umgehungstatbeständen in Bezug auf variable Vergütungsbestandteile, Zurückbehaltungsrechte und Teilnahme an negativen Entwicklungen während der Sperrfrist eingefügt. Außerdem wurden zivilrechtliche Regelungen für die eigentumsrechtliche Zuweisung variabler Vergütungsbestandteile definiert. Weiterhin wurden die Ausführungen zur Vergütungsstrategie, zu den darauf aufbauenden Vergütungssystemen, den Rahmenbedingungen an die Gestaltung von Bonuspools und den Kontroll- und Überwachungsmechanismen weiter konkretisiert. Besonderer Wert wurde hierbei auf das Zusammenwirken beteiligter Funktions- und Kontrolleinheiten (etwa Personalabteilung und Risikocontrolling) sowie die Konsistenz verschiedener Vergütungssysteme zueinander gelegt. Die Auslegungshilfe enthält auch verbindliche Vorlagen für Informationen zur Billigung einer höheren Obergrenze des Verhältnisses zwischen variablen und fixen Vergütungsbestandteilen nach § 25a Abs. 5 KWG sowie für die Offenlegung der quantitativen Informationen.

 

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