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Auswirkungen von COVID-19 auf die handelsrechtliche Bilanzierung von Banken

Bilanzielle Themenstellungen und Handlungsbedarfe

Für Kreditinstitute stellen sich im Zuge der COVID-19-Pandemie mit Blick auf die handelsrechtliche Bilanzierung aktuell umfangreiche Fragen hinsichtlich der potenziellen Auswirkungen. Nachfolgend werden ausgewählte Themenstellungen aufgeworfen und mögliche Handlungsbedarfe aufgezeigt.

Aktuelle Entwicklung

Der Ausbruch und die Verbreitung von COVID-19 haben weltweite Auswirkungen auf Gesundheits- und Wirtschaftssysteme. Dies führt nicht zuletzt zu deutlichen realwirtschaftliche Folgen (z.B. unterbrochene Lieferketten durch Einschränkungen in Produktion und Handel oder abgeschwächte Nachfrage nach Produkten oder Dienstleistungen). Sie trifft neben Arbeitnehmern, Selbständigen und Freiberuflern auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Konzerne in unterschiedlicher Weise. Diese realwirtschaftlichen Folgen treffen auch Kreditinstitute auf verschiedenen Ebenen, insb. im Kreditgeschäft. Hieraus können sich unterschiedliche unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf die handelsrechtliche Finanzberichterstattung von Kreditinstituten ergeben.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat am 4. März 2020 einen ersten Fachlichen Hinweis veröffentlicht, in dem die Auswirkungen von COVID-19 auf ausgewählte Aspekte der HGB- und IFRS-Rechnungslegung für Abschlüsse und Lageberichte mit zum 31. Dezember 2019 endenden Geschäftsjahr dargelegt wurden. Diesem folgte am 25. März 2020 ein zweiter Fachlicher Hinweis, der sich insbesondere mit bilanziellen Fragestellungen nach HGB- und IFRS für Berichtsperioden beschäftigt, die nach dem 31. Dezember 2019 enden. Dabei werden die allgemeinen bilanziellen Auswirkungen der gegenwärtigen Krise auf verschiedene Bilanzposten und Themen beurteilt, wie z.B. immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, Sachanlagen, Vorräte, Forde-rungen des Umlaufvermögens, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, und latente Steuern. Am 8. April 2020 veröffentlichte das IDW den Dritten Teil der Fachlichen Hinweise, der u.a. die Beurteilung von zukunftsbezogenen Sachverhalten einschließlich der Going Concern-Prämisse, die Nachtragsberichterstattung im Anhang sowie Fragen zur Bilanzierung rund um das Thema Kurzarbeitergeld adressiert. Der BFA des IDW hat am 27. März 2020 einen fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen auf Wertminderungen von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 im Quartalsabschluss von Banken zum 31. März 2020 veröffentlicht. Des Weiteren setzt sich der BFA aktuell mit grundlegenden Anwendungsfragen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Rechnungslegung und Prüfung von Kreditinstituten auseinander. Die Diskussionsergebnisse werden im Fragen & Antworten-Format verlautbart. 

Für Kreditinstitute rücken aufgrund ihres branchenspezifischen Geschäftsmodells über die allgemeinen Themen hinaus weitere handelsrechtliche Fragestellungen in den Fokus bzw. sind auch mit Blick auf deren aufsichtsrechtliche Folgewirkungen zu beurteilen. Dies betrifft nicht nur die Frage der Risikovorsorge, sondern ebenfalls Umwidmungen, die Bewertung von Handelsbeständen oder die Fortführung von bestehenden Sicherungsbeziehungen. 

Nachfolgend werden sich bei Kreditinstituten ergebende, ausgewählte handelsrechtliche Fragestellungen und daraus resultierende Handlungsbedarfe aufgezeigt. Die Themen sind dabei nicht erst für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 relevant. Vielmehr sind sie mit Blick auf eine entsprechende Steuerung sehr zeitnah anzugehen. Zudem sind Kreditinstitute vielfach verpflichtet, quartalsweise aufsichtliche Meldungen zu Finanzinformationen (Financial Reporting – FINREP) auf HGB-Basis abzugeben. Basis hierfür sind die entsprechenden aktuellen Buchwerte. Überdies sind Kreditinstitute verpflichtet, die finanzielle Lage jederzeit mit hinreichender Genauigkeit bestimmen zu können. Im Extremfall ist der Aufsicht ein Verlust in Höhe von 25% der anrechenbaren Eigenmittel anzuzeigen. Insgesamt ergibt sich hieraus die Dringlichkeit, die verschiedenen Themengebiete anzugehen.

Bei der folgenden Tabelle handelt es sich um eine Auswahl potenzieller Themenbereiche und Handlungsbedarfe, die zum jetzigen Zeitpunkt für Kreditinstitute relevant sein können. In Abhängigkeit von der spezifischen Situation können sich weitere Aspekte ergeben.

Spezifische Themenstellungen für Kreditinstitute:

Die unverändert anhaltende hohe Dynamik der Entwicklungen und ihre teils erheblichen Auswirkungen – u.a. auf Steuerung, Regulatorik, Risikomanagement sowie Bilanzierung – stellen die Kreditinstitute vor große Herausforderungen. Es gilt die Entwicklung auch mit Blick auf die handelsrechtliche Rechnungslegung weiterhin eng zu verfolgen. Für eine Diskussion der sich ergebenden Handlungsfelder stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

Autoren: 

Adreas Koch

Adem Sakal

Dr. Ralf Struffert

Wilhelm Wolfgarten