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Aufsichtsrechtliche Anforderungen an Banken und Finanzdienstleister

Reaktionen der Finanzaufsicht auf COVID-19 - Hinweis: Diese Website wurde aktualisiert bis 1. April 2022

Die gegenwärtige Situation um COVID-19 stellt Banken und Finanzdienstleister weltweit vor gravierende Herausforderungen. Kreditinstitute müssen aktuelle große Anstrengungen auf sich nehmen, um sowohl die Geschäftstätigkeit aufrecht zu erhalten als auch die an sie gestellten regulatorischen Anforderungen weiterhin zu erfüllen. Auch die nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden haben Schritte als Reaktion auf COVID-19 eingeleitet. Im Folgenden informieren wir Sie laufend über die aktuellen regulatorischen Schritte.

HINWEIS: Diese Website wurde aktualisiert bis 1. April 2022

 

IASPLUS

Die entsprechenden Verlautbarungen zur Rechnungslegung finden Sie auf IASPlus .

 

28.03.2022 ESMA

Die Leistung des Fonds bei Marktstress - Die Corona-Erfahrung

Analysiert wird die Wertentwicklung aktiv verwalteter Aktien im Vergleich zu ihren marktüblichen Referenzindizes zwischen dem 19. Februar 2020 und Ende Juni 2020. Dieser Zeitraum ist gekennzeichnet durch einen starken Marktrückgang zwischen Februar und März 2020 (erste Welle von COVID-19), gefolgt von einer schnellen Erholung der Aktienkurse im April und einer Stabilisierung auf hohem Niveau im Mai und Juni. Die wichtigsten Ergebnisse zeigen, dass aktive Fonds, abzüglich der laufenden Kosten, im betrachteten Zeitraum im Durchschnitt nicht besser abschnitten als ihre jeweiligen Benchmarks. Mehr als die Hälfte der untersuchten aktiven OGAW schnitten während des Stresszeitraums und mehr als 40 % während des Zeitraums nach diesem Zeitraum schlechter ab als ihre Benchmarks. 

 

24.03.2022 EZB

Zeitplan für das schrittweise Auslaufen der befristeten Maßnahmen zur Lockerung der Pandemie-Sicherheiten

Die im April 2020 eingeführten Lockerung der Maßnahmen zur Beschränkung der Auswirkungen der Corona-Pandemie erfolgt in drei Schritten zwischen Juli 2022 und März 2024. Es werden u.a. die Maßnahmen für die Risikotoleranz des Eurosystems allmählich wiederhergestellt und Klippeneffekte bei der Verfügbarkeit von Sicherheiten vermieden. Außerdem wird die EZB weiterhin auf eine Mindestbonitätsanforderung für Greek Government Bonds verzichten, so dass die nationalen Aufsichtsbehörden diese als Sicherheiten akzeptieren können.

 

18.03.2022 BaFin

BaFin beendet die meisten Krisenmaßnahmen im Juni 2022

Nach mehr als zwei Jahren der COVID-19-Pandemie beendet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum 30. Juni 2022 einen Großteil ihrer Krisenmaßnahmen. Die BaFin hatte im März 2020 beschlossen, die Flexibilität der bestehenden Regelwerke zu nutzen, um einige ihrer Anforderungen vorübergehend an die besonderen Gegebenheiten der Pandemie anzupassen. Einige wenige Entlastungen sollen bis auf Weiteres Verwaltungspraxis der BaFin bleiben. Die betrifft u.a. die FAQs zu staatlichen Förderprogrammen, die über den 30. Juni 2022 hinaus fortgeführt werden, die aufsichtlichen Anforderungen zur Ausübung von Handelsgeschäften aus dem Home-Office sowie bestimmte Ausnahmen von Vor-Ort Prüfungen.

 

16.03.2022 BIS

Der geld- und fiskalpolitische Komplex im Zusammenhang mit der Pandemie

Zunächst wird die Interaktion zwischen Geld- und Finanzpolitik während der ersten Phase des Covid-19 untersucht. Anschließend werden die wichtigsten Faktoren untersucht, die es den aufstrebenden Volkswirtschaften ermöglichten, stark antizyklisch auf den Pandemieschock zu reagieren. Schließlich werden die mittelfristigen Herausforderungen für die Politik erörtert, da die hohe Verschuldung des privaten und öffentlichen Sektors radikal zurückgehen muss und Puffer aufgebaut werden müssen, wenn die Wirtschaft zur Normalität zurückkehrt.

 

14.03.2022 EZB

Post-COVID Fiskalregeln: eine Perspektive der Zentralbank 

Mittels einer Simulationsanalyse wird der Übergang zu einem zweistufigen Sys-tem untersucht, das auf einer Ausgabenwachstumsregel i.V.m. einem Schuldenanker beruht. Die Analyse deutet u.a. darauf hin, dass dieser Übergang für die meisten Länder, vor allem jene mit niedrigen Schuldenquoten, einen fiskalischen Spielraum schaffen würde. Dieser könnte zusätzliche öffentliche Investitionen zur Unterstützung der grünen und digitalen Agenda begünstigen. Länder mit hohen Schuldenquoten allerdings müssten dagegen eine restriktivere Finanzpolitik betreiben, um eine moderate Annäherung in Richtung des Schuldenreferenzwerts zu gewährleisten.

 

02.03.2022 Basier Ausschuss

Newsletter zu Fragen des Kreditrisikos im Zusammenhang mit Covid-19

Der Ausschuss beabsichtigt, die Praktiken der Banken bei der Bewertung des Kreditrisikos und der Qualität von Vermögenswerten sowie bei der Festlegung von Rückstellungen weiterhin zu überwachen. Daher hat der Ausschuss spezifische Kreditrisikothemen identifiziert, die er im Laufe des Jahres 2022 eingehender behandeln will. Dies betrifft 

  • bestimmte Anlageklassen (z.B. Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien und fremdfinanzierte Kredite), 
  • die in bestimmten Regionen aufsichtsrechtliche Bedenken hervorrufen können, Indikatoren und Auslöser für Bewertungen der sog. unlikeliness to pay, (insb. für Kredite, die Moratorien unterliegen), 
  • Kontrollen und Governance im Zusammenhang mit Kreditrisikomodellen und Modellanpassungen im Umfeld der Pandemie sowie 
  • die Verwendung und Einbeziehung von Daten während des Covid-19-Zeitraums, insb. ob und wie diese in die künftige Entwicklung, Prüfung und Validierung von Kreditmodellen einfließen sollten.

 

22.02.2022 EBA

Ergebnisse des Kreditrisiko-Benchmarkings-Verfahren 2021 

Die Variabilität der RWAs bei Instituten, die den IRB-Ansatz verfolgen, ist trotz der COVID 19-Pandemie sowie der durch die Institute vorgenommenen Modelländerungen, um den IRB-Fahrplan einzuhalten, relativ unverändert geblieben. Des Weiteren kann der Einfluss der COVID 19-Pandemie auf die durchschnittlichen Ausfallwahrscheinlichkeiten (PDs) eher bei Portfolien mit hohem Ausfallrisiko (HDP) als bei Portfolien mit geringen Ausfällen (LDP) beobachtet werden. Der Anhang gibt einen Überblick über die Ergebnisse der aufsichtlichen Bewertung und stellt den Entscheidungsträgern Anhaltspunkte für künftige Maßnahmen zur Verfügung.

 

16.02.2022 EZB

Kapitalpuffer und Kreditvergabe in Zeiten von Covid-19

Festgestellt wurde, dass die Banken sich während der Pandemie unbeabsichtigt prozyklisch verhielten, um ihre Kapitalquoten zu erhalten. Diese Feststellung basiert auf der Verwendung von detaillierten Daten aus dem Kreditregister des Europäischen System der Zentralbanken. Hieraus ergab sich auch, dass Banken mit geringem Spielraum über die regulatorischen Puffer hinaus ihre Kreditvergabe im Vergleich zu anderen Banken reduzierten. Dies führte wiederum dazu, dass Unternehmen ihren Kreditbedarf durch eine geringere Anzahl von Banken decken konnten. 

 

10.02.2022 BaFin

Sonder-Meldewesen zu COVID 19

Die European Banking Authority (EBA) will die EBA-Leitlinien EBA/GL/2020/07 mit geändertem Meldeumfang weiterhin anwenden. Sowohl die Bundesagentur für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als auch die Deutsche Bundesbank werden die Anwendung der EBA-Leitlinien weiterhin in die Aufsichtspraxis übernehmen. Der Meldeumfang umfasst daher ab dem Stichtag 31. März 2022 die Meldebögen F 90.01, F 91.01 und F 91.05 für alle meldepflichtigen Institute. Dies gilt unabhängig von der Konsolidierungsebene oder der Größe eines Instituts.

 

10.02.2022 EZB

Keine Verlängerung der Erleichterungen für Kapital- und Verschuldungsanforderungen

Die Europäische Zentralbank (EZB) beabsichtigt, die Kapital- und Verschuldungserleichterungen für Banken nicht zu verlängern. Die Banken sollen ab dem 1. Januar 2023 wieder die Anforderungen nach den Säule-2-Leitlinien einhalten und ab dem 1. April 2022 Zentralbankengagements wieder in die Verschuldungsquote einbeziehen. 

 

13.01.2022 IOSCO

Operative Widerstandsfähigkeit von Handelsplätzen und Marktintermediären während der COVID-19-Pandemie 

Die International Organization of Securities Commission (IOSCO) geht auf die betriebliche Widerstandsfähigkeit während der COVID-19-Pandemie ein und beschreibt die damit in Zusammenhang stehenden Risiken bzw. Herausforderungen. Dabei führt sie aus, dass betriebliche Resilienz mehr bedeutet als nur technologische Lösungen, Abhängigkeiten und Interkonnektivität zu berücksichtigen sowie Business-Continuity-Pläne zu überprüfen, zu aktualisieren und zu testen. Es wird darauf hingewiesen, dass wirksame Governance-Rahmenbedingungen, Compliance- und Aufsichtsprozesse sowie Informationssicherheitstechniken geschaffen werden sollten.

 

16.12.2021 - EZB

Pressemitteilung: Geldpolitische Beschlüsse

Die EZB gibt bekannt, dass der Wiederanlagezeitraum für das Pandemie-Notfallprogramm (PEPP) bis Ende 2024 verlängert wird. Hintergrund ist das Erreichen des Inflationszielwerts von 2% auf mittlere Sicht. Die weiteren Beschlüsse betreffen die Nettoankäufe zum Ankauf von Vermögenswerten (APP), die bis Juni 2022 geltenden Sonderkonditionen der dritten Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III) sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagenfazilität.

 

09.12.2021 - BIS

Covid-19 accelerated the digitalisation of payments

Basierend auf den aktuellsten Red Book Statistics des BIS-Ausschusses für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen (CPMI) kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass die COVID-19-Pandemie die Digitalisierung des Zahlungsverkehrs in unerwartetem Maße beschleunigt hat. Gleichzeitig ist, wie schon bei früheren Stresssituationen, der Wert des Bargeldumlaufs in die Höhe geschnellt.

 

06.12.2021 - Bundestag

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stabilisierungsfonds-gesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes

Nach dem Beschluss der EU-Kommission zur Verlängerung des Rahmens für staatliche Beilhilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts der COVID-19-Pandemie bis zum 30. Juni 2022 werden das Stabilisierungsfondgesetz (StFG) und das Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG) entsprechend angepasst. Es ist vorgesehen, dass staatliche Unterstützungsmaßnahmen entsprechend bis zum 30. Juni 2022 gewährt werden. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

 

06.12.2021 - BIS

Pandemic twist and inflation challenge markets

Analysiert wird die Entwicklung der Finanzmärkte in den globalen Volkswirtschaften im Zeitraum September 2021 bis Ende November 2021 unter Einfluss der COVID-19-Pandemie. Die Aktien- und Unternehmenskreditmärkte wurden in der Pandemie gut gestützt. Für eine Trübung sorgt allerdings die neue Virusvariante. Die Märkte für Staatsanleihen hatten starke Renditeschwankungen zu verzeichnen. In den Schwellenländern trug die Stärke des US-Dollars zur Verschärfung der finanziellen Bedingungen bei. 

 

02.12.2021 - BIS

Suptech tools for prudential supervision and their use during the pandemic

Das Dokument des Basler Ausschusses stellt von den Aufsichtsbehörden während der Pandemie verwendete Datenanalysetools vor. Die Tools unterscheiden sich v.a. danach, ob diese in der Lage sind, quantitative oder qualitative Daten oder beide Datenarten auswerten zu können. Gleichzeitig wird mit dieser virtuellen Prüfungsweise eine Debatte über die zukünftige Ausgestaltung der Aufsicht angestoßen. 

 

11.11.2021 - EZB

Labour supply developments in the euro area during the COVID-19 pandemic

Untersucht werden die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Erwerbsquote. Die Auswirkungen auf einige demografische Gruppen vielen anders aus, als dies bisherige Konjunkturentwicklungen vermuten ließen. Die Rückkehr auf vorzeitige Niveaus wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

10.11.2021 - EZB

Scarring effects of the COVID-19 pandemic on the global economy – reviewing recent evidence

Festgestellt wird, dass die durch die COVID-19-Pandemie ausgelöste Rezession das Produktionspotenzial in den fortgeschrittenen und aufstrebenden Volkswirtschaften belastet. Es bleibt aber abzuwarten, ob die Auswirkungen vorübergehend oder dauerhaft sein werden.

 

09.11.2021 - EZB

The euro area housing market during the COVID-19 pandemic

Dargestellt werden die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt des Euroraums während der Pandemie im Vergleich zu früheren Krisen. Während vorangegangene Krisen das Wachstum der Immobilienpreise und –kredite behinderten, zeigt die Analyse, dass der COVID-19-Schock den Aufwärtstrend bislang nicht beeinträchtigt hat.

 

29.10.2021 - ESMA

Europäische Aufsichtsbehörden nehmen COVID-19 und klimabezogene Angaben ins Visier (ESMA71-99-1751)

Vorgestellt werden die Schwerpunkte, die die ESMA und die nationalen Aufsichtsbehörden bei der Prüfung und Bewertung der nach IFRS für das Jahr 2021 aufgestellten Jahresabschlüsse börsennotierter Unternehmen im Fokus haben sollten. Hierzu zählen die langfristigen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie sowie die Auswirkungen von ESG-Risken auf den Expected Credit Loss (ECL). Prüfungsschwerpunkte für die nicht-finanzielle Berichterstattung sind neben den Auswirkungen von COVID-19 auf die Nachhaltigkeitsziele auch die klimabezogenen Richtlinien und ihre Ergebnisse. Zusätzlich ist einzugehen auf die Vorbereitungen zur Einhaltung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 8 der Taxonomie-Verordnung, die ab dem 1. Januar 2022 zu beachten sind.

 

27.10.2021 - BIS

Labour markets and inflation in the wake of the pandemic

Vorgestellt wird eine Analyse der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf den Arbeitsmarkt und die Inflation während des Lockdowns im Jahr 2020 in den Ländern USA, Kanada, Brasilien, Mexico und Südafrika sowie in Europa. 

 

14.10.2021 - EZB

Macroprudential stress test of the euro area banking system amid the coronavirus (COVID-19) pandemic 

Der veröffentlichte makroprudenzielle Stresstest gibt Erkenntnisse über die Widerstandsfähigkeit des europäischen Bankensektors nach der COVID-19-Pandemie für den Zeitraum 2021 bis 2023 und ergänzt den EU-weiten Stresstest. Das Modell berücksichtigt die Entwicklungen der Volkswirtschaften der gesamten Eurozone, der 89 bedeutenden Kreditinstitute sowie der Verstärkungsmechanismen zwischen Solvenz- und Finanzierungskosten. Im Basisszenario sinkt die harte Kernkapitalquote von 15,5% im Jahr 2020 auf 14,4% im Jahr 2023. Im adversen Szenario fällt die harte Kernkapitalquote um 5,2% auf 10,3% im Jahr 2023. 

 

11.10.2021 - EZB

Globale Modelle in der globalen Pandemie: die Auswirkungen von COVID-19 auf die Wirtschaft kleinerer Mitgliedstaaten der Eurozone 

Im Arbeitspapier werden die Auswirkungen der COVIID-19 Pandemie auf die Wirtschaft kleinerer Mitgliedstaaten der Eurozone dargestellt. Im Fokus stehen die Länder Irland, Luxemburg, Slowenien und die Niederlande. 

 

07.10.2021 - EZB

The COVID-19 consumption game-changer: evidence from a large-scale multi-country survey

Analysiert werden die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf das Konsumverhalten der Haushalte in Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden und Spanien nach dem Lockdown im Jahr 2020 in den fünf Wirtschaftssektoren Tourismus, Gastgewerbe, Dienstleistung, Einzelhandel und öffentlicher Nahverkehr.

 

06.10.2021 - EBA

Stabilisierung der Eigenkapitalrendite der EU-Banken — die Herausforderungen für Banken mit Krediten in von der Pandemie stark betroffenen Wirtschaftssektoren, bleiben aber bestehen

Die Eigenkapitalrendite (ROE) der EU-Banken ist im zweiten Quartal 2021 aufgrund der geringen Wertberichtigungen auf vergleichbarem Niveau, wie im ersten Quartal 2021. Auch die Kapital- und Liquiditätsquoten bewegen sich auf einem starken Niveau. Während die Quote notleidender Kredite zurückging, verschlechterte sich die Qualität von Krediten unter Moratorien und öffentlichen Garantiesystem weiter. Im Zusammenhang mit Cyber- und IT-Technologie sieht die EBA weiterhin ein hohes Risiko.  

 

28.09.2021 - BaFin

Q&A: Keine pandemiebedingten Fristverlängerungen ab 2021

Die BaFin gibt bekannt, dass die für den Eingang von Berichten und Meldungen im Jahr 2020 gewährten Fristverlängerungen ab 2021 nicht mehr gelten. 

 

27.09.2021 - EU-Kommission

Entwurf einer delegierten Verordnung (C(2021 6815) final) zur Änderung der Leerverkaufs-VO durch Anpassung der Schwelle für die Meldung signifikanter Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien

Der Änderungsvorschlag sieht eine dauerhafte Senkung des in Art. 5 Abs.2 EU/236/2012 (SSR) festgelegten Schwellenwerts zur Meldung signifikanter Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien, die an einem geregelten Markt gehandelt werden, von 0,2% des emittierten Aktienkapitals auf 0,1% vor. Der Schwellenwert war bereits in Folge der COVID-19-Pandemie im Rahmen einer Notfallmaßnahme der ESMA (ESMA70-155-9546) vom 16. März 2020 gesenkt worden.

 

10.09.2021 - BGBl.

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 - AufbauhG) (BGBl. 2021 Teil I, S. 4147 ff.) vom 10. September 2021

Das Aufbauhilfegesetz 2021 (AufbauhG), das im Wesentlichen den Aufbau des Sondervermögens "Aufbauhilfe" 2021 für die Geschädigten der Flutkatastrophe 2021 regelt, wurde am 10. September 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die daneben vorgesehene Verlängerung der im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie bestehenden Erleichterungen für Versammlungen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrechts tritt am 15. September 2021 in Kraft und gilt bis zum 31. August 2022.

 

03.09.2021 - Bundestag

Beschlussempfehlung und Bericht: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021) (Drs. 19/32275) (Corona/Covid-19) 

Der Gesetzentwurf des Bundestags regelt im Wesentlichen den Aufbau des Sondervermögens " Aufbauhilfe 2021" für die Geschädigten der Flutkatastrophe 2021. Daneben sieht die Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf auch eine Verlängerung der im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie bestehenden zum 31. Dezember 2021 auslaufenden Erleichterungen für Versammlungen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrechts bis zum 31. August 2022 vor.

 

16.08.2021 - BaFin

COVID-19-Lage: Neue Entwicklungen und wichtige Informationen der BaFin (Update)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat zwei Frequently Asked Questions (FAQs) in Bezug auf das allgemeine Zahlungsmoratorium geändert. 

 

16.08.2021 - BaFin

Raimund Röseler zur aktuellen Lage der Banken

In dem Interview wird angekündigt, dass Ende des Jahres 2021 voraussichtlich einige COVID-19-Erleichterungen auslaufen werden.

 

23.07.2021 - EZB

Empfehlung zu Dividendenausschüttungen während der COVID-19-Pandemie (EZB/2021/31)

Die EZB gibt bekannt, dass die zuletzt durch Empfehlung EZB/2020/62 bis zum 31. September 2021 verlängerte Maßnahme zum Verzicht auf Dividendenausschüttungen und Aktienrückkäufe aufgehoben wird. Die Gründe für die bisherige Empfehlung sind unter Berücksichtigung der aktuellen Wirtschaftsentwicklungen nicht mehr gegeben. Trotz der positiven Entwicklung sollten Institute ihre Kapitalplanung aber weiterhin umsichtig gestalten.

 

23.07.2021 - BaFin

BaFin befürwortet Entscheidung der EZB zu Dividendenausschüttungen, fordert aber weiterhin Umsicht von Banken

Die BaFin begrüßt die Entscheidung der EZB (EZB/2021/31) zur Aufhebung der Maßnahme zum Verzicht auf Dividendenausschüttungen und Aktienrückkäufe für bedeutende Kreditinstitute und mahnt ebenfalls zur Zurückhaltung.

 

21.07.2021 - EBA

Bericht über belastete Vermögenswerte (asset encumbrance)

Der Bericht geht auf die Belastungsquoten in den EU -Ländern im Laufe der Corona-Pandemie ein. Neben einem Anstieg der Aktiva wurde ein noch höherer Anstieg der Sicherheiten verzeichnet. Dies betrifft v.a. Länder mit etablierten Märkten für Schuldverschreibungen wie z.B. Deutschland und die nordischen Länder. Die höchsten Belastungsquoten weisen Länder mit einem hohen Anteil der Repo-Finanzierung auf (z.B. Griechenland und Italien). Hauptquelle der Vermögensbelastung ist die Zentralbankfinanzierung. Grundlage des EBA-Berichts sind die COREP/FinREP-Daten der Banken.

 

08.07.2021 - BBK

NPLs post Covid - Wie können sich Banken und Aufsicht schon jetzt wappnen?

Der Beitrag geht auf das mögliche Risiko durch notleidende Kredite als Auswirkung der Corona-Pandemie (sog. Post-Covid-Risiko) ein. Dabei werden insbesondere die Kapitalausstattung und das Risikomanagement deutscher Kreditinstitute thematisiert sowie der NPL-Abbau auf europäischer Ebene. 

 

06.07.2021 - BIS

Frühe Lehren aus der Covid-19-Pandemie für die Basler Reformen

Die Analyse zeigt, dass keine international tätige Bank während der Pandemie ausgefallen ist oder öffentliche Unterstützung benötigte. Bei kapitalstarken Banken wurde ein Wachstum in der Kreditvergabe an Unternehmen und Haushalte beobachtet, u.a. trugen hierzu auch Erleichterungen der Eigenkapitalanforderungen bei. Gestiegen sind während der Pandemie zudem die Kosten für AT1-Kapitalinstrumente. Die Auswirkungen auf die LCR sind dagegen stark vom Refinanzierungsmodell der Bank abhängig. Des Weiteren wurden die Auswirkungen auf die Kapitalpuffer, die Verschuldungsquote, die Marktpreisrisiken und die Konjunkturabhängigkeit analysiert.

 

22.06.2021 - BaFin

Temporäre Erleichterung bei der Berechnung der Verschuldungs-quote gemäß Art. 429a (1) (n) CRR

Die von der EZB für die direkt beaufsichtigten Institute eingeräumten Erleichterungen im Hinblick auf die Anforderungen der Verschuldungsquote werden von der BaFin auch für die unter ihrer Aufsicht stehenden weniger bedeutenden Institute (Less Significant Institutions, LSI) übernommen und erneuert. Analog der Vorgaben der EZB ist die Maßnahme vom 28. Juni 2021 bis zum 31. März 2022 befristet.

 

18.06.2021 - EZB

Beschluss über den vorübergehen-den Ausschluss bestimmter Risikopositionen gegenüber Zentralbanken aus der Gesamtrisiko-positionsmess-größe angesichts der COVID-19-Pandemie und Aufhebung des Beschlusses (EZB 2020/44) (EZB/2021/27)

Die EZB genehmigt erneut per Beschluss (EZB/2021/27) im Rahmen ihres regulatorischen Ermessens für die von ihr direkt beaufsichtigten Institute temporäre Erleichterungen im Hinblick auf die Anforderungen der Leverage Ratio. Demnach wird es Banken erlaubt, bestimmte Risikopositionen ggü. Zentralbanken bei der Ermittlung der Leverage Ratio nicht zu berücksichtigen. Die entsprechende durch den Beschluss (EZB/2020/44) bis zum 27. Juni 2021 befristete Maßnahme wird gleichzeitig aufgehoben. Grundlage dieser Maßnahme war das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände im Euroraum, welche aufgrund der COVID-19-Pandemie zuvor vom EZB-Rat bestätigt wurden. Die Regelungen gelten vom 28. Juni 2021 bis zum 31. März 2022. Ziel der EZB ist eine Erleichterung der Umsetzung geldpolitischer Maßnahmen.

 

10.06.2021 - BaFin

Anwendung der EBA-Leitlinien EBA/GL/2020/07 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Anwendungspraxis u.a. in Bezug auf Meldeumfang, -frequenz und -format konkretisiert.

 

08.06.2021 - ESRB

Systemische Risiken in Pandemie

Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) geht in seinem Bericht insbesondere auf die Rentabilität und Widerstandsfähigkeit der Banken, die Verschuldung von Kreditnehmern, das systemische Liquiditätsrisiko sowie die Nachhaltigkeit der Geschäftsmodelle von Versicherern und Pensionsfonds ein. Es werden in diesem Zusammenhang weitreichende makroprudenzielle politische Maßnahmen gefordert, die über die bisherige Unterstützung von Banken und privaten Haushalten hinausgehen. Konkret fordert der ESRB Initiativen zur Analyse und Minderung von systemischen Risiken. 

 

07.06.2021 - BIS

Unternehmensverschuldung: von der Great Financial Crisis (GFC) bis zur Pandemie

Festgestellt wurde u.a., dass seit dem Ausbruch der Pandemie die Gesamtemission von Schuldtiteln durch nichtfinanzielle Unternehmen aus den fortgeschrittenen Volkswirtschaften und den stark betroffenen Sektoren in den Schwellenländern stark angestieg. Die durchschnittlichen Kredit-Spreads waren größer als im Vorjahr.

 

06.06.2021 - BaFin

Corona-Aktualisierungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Übergangsregelungen zur Berechnung der Verschuldungsquote gemäß Artikel 500b CRR sowie für die Anordnung des Kapitalzuschlags (P2R) im Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) aktualisiert.

 

06.04.2021 - EU-Amtsblatt

Anpassungen der STS-Verbriefungsverordnung

Veröffentlicht wurde eine Verordnung zur Änderung der STS-Verbriefungs-verordnung mit dem Ziel, die Erholung von der COVID-19-Krise zu fördern. Die Änderungen betreffen v.a. Verbriefungen notleidender Risikopositionen (NPE) und die Anforderungen an die Einfachheit, Standardisierung und Transparenz von sogenannten STS-Bilanzverbriefungen. Außerdem werden die Vorschriften in Bezug auf die Besicherungsvereinbarungen und den synthetischen Zinsüberschuss angepasst.

 

06.04.2021 - EU-Amtsblatt

Anpassungen des CRR-Verbriefungsrahmens

Veröffentlicht wurde eine Verordnung zur Änderung der CRR mit dem Ziel, die wirtschaftliche Erholung von der COVID-19-Krise durch Anpassungen des Verbriefungsrahmens zu unterstützen. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Vorschriften zum systematischen Zinsüberschuss und die Behandlung von Verbriefungen notleidender Risikopositionen (NPE).

 

06.04.2021 - ERSB

Pandemie-Folgen bleiben Hauptgefahr für Finanzstabilität

Das European Systemic Risk Board (ESRB) geht zwar davon aus, dass sich die Wirtschaftslage im Laufe des Jahres 2021 verbessern wird. Die kurzfristigen Wirtschaftsaussichten bleiben jedoch vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie unsicher.

 

03.04.2021 - Basler Ausschuss

Zusätzliche Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen von Covid-19 

Die neu festgelegten Maßnahmen betreffen u.a. die Bilanzierung von erwarteten Kreditverlusten, die Margin-Anforderungen für nicht zentral geclearte Derivate und die jährliche Beurteilung global systemrelevanter Banken.

 

03.04.2021 - Basler Ausschuss/IOSCO

Umsetzungsphase der Einschusspflichten für nicht zentral abgewickelte Derivate

Die Umsetzungsfrist für die Einschussanforderungen für nicht zentral abgewickelte Derivate wird um ein Jahr zu verlängert. Sie läuft nunmehr am 1. September 2022 ab.

 

31.03.2021 - ESAs

Bericht über Risiken und Schwachstellen im EU-Finanzsystem

Nach Ansicht des Joint Committee of the European Supervisory Authorities (ESAs) sollten Finanzinstitute und Aufsichtsbehörden auf eine erwartete Verschlechterung der Qualität von Vermögenswerten vorbereitet sein und hierfür weitere Maßnahmen entwickeln, um u.a. auch einem "Low-for-long"-Zinsumfeld und dessen Risiken Rechnung zu tragen. Die Banken sollten eine solide Kreditvergabepraxis und eine angemessene Bepreisung der Risiken sicherstellen und eine konservative Politik in Bezug auf Dividenden und Aktienrückkäufe verfolgen. Außerdem empfiehlt die ESAs Investmentfonds, die Vorbereitung auf potenziell höhere Rücknahmen und Bewertungsschocks weiter zu verbessern.

 

22.03.2021 . BaFin

Aktualisierung der Zahlungsentlastungsinitiativen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Erläuterungen zu den gesetzlichen und nicht-gesetzlichen Zahlungsentlastungsinitiativen aktualisiert. Diese betreffen neben Zahlungserleichterungen für alle Banken auch solche, die u.a. allein für öffentliche Banken, Genossenschaftsbanken, Sparkassen, Bausparkassen und Kreditinstitute, die im Bereich der gewerblichen Immobilienfinanzierung tätig sind.

 

19.03.2021 - EZB

Best Practices in Business-Continuity-Plänen während der COVID-19-Pandemie

Zunächst erläutert die Europäische Zentralbank (EZB) Best Practices, die von Finanzmarktinfrastrukturen in ihren Business-Continuity-Plänen während der COVID-19-Pandemie angewendet werden. Anschließend wird anhand eines 6-Phasen-Modells die Auswirkungen und Maßnahmen der Unternehmen zur Sicherung ihres Geschäftsbetriebs zusammengestellt. Hierbei werden u.a. die Bereiche Personal, Kommunikation und Betriebsausstattung aber auch der Aspekt Fortbildung und externe Treffen näher beleuchtet.

 

10.03.2021 - BIS

Covid-19: Beschränkung der Dividendenausschüttung – Effekte und Trade-offs

Die Bank for International Settlements (BIS) hat die Auswirkungen von Beschränkungen von Dividendenausschüttungen im Zuge der COVID-19-Pandemie untersucht. Hierbei wurde u.a. festgestellt, dass die Beschränkungen zum einen die kurzfristigen Eigenkapitalrenditen für Bankaktionäre verringern können. Erwartungsgemäß fielen die Aktienkurse der Banken mit der Ankündigung der Dividendenbeschränkungen. Credit Default Swap (CDS)-Spreads deuteten jedoch darauf hin, dass das Ausfallrisiko entweder sank oder nicht beeinflusst wurde. Andererseits stieg die Kapitalisierung der Banken in den Ländern, in denen die Ausschüttungen eingeschränkt wurden.

 

26.02.2021 - Deutsche Bundesbank

Antizyklischer Kapitalpuffer in Höhe von 0% bis Ende 2021 angemessen

Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) beschäftigte sich erneut mit dem antizyklischen Kapitalpuffer und dessen Weiterentwicklung. Die BaFin hatte den Puffer aufgrund der Pandemie zum April 2020 von 0,25 % auf 0 % gesenkt und seither dort belassen. Angesichts des Kreditbedarfs der Realwirtschaft und möglicher Kreditausfälle im weiteren Verlauf der Corona-Pandemie beabsichtigt die BaFin, den antizyklischen Kapitalpuffer voraussichtlich nicht vor Ende des Jahres 2021 zu erhöhen. Der AFS hält diese Absicht für angemessen.

 

25.02.2021 - FSB

Faktoren für die Rücknahme politischer Maßnahmen für April 2021 angekündigt

Derzeit untersucht das Financial Stability Board (FSB) die Auswirkungen der COVID-Pandemie auf die Finanzstabilität. Für April 2021 kündigte das FSB in diesem Zusammenhang eine Auswertung der Faktoren an, die für eine geordnete Rückabwicklung von Unterstützungsmaßnahmen erforderlich sind. Außerdem beabsichtigt das FSB ebenfalls im April 2021 die endgültige Fassung seiner Bewertung der Too-big-to-fail-Reformen für Banken zu veröffentlichen.

 

16.02.2021 - ESRB

Unterstützungsmaßnahmen haben sich bewährt, dürfen aber nicht zu lange andauern

Das European Systemic Risk Board (ESRB) untersuchte die Auswirkungen der Unterstützungsmaßnahmen zum Schutz der Realwirtschaft vor den Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) auf die Finanzstabilität. Hierbei wurde gezeigt, dass fiskalische Maßnahmen zur Unterstützung der Realwirtschaft auf die Kreditvergabe stabilisierend gewirkt haben und dass das Finanzsystem funktionsfähig blieb. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass je länger die Krise anhält und je schwächer die wirtschaftliche Erholung ausfällt, Verluste im Nicht-Finanzsektor durchaus auf den Finanzsektor übergreifen können. Daher werden verschiedene Vorschläge vorgestellt anhand dessen eine differenzierte Betrachtung der Maßnahmen ermöglicht werden soll.

 

15.02.2021 - EU-Rat

Maßnahmenpaket für die Erholung der Kapitalmärkte: 

Verabschiedet wurde ein Bündel von Maßnahmen für den leichteren Zugang von Unternehmen zu Finanzmitteln. Diese umfassen Änderungen der MiFID II und der Prospektverordnung um hauptsächlich die Rekapitalisierung auf den Finanzmärkten nach der COVID‑19-Krise zu erleichtern. Die Änderungen der MiFID II betreffen im Wesentlichen Vereinfachungen der Informationspflichten an Anleger. Außerdem wurde in die Prospektverordnung ein sog. „EU-Wiederaufbauprospekt“ neu aufgenommen. Dieser soll es Unternehmen erleichtern, Kapital zur Deckung ihres Finanzierungsbedarfs durch Kapitalerhöhungen von bis zu 150 % des ausstehenden Kapitals zu beschaffen. Die neue Regelung gilt bis Ende 2022.

 

15.02.2021 - IOSCO

Auswirkung von staatlichen COVID-19 Unterstützungsmaßnahmen auf Kreditratings

Die International Organization of Securities Commissions (IOSCO) analysierte die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Ratingentwicklungen. Festgestellt wurde u.a., dass die Ratingagenturen die wirtschaftlichen Auswirkungen sowie die daraus resultierenden Kreditfolgen in ihren Ratings während und nach Ausbruch der Pandemie berücksichtigt haben. Hierbei erkennt die IOSCO auch eine mindernde Wirkung staatlicher Unterstützungsmaßnahmen auf Ratingherabstufungen.

 

21.12.2020 - EBA

Bericht über die Umsetzung ausgewählter COVID-19-Maßnahmen (EBA/REP/2020/39)

Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) untersucht die Auswirkung der Umsetzung der Implementierung und Überwachung der Regelungen für Moratorien, Berichterstattung und Offenlegung sowie der LGD-Bewertungen und Behandlung von öffentlichen Garantieregelungen. Der Bericht enthält auch – im Vergleich zur ursprünglich veröffentlichten Fassung (EBA/REP/2020/19) – weitere Überlegungen zu Kriterien, die Institute in Bezug auf das operationelle Risiko im Rahmen von COVID-19 anwenden sollten und beantwortet Fragen zur Umsetzung in Bezug z.B. auf Eigenmittelanforderungen.

 

17.12.2020 - BaFin

Covid-19-Lage: Neue Entwicklungen und wichtige Informationen der BaFin – Bilanzierung und Bewertung

Infolge des Schreibens der Europäischen Zentralbank (EZB) am 4. Dezember 2020 zur „Identifizierung und Messung von Kreditrisiken im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie (Covid-19)“ hat die BaFin ihre Erwartung an die LS-Institute auf der Homepage veröffentlicht. Die BaFin weist darauf hin, dass es sich nicht um eine abschließende Darstellung handelt und sämtliche Maßnahmen, die zu einer angemessenen Beurteilung, Einstufung und Bewertung von Kreditrisiken führen, zu ergreifen sind.

 

15.12.2020 - EZB

Empfehlung zu Dividendenausschüttungen während der COVID-19-Pandemie (EZB/2020/62) 

Die ursprüngliche Empfehlung der Europäischen Zentralbank (EZB) zu Dividendenausschüttungen während der COVID-19-Pandemie (EZB/2020/19) wird bis zum 30. September 2021 verlängert. Die EZB betont, dass die Maßnahme nur vorübergehender Natur und nur durch die aktuellen außergewöhnlichen Umstände gerechtfertigt ist. Sollten keine wesentlich ungünstigen Entwicklungen eintreten, beabsichtigt die EZB, die Empfehlung zu diesem Zeitpunkt aufzuheben und zur Beurteilung der Kapital- und Ausschüttungspläne der Banken auf der Grundlage der Ergebnisse des normalen Aufsichtszyklus zurückzukehren.

 

11.12.2020 - EBA

Banken bei Rentabilität und Vermögenswerten unter Druck

Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) hat in ihrer jährlichen Risikobewertung darauf hingewiesen, dass sich aus einem leicht rückläufigen Anteil notleidender Kredite (Non-performing Loans – NPL) keine Entwarnung für die Lage der europäischen Banken ergibt. Zwar haben die Banken in der Corona-Krise auch solide Kapital- und Liquiditätsquoten beibehalten und ihre Kreditvergabe an die Realwirtschaft erhöht. Allerdings mussten sie dafür erhebliche Rückstellungen für Kredite buchen, die zu einem Anstieg der Risikokosten geführt haben. Während die Corona-Krise die NPL-Quote nicht erhöht hat, ist der Anteil gestundeter Kredite laut EBA gestiegen.

 

11.12.2020 - Deutsche Bundesbank

Bundesbank-Projektionen: Deutsche Wirtschaft von Coronavirus-Pandemie geprägt

Die Deutsche Bundesbank (Bbk) untersucht in verschiedenen Projektionen die Folgen der Coronavirus-Pandemie. Aufgrund der staatlich verordneten Eindämmungsmaßnahmen und der freiwilligen Verhaltensanpassungen liegt demnach die Wirtschaftsleistung im laufenden Jahr deutlich unter dem Vorjahresniveau. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in diesem Jahr geht kalenderbereinigt um 5,5 Prozent zurück. Für 2021 und 2022 wird dann aber ein kräftiges Wirtschaftswachstum von 3 Prozent bzw. 4,5 Prozent erwartet.

 

02.12.2020 - EBA

Die EBA reaktiviert die Regelungen zu Moratorien 

Mit der EBA/GL/2020/15 setzt die EBA die Regelungen der Leitlinien über Zahlungsmoratorien (EBA/GL/2020/02) wieder in Kraft. Ursächlich hierfür waren die Entwicklungen der COVID-19-Pandemie und insbesondere die Auswirkungen der zweiten COVID-19-Welle. Gleichzeitig werden die Leitlinien um zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen das Risiko eines unangemessenen Anstiegs nicht anerkannter Verluste in der Bilanz der Banken ergänzt. Die Leitlinien erstrecken sich auf legislative und nichtlegislative Moratorien, die vor dem 31. März 2021 Anwendung finden.

Zuvor hatte die EBA am 21. September 2020 mitgeteilt, die seit dem 2. April laufenden Regelungen, welche am 18. Juni 2020 bis zum 30. September 2020 verlängert wurden, aufgrund der erzielten Fortschritte zu diesem Zeitpunkt auslaufen zu lassen.

 

02.12.2020 - EBA

Die EBA reaktiviert die Regelungen zu Moratorien 

Mit der EBA/GL/2020/15 setzt die EBA die Regelungen der Leitlinien über Zahlungsmoratorien (EBA/GL/2020/02) wieder in Kraft. Ursächlich hierfür waren die Entwicklungen der COVID-19-Pandemie und insbesondere die Auswirkungen der zweiten COVID-19-Welle. Gleichzeitig werden die Leitlinien um zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen das Risiko eines unangemessenen Anstiegs nicht anerkannter Verluste in der Bilanz der Banken ergänzt. Die Leitlinien erstrecken sich auf legislative und nichtlegislative Moratorien, die vor dem 31. März 2021 Anwendung finden.

Zuvor hatte die EBA am 21. September 2020 mitgeteilt, die seit dem 2. April laufenden Regelungen, welche am 18. Juni 2020 bis zum 30. September 2020 verlängert wurden, aufgrund der erzielten Fortschritte zu diesem Zeitpunkt auslaufen zu lassen.

 

25.11.2020 - IOSCO

Jahrestagung: Auswirkungen von COVID 19 und anderen kritischen Angelegenheiten auf die Wertpapiermärkte

Bei der virtuellen Jahrestagung beschloss das IOSCO-Board u.a. zwei Schwerpunktthemen für 2021: 

  • Finanzielle Stabilität und systemische Risiken bei der Intermediation von Finanzaktivitäten außerhalb des Bankensektors (Non-Bank Financial Intermediation - NBFI) sowie 
  • ein Bündel aus Themen mit Corona-Bezug (etwa Home Office, Risiken von Fehlverhalten, Betrug sowie operative Widerstandsfähigkeit). 

Künftig sollen zu den Auswirkungen der Pandemie auf Mikrostrukturmechanismen des Sekundärhandelsmarkts, den Betrieb von Handelsplätzen und die Planung der Geschäftskontinuität weitere Untersuchungen erfolgen.

 

24.11.2010 - EZB

Überlegungen zur finanziellen Stabilität, die sich aus der Wechselwirkung von Coronavirus-bezogenen politischen Maßnahmen ergeben

Untersucht werden die vielfältigen Maßnahmen der Währungs-, Finanz- und Aufsichtsbehörden als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie in den fünf größten Volkswirtschaften des Euroraums. Festgestellt wurde hierbei u.a., dass geldpolitische Maßnahmen die Kreditversorgung der Realwirtschaft unterstützt und für günstige Finanzierungsbedingungen gesorgt haben. Gleichzeitig hat die Finanzpolitik vielen Kreditnehmern geholfen, dringende Liquiditätsbedürfnisse zu überbrücken und die Gesamtnachfrage zu stabilisieren. Außerdem werden die Synergien zwischen den beschlossenen Maßnahmen, die länderübergreifende Heterogenität und die Überlegungen zur Finanzstabilität im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Entlastungsmaßnahmen analysiert.

 

20.11.2010 - EBA

Anwendung von COVID-19-Moratorien und öffentlichen Garantien

Die Europäische Bankbehörde (EBA) hat eine erste Bewertung der Anwendung von COVID-19-Moratorien und öffentlichen Garantien im gesamten EU-Bankensektor veröffentlicht. Die Ergebnisse der EBA lassen sich dabei wie folgt zusammenfassen:

  • Moratorien für Darlehensrückzahlungen wurden in vielen Ländern signifikant angewendet – insbesondere bei Darlehen an KMU. 
  • Die EBA erwartet nach Ablauf der Moratorien einen Anstieg notleidender Kredite (Non Performing Loans; NPL) sowie Forbearance-Maßnahmen.
  • Öffentliche Garantiesysteme (Public Guarantee Schemes; PGS) wurden nur in vereinzelten Ländern aktiv und haben primär Forderungen an nicht finanzielle Kapitalgesellschaften (Non-financial Corporations; NFC) unterstützt.

 

18.11.2010 - EZB

COVID-19 Einfluss auf weniger bedeutende Institute

Die EZB hat in einem Newsletter den Einfluss der COVID-19 Pandemie auf weniger bedeutende Institute (Less Significant Institutions, LSI) analysiert.

Insgesamt verfügte diese Institutsgruppe vor der COVID-19-Pandemie über relativ wenig notleidende Kredite (NPL), reichlich Liquiditätspuffern und eine gute Eigenmittelausstattung. Allerdings werden diese Institute nun aufgrund von COVID-19 mit einer sich ausbreitenden wirtschaftlichen Rezession konfrontiert. Die EZB befürchtet in diesem Zusammenhang Spillover-Effekte für die Banken. Für die LSI werden diese Effekte wahrscheinlich in Bereichen wie der Qualität der Aktiva und der Solvenz schlagend.

Deshalb verstärken die für die LSI-Aufsicht verantwortlichen Behörden ihre Anstrengungen, um sicherzustellen, dass diese Banken weiterhin sicher und im Interesse der wirtschaftlichen Erholung arbeiten können.

 

13.11.2020 - FSB

FSB-Jahresbericht

Der Finanzstabilitätsrat (FSB) hat im Vorfeld zur G20-Konferenz seinen Jahresbericht über die Umsetzung und Auswirkungen der G20-Reformen zur Finanzregulierung veröffentlicht. 

Zusammenfassend traf der Schock durch COVID-19 auf ein Finanzsystem, welches infolge der Umsetzung der G20-Reformen widerstandsfähiger und besser in der Lage war, die Finanzierung der Realwirtschaft aufrechtzuerhalten. Durch die größere Widerstandsfähigkeit der Banken wurde der makroökonomische Schock weitestgehend aufgefangen, anstatt verstärkt zu werden.

Gleichsam weist der FSB darauf hin, dass es angesichts der Pandemie seit dem letzten Jahr nur begrenzte zusätzliche Fortschritte bei der Umsetzung der G20-Reformen gegeben hat. So wurden Umsetzungsfristen für bestimmte Reformen verlängert, um Unternehmen und Behörden zusätzliche Kapazitäten für die Reaktion auf den COVID-19-Schock zu geben.

 

11.11.2020 - ESMA

Risk Dashboard

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) konstatiert in ihrem zweiten Risiko-Dashboard 2020 zwar eine weitere Erholung der Finanzmärkte. Die Aktienmarktbewertungen steigen weiter an und zeigen zunehmend eine starke geografische und sektorielle Differenzierung. Andererseits werden diverse Marktkorrekturen als eine Gefahr sowohl für institutionelle als auch für Kleinanaleger angesehen. Zusammengenommen verdeutlichen diese Entwicklungen das anhaltende Risiko einer Entkopplung zwischen den Bewertungen der Vermögenswerte und den wirtschaftlichen Fundamentaldaten.

 

10.11.2020 - EZB

Finanzintegration während der COVID-19-Krise

Der Artikel gibt u.a. einen Überblick über die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie entgegenzuwirken. Besonders betrachtet wurde dies anhand einer Reihe von hochfrequenten Indikatoren zur Überwachung der Entwicklungen bei der Finanzintegration. Diese wurden mit aktuellen wirtschaftlichen und politischen Ereignissen und den wichtigsten politischen Reaktionen in der Geld-, Fiskal- und Finanzstabilitätspolitik auf nationaler und europäischer Ebene verknüpft. Nach einer anfänglich starken Fragmentierung erholte sich die Finanzintegration des Euroraums bis Mitte September 2020 weitgehend auf das Vorkrisenniveau. Diese Erholung wird jedoch als nach wie vor als fragil und abhängig von einem beispiellosen Maß an fiskal-, geld- und aufsichtspolitischer Unterstützung angesehen.

 

03.11.2020 - BCBS

BCBS hält an der verschobenen Umsetzung von Basel III Final fest

Der Basler Ausschuss hat in einem Report an die G20 die Beibehaltung der im März aufgrund der Corona-Pandemie angepassten Umsetzungsfrist für den finalen Basel-III-Standard bekräftigt. Demnach soll der finalisierten Basel-III-Standard aus Dezember 2017 weiterhin zum 1. Januar 2023 umgesetzt werden. Entsprechend enden die Übergangsregelungen für den Output-Floor dann am 1. Januar 2028. Die Fristen zur Umsetzung des überarbeiteten Markpreisrisikorahmenwerks aus Januar 2019 sowie der revidierten Offenlegungsanforderungen aus Dezember 2018 wurden ebenfalls um ein Jahr auf den 1. Januar 2023 verschoben.

Überdies informiert der Bericht die G20 über die Fortschritte der Mitgliedsländer des Basler Ausschusses bei der Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Reformen von Basel III.

 

21.10.2020 - EU-RAT

COVID-19-bedingte Änderung des Verbriefungsrahmens der STS-Verordnung

Der Verbriefungsrahmen soll um ein weiteres Instrument zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung nach COVID-19 erweitert werden. Aus diesem Grund ist vorgesehen, die Anforderungen an traditionelle und bilanzwirksame STS-Verbriefungen ihren inhärenten Risiken entsprechend – insbesondere im Hinblick auf den Risikotransfer synthetischer Verbriefungen – differenzierter auszugestalten. Hierfür werden eine Reihe neuer Anforderungen vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass der STS-Rahmen nur für solche Verbriefungen Anwendung findet, die bilanzwirksam sind und deren Kreditsicherungsvertrag sowohl Originator als auch Anleger angemessen schützt.

 

21.10.2020 - EU-RAT

COVID-19-bedingte Änderung des Verbriefungsrahmens der CRR

Mit der vorgeschlagenen EU-Regulierung soll zum einen eine angemessene risikosensitive Kalibrierung für bilanzwirksame STS-Verbriefungen eingeführt werden. Hierdurch soll die Fähigkeit der Institute zur Kreditvergabe und Absorption von Verlusten im Zusammenhang mit COVID-19 gesichert werden. Außerdem soll die aufsichtliche Behandlung des sog. synthetischen Überschussspreads festgelegt werden, um zu verhindern, dass dieser für Zwecke der regulatorischen Arbitrage verwendet wird.  

 

14.10.2020 - EU-Amtsblatt

Erweiterung der Anwendung der Verordnung zur Erbringung von Unterstützungsleistungen

Finanzielle Unterstützungsleistungen an Unternehmen, die eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen (EU/2012/360), können nunmehr auch an Unternehmen erbracht werden, die sich am 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten befanden, aber in der Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2021 zu Unternehmen in Schwierigkeiten geworden sind.  

 

12.10.2020 - BIS

Stresstest-Banken während der COVID-19-Pandemie

Die Bank for International Settlements (BIS) untersuchte u.a. die als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie von einigen Behörden vorgenommenen zusätzlichen Stresstests bzw. Anpassungen bestehender Stresstests. Festgestellt wurde im Wesentlichen, dass solche Stresstests die Beurteilung der Auswirkungen der Pandemie auf aggregierter Ebene unterstützen. Weitere Anpassungen können detailliertere Bewertungen auf Bankenebene ermöglichen.

  

22.09.2020 - ESAs

Bewertung der Risiken für den Finanzsektor 

Die Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA – ESAs) haben den ersten gemeinsamen Risikobericht seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie veröffentlich. Der Bericht zeigt insbesondere die hierdurch entstandenen Rentabilitätsprobleme im Allgemeinen sowie die Liquiditätsprobleme für Investmentfonds im Speziellen auf. Zudem sind die Auswirkungen der Krise auf die Qualität der Aktiva der Banken ein zentrales Anliegen der ESAs, da nach wie vor erhebliche Unsicherheiten über den Zeitpunkt und den Umfang einer Erholung bestehen.

Angesichts der anhaltenden Unsicherheiten betonen die ESAs zudem die Bedeutung der weiteren Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) und der Europäischen Kommission im Bereich der Regulierung und Aufsicht zur Umsetzung weiterer politischer Maßnahmen.

 

21.09.2020 - EBA

Die EBA lässt die Regelungen zu Moratorien auslaufen

Die EBA wird die Regelungen der Leitlinien über Zahlungsmoratorien (EBA/GL/2020/02) vom 2. April 2020 nicht verlängern. Aufgrund der erzielten Fortschritte, wird die Leitlinie gemäß ihrer Frist Ende September auslaufen.

Die in den Richtlinien festgelegte Behandlung gilt weiterhin für alle Zahlungsaufschübe, die vor dem 30. September 2020 im Rahmen von erstattungsfähigen Zahlungsmoratorien gewährt wurden. Hierdurch sollen Klippeneffekte vermieden werden.

 

21.09.2020 - BaFin

BaFin ermöglicht Erleichterungen bei der Leverage Ratio

Die von der EZB für die direkt beaufsichtigten Institute eingeräumten Erleichterungen im Hinblick auf die Anforderungen der Leverage Ratio werden von der BaFin auch für die unter ihrer Aufsicht stehenden weniger bedeutenden Institute (Less Significant Institutions, LSI) übernommen.

Analog der Vorgaben der EZB sind die Maßnahmen ebenfalls bis zum 27. Juni 2021 befristet.

  

17.09.2020 - EZB

EZB beschließt Erleichterungen bei der Leverage Ratio

Die EZB genehmigt per Beschluss (EZB/2020/44) im Rahmen Ihres regulatorischen Ermessens für die von ihr direkt beaufsichtigten Institute Erleichterungen im Hinblick auf die Anforderungen der Leverage Ratio. Demnach wird es Banken erlaubt, Risikopositionen ggü. Zentralbanken bei der Ermittlung der Leverage Ratio nicht zu berücksichtigen.

Grundlage dieser Maßnahme war das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände im Euroraum, welche aufgrund der COVID-19-Pandemie zuvor vom EZB-Rat bestätigt wurden. Die Regelungen gelten bis zum 27. Juni 2021. Ziel der EZB ist eine Erleichterung der Umsetzung geldpolitischen Maßnahmen.

  

11.09.2020 - EZB

Arbeitspapier zum Lockdown: Pandemie-Reaktionspolitik und Kreditbedingungen der Banken

Die Europäische Zentralbank (EZB) analysiert die geldpolitischen sowie die mikro- und makroprudentiellen Maßnahmen, die in der Eurozone als Reaktion auf den Ausbruch der COVID-19-Pandemie ergriffen wurden. Hierbei konzentriert sie sich auf Maßnahmen, die speziell darauf ausgerichtet sind, die Kreditvergabebedingungen der Banken zu unterstützen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Fähigkeit der Banken zur Kreditvergabe ohne die mit den Maßnahmen zur Reaktion auf die Pandemie verbundenen Erleichterungen bei den Finanzierungskosten und bei der Kapitalausstattung stark beeinträchtigt worden wäre. Sie weisen auch darauf hin, dass die koordinierte Intervention der Währungs- und Aufsichtsbehörden die einzelnen Maßnahmen bei der Unterstützung der Liquiditätsbedingungen und der Aufrechterhaltung des Kreditflusses an den privaten Sektor verstärkt hat.

 

07.09.2020 - FSB

FSB verlängert Umsetzungsfristen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Der Finanzstabilitätsrat (FSB) hat die Umsetzungsfristen der Mindestabwicklungsstandards (Minimum Haircut Standards) für nicht zentral geclearte Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Securities Financing Transactions – SFTs) um ein Jahr verlängert. Für SFTs zwischen Banken und Nicht-Banken verlängert sich die Frist damit bis Januar 2023; für SFTs zwischen Nicht-Banken bis Januar 2025. Damit will das FSB den Marktteilnehmern die Möglichkeit geben, sich operativ vorerst auf die Folgen von COVID-19 fokussieren zu können.

 

03.09.2020 - BaFin | EBA

Corona-Virus: EBA mahnt stärkere Harmonisierung der Abwicklungsfähigkeitsprüfung durch die Abwicklungskollegien an 


Die Europäische Bankbehörde (EBA) hat in ihrem Jahresbericht (EBA/REF/2020/24) für das Jahr 2019 zwar die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie noch nicht in ihrer Auswertung berücksichtigt. Sie bekräftigt jedoch, dass die Aktivitäten der EBA regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden, um den Entwicklungen Rechnung zu tragen, die sich aus den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ergeben. In diesem Zusammenhang mahnt die EBA für die Gruppenabwicklung bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine stärkere Harmonisierung der Abwicklungsfähigkeitsprüfung durch die Abwicklungskollegien an.

14.08.2020 - EBA

EBA aktualisiert ihr Arbeitsprogramm für 2020 vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie 

Die Europäische Bankbehörde (EBA) hat ihr aktualisiertes Jahresarbeitsprogramm für 2020 veröffentlicht, das alle Veränderungen widerspiegelt, die die COVID-19-Pandemie für ihre Aktivitäten mit sich bringt. Das aktualisierte Arbeitsprogramm zielt darauf ab, die Belastung der Banken zu verringern und die Interaktion mit der Branche auf ein Minimum zu beschränken. Aus diesem Grund leitete die EBA nur neue Konsultationen ein, die als kritisch erachtet wurden, verschob die Veröffentlichung endgültiger technischer Standards je nach Grad ihrer Fertigstellung und dem erwarteten Zeitpunkt der Umsetzung und legte Datenerhebungen auf Eis, die normalerweise für Ad-hoc-Analysen verwendet werden.

 

11.8.2020 - EBA

EBA-Verlautbarungen zur Umsetzung des „CRR Quick Fix“ 

Die EBA hat eine überarbeitete Version ihrer technischen Durchführungsstandards (ITS) zum aufsichtsrechtlichen Meldewesen sowie zwei von Leitlinien zu aufsichtsrechtlichen Melde- und Offenlegungspflichten publiziert. Hiermit präzisiert die EBA die Auswirkungen des im Zuge von COVID-19 erfolgten „CRR Quick Fix“ (Verordnung (EU) 2020/873) auf das Meldewesen und die Offenlegung der Institute.

 

7.8.2020 - EBA

Umsetzung von COVID-19-Maßnahmen (Aktualisierung) 

Die EBA hat ein Update zum Bericht über die Umsetzung ausgewählter COVID-19-Maßnahmen (EBA/REP/2020/23) veröffentlicht. Hiermit wird der Implementierungsbericht EBA/REP/2020/19 um einen Fragen und Antwort-Katalog (EBA-FAQ) mit technischen Klarstellungen zu den Leitlinien zur aufsichtlichen Meldung und Offenlegung von Engagements (EBA/GL/2020/07) erweitert.

 

6.8.2020 - BIS

FSI veröffentlicht weiteres Briefing 

Das Institut für Finanzstabilität (Financial Stability Institute; FSI) der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Bank for International Settlements; BIS) hat in einer weiteren Veröffentlichung der Reihe „FSI Briefs“ die aufsichtsrechtlichen Herausforderungen im Umgang mit Entlastungsmaßnahmen für Schuldner in Zeiten von COVID-19 untersucht. Hintergrund sind die Einführungen von öffentliche Garantien und Zahlungsaufschübe, um in Schwierigkeiten geratene Kreditnehmer zu unterstützen. In diesem Kontex untersucht das FSI die von den Aufsichtsbehörden eingeführten Entlastungsmaßnahmen im Hinblick auf das Kreditrisiko und skizziert die hieraus entstehenden aufsichtsrechtlichen Herausforderungen.

 

31.7.2020 - EZB

Erweiterung des PEPP im EU-Amtsblatt 

Die bereits angekündigte Erweiterung des im März aufgelegten Pandemie-Notkaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme; PEPP) wurde im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Mit dem nun veröffentlichten Beschluss (EU) 2020/1143 wird der Beschlusses (EU) 2020/440 geändert und der Umfang des PEPP von 750 Mrd. EUR auf 1.350 Mrd. EUR erhöht sowie der Zeitraum für Ankäufe im Rahmen des PEPP bis mindestens Juni 2021 verlängert.

 

28.07.2020 - EZB

COVID-19 Schwachstellenanalyse 

Die EZB hat die Ergebnisse Ihrer Schwachstellenanalyse im Kontext von COVID-19 (COVID-19 Vulnerability Analysis) veröffentlicht. In dieser Analyse wurden 86 Banken in drei Szenarien hinsichtlich der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf ihre finanzielle und aufsichtsrechtliche Lage untersucht. 

Im Ergebnis stellte sich heraus, dass der Bankensektor gut kapitalisiert ist, um dem durch die Pandemie verursachten Stress zu widerstehen. Bei einer Verschärfung der Situation müssten die zuständigen Behörden jedoch darauf vorbereitet sein, weitere Maßnahmen zu ergreifen.

 

28.07.2020 - ESMA

Verschiebung der Regelungen zur Abwicklungsdisziplin 

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) arbeitet aktuell an einem Vorschlag, um das Inkrafttreten der Regelungen der Delegierten Verordnung (EU) 2018/1229 (RTS zur Abwicklungsdisziplin) möglicherweise bis zum 1. Februar 2022 zu verschieben. Durch die Delegierte Verordnung sollen Regelungen zur Abwicklungsdisziplin im Rahmen der Zentralverwahrerverordnung (Central Securities Depositories Regulation; CSDR) konkretisiert werden. Ein Bericht zur Verschiebung der Maßnahmen ist seitens der ESMA für September 2020 vorgesehen.

 

27.07.2020 - EZB

Verlängerte Aussetzung von Dividenden 

Die EZB verlängert die im März ausgesprochene Empfehlung (ECB/2020/19) zum Verzicht auf Dividendenzahlungen und Aktienrückkäufe durch Kreditinstitute. Zunächst war eine Aussetzung bis zum 1. Oktober 2020 vorgesehen. In der nun veröffentlichten Empfehlung (ECB/2020/35) wird dieser Zeitraum bis zum 1. Januar 2021 verlängert. Die EZB forciert hiermit weiterhin die Förderung der Kreditvergabe durch die Institute. 

 

24.07.2020 - EU

EU-Maßnahmenpaket 

Die Europäische-Kommission hat ein Maßnahmenpaket zur Erholung der Kapitalmärkte veröffentlicht, welches ein Teil der Gesamtstrategie der Kommission zur Eindämmung der Auswirkungen von COVID-19 darstellt. Bereits am 28. April hatte die Kommission ein Bankenpaket vorgeschlagen, das die Kreditvergabe an Haushalte und Unternehmen in der gesamten EU erleichtern soll. Durch die nun veröffentlichten Maßnahmen sollen Unternehmen kapitalmarkseitig unterstützt werden. 

Das Maßnahmenpaket schlägt daher gezielte Änderungen der Kapitalmarktregeln vor, die größere Investitionen in die Wirtschaft fördern, eine rasche Rekapitalisierung von Unternehmen ermöglichen und die Fähigkeit der Banken zur Finanzierung des Aufschwungs verbessern sollen. Hierzu passt die EU-Kommission die die Prospektverordnung, die zweite Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) sowie die Regelungen für Verbriefungen an.

 

23.07.2020 - EBA

Leitlinien für einen pragmatischen und flexiblen SREP

In Folge der Ankündigung weiterer aufsichtlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie hat die EBA Leitlinien (EBA/GL/2020/10) veröffentlicht, die den zuständigen Aufsichtsbehörden ein gesondertes Verfahren für den Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) für das Jahr 2020 ermöglichen sollen.

Vor diesem Hintergrund verdeutlichen die Leitlinien, inwieweit der SREP aufgrund der Umstände von COVID-19 flexibel und pragmatisch durchgeführt werden kann. Die Schlüsselaspekte des SREP 2020 stellen sich gemäß den Leitlinien wie folgt dar:

  • Fokus des pragmatischen SREP
  • Gesamtbeurteilung und Bewertung des SREP
  • Aufsichtsmaßnahmen
  • Grenzüberschreitende Durchführung des SREP

 

21.07.2020 - EBA

Überblick über öffentliche Garantien

Die EBA veröffentlicht eine Übersicht über öffentliche Garantien, die als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie gewährt wurden. Hierin enthalten sind 47 öffentliche Garantien, wovon 43 aus EU-Mitgliedstaaten und 4 aus EWR-Mitgliedstaaten stammen. Die einzelnen Garantieprogramme werden in der Übersicht mit weiterführenden Informationen ergänzt. Die EBA möchte mit dieser Auflistung zum einen Transparenz über die vorhandenen Garantieprogramme schaffen und zum anderen der dem Wunsch der Europäischen Kommission nach einer Bestandsaufnahme dieser Programme nachkommen.

15.07.2020 - BaFin

Corona Stresstest für LSI

Die BaFin und die Bundesbank haben einen speziellen COVID-19-Stresstest für die von ihnen beaufsichtigten kleinen und mittelgroßen Kreditinstitute (Less Significant Institutions; LSI) durchgeführt. Dieser Stresstest wurde dabei intern – d.h. ohne Datenzulieferung durch die Institute – aufbauend auf den Erkenntnissen des LSI-Stresstests 2019 vorgenommen. Ausgehend von verschiedenen Szenarien hinsichtlich eines BIP-Einbruchs stellten sich die analysierten Kreditinstitute im COVID-19-Stresstest als weitgehend stressresistent dar.

 

09.07.2020 - ESMA

Unterstützung von Geldmarktfonds

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat eine Stellungnahme zur externen Unterstützung von Geldmarkfonds (Money Market Funds, MMF) veröffentlicht. Hintergrund waren erhebliche Liquiditätsprobleme, mit denen sich bestimmte Fonds in der zweiten Märzhälfte 2020 konfrontiert sahen. Auf der einen Seite forderten viele Anleger die Rückzahlung ihrer Einlagen, auf der anderen Seite nahm die Liquidität am Geldmarkt stark ab. Die Zentralbanken und die Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörden haben bereits Maßnahmen ergriffen, um die Marktliquidität aufrecht zu erhalten. Die ESMA stellt in diesem Zusammenhang klar, dass Geldmarktfonds gemäß Artikel 35 Absatz 1 der Geldmarktverordnung keine externe Unterstützung erhalten dürfen. Allerdings dürfen Fonds Transaktionen mit verbundenen oder nahestehenden Parteien eingehen, welche von den o.g. Maßnahmen profitiert haben. Vor diesem Hintergrund erläutert die ESMA in ihrer Stellungnahme den Umgang mit derartigen Transaktionen unter Wahrung der Anforderungen der Geldmarktverordnung.

 

09.07.2020 - EBA

Stellungnahme zur Abwicklungsplanung

Die Europäische Bankbehörde (EBA) hat eine Stellungnahme zur Abwicklungsplanung vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie publiziert. Hiermit unterstreicht die EBA die Bedeutung der Abwicklungsplanung auch in Zeiten wirtschaftlicher Ungewissheit.

Vor diesem Hintergrund weist die EBA die zuständigen Abwicklungsbehörden darauf hin, weiterhin die Bemühungen der beaufsichtigten Institute zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit zu fördern. Demnach sind die Behörden angehalten, die Auswirkungen von COVID-19 auf die Institute angemessen zu berücksichtigen, wenn sie Entscheidungen über die Abwicklungsplanung sowie über die Mindestanforderung für die Eigenmittel und die anrechenbare Verbindlichkeiten (MREL) treffen.

 

07.07.2020 - EBA

Umsetzung von COVID-19-Maßnahmen

Die Europäische Bankbehörde (EBA) hat einen ersten Bericht zu den im Zuge von COVID-19 verabschiedeten Maßnahmen veröffentlicht. Ziel des Berichtes ist es, die Umsetzung aufsichtsrechtlicher Initiativen darzustellen sowie Antworten zu einzelnen Fragen zu geben, welche im Rahmen des Monitorings der COVID-19-Maßnahmen entstanden sind. Hierbei fokussiert sich der Bericht zunächst auf die Leitlinien zum Umgang mit Moratorien.

Der Bericht enthält zudem Überlegungen der EBA zu Fragestellungen, welche sich im Kontext des Rahmens für operationelle Risiken ergeben können. Hierzu legt die EBA Kriterien fest, welche Klarheit bezüglich der Behandlung von Verlusten aus dem operationellen Risiko im Zuge von COVID-19 schaffen sollen. Aufgrund der Dynamik der Entwicklungen um COVID-19 stellt die EBA eine zukünftige Aktualisierung des Berichtes in Aussicht.

 

25.06.2020 - EZB

EZB versorgt Banken außerhalb der Eurozone 

Als weitere Antwort auf die durch COVID-19 aufkommenden Herausforderungen, hat die EZB mit EUREP (Eurosystem Repo Facility for Central Banks) ein zusätzliches Instrument zur Sicherstellung der Geldpolitik geschaffen. Hinter EUREP verbirgt sich eine Fazilität zur Bereitstellung von Euro-Liquidität an Zentralbanken außerhalb des Euroraums

Ziel der EZB ist es, Risiken in Ausverkaufsphasen von auf Euro lautenden Vermögenswerten und das Übergreifen von Marktstörungen aus anderen Volkswirtschaften auf den Euroraum zu reduzieren. Die Laufzeit von EUREP wurde von der EZB bis Ende Juni 2021 festgelegt.

 

22.06.2020 - EU

Verordnung zur Anpassung von CRR und CRR2 

Aufbauend auf dem von der EU-Kommission am 28. April 2020 unterbreiteten Vorschlag zur Anpassung der CRR und CRR2 zur Absorption COVID-19-bedingter Verluste und zur Aufrechterhaltung der Widerstandsfähigkeit des Bankensystems, haben nun das EU-Parlament und der EU-Rat ihren Kompromiss zur Adjustierung des Rahmenwerks im Rahmen eines Eilverfahrens („CRR Quick Fix“) veröffentlicht. 

Inhaltlich greift die nun publizierte Verordnung von Parlament und Rat die Vorschläge der Kommission auf. Im Fokus der Bemühung steht hierbei weiterhin die Sicherstellung der Kreditvergabe, welche durch zusätzliche Erleichterungen für die beaufsichtigten Institute gefördert werden soll. Demzufolge stellt die Verordnung auch keine neuen Anforderungen an Institute. Mit der Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt der EU ist Ende Juni zu rechnen. 

 

18.06.2020 - EBA

Verlängerung der Leitlinien zum Umgang mit Moratorien 

Bereits am 2. April 2020 hat die EBA Leitlinien veröffentlicht, die die Anforderungen an private und öffentliche Moratorien definieren.
Angesichts der anhaltenden Auswirkungen von COVID-19 auf die Volkswirtschaften hat die EBA die Anwendung der Leitlinien bis zum 30. September 2020 verlängert. Die EBA möchte durch diese Verlängerung sicherstellen, dass betroffene Kreditnehmer in der EU gleichermaßen von den Regelungen profitieren, da COVID-19 einzelne Länder in unterschiedlicher Art und Weise und in einem unterschiedlichen Tempo beeinflusst.

 

17.06.2020 - BCBS

BCBS tagt zu COVID-19 Themen 

In seinen Sitzungen am 10. und 16. Juni bekräftigte das BCBS – neben weiteren Themen – die Beibehaltung seines angepassten Zeitrahmens zur Umsetzung des finalen Basel-III-Rahmenwerks. Demnach ist das Rahmenwerk um ein Jahr verzögert ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden.

Zudem erinnert der Ausschuss Banken und Aufsichtsbehörden daran, weiterhin wachsam gegenüber den Risiken und Schwachstellen zu bleiben, die sich aus der COVID-19-Pandemie ergeben, um sicherzustellen, dass das globale Bankensystem finanziell und operationell widerstandsfähig bleibt.

Darüber hinaus erachtet das BCBS die maßvolle Inanspruchnahme der im Baseler-Rahmenwerk verankerten Kapital- und Liquiditätspuffer in der aktuellen Phase als angemessen. In diesem Kontext werden die zuständigen Aufsichtsbehörden den Banken zukünftig ausreichend Zeit geben, um die Puffer unter Berücksichtigung der Wirtschafts- und Marktbedingungen und den individuellen Umständen der wiederherzustellen.

 

15.06.2020 - ESMA

Anpassung des Arbeitsprogramms 2020

Als Reaktion auf die Verwerfungen durch COVID-19 und die weiterhin andauernden Herausforderungen hat die ESMA eine Anpassung des Arbeitsprogramms für das Jahr 2020 vorgenommen. Das originäre Arbeitsprogramm war bereits im September 2019 veröffentlicht worden. In Folge der Anpassung stellt die ESMA klar, dass COVID-19 zu den diesjährigen Prioritäten zählen. Zudem wurde die Priorisierung der übrigen für 2020 vorgesehen Themen an die sich geänderten Rahmenbedingungen angepasst. Die ESMA betont zudem, dass sie im weiteren Jahresverlauf auch weiterhin flexibel auf kommende Herausforderungen reagieren wird.

 

11.06.2020 - ESMA

Erläuterungen zu Open Access Regeln 

Die ESMA gibt eine öffentliche Erklärung ab, um die Anwendung der MiFIR-Bestimmungen über den diskriminierungsfreien Zugang (Open Access Provisions; OAP) für Handelsplätze (Trading Vanues; TVs) und zentrale Gegenparteien (Central Counterparties; CCPs) angesichts der jüngsten negativen Entwicklungen im Zusammenhang mit COVID-19 zu erläutern.

 

10.06.2020 - ESMA

Verlängerung der Absenkung von Meldeschwellen

Auf der Grundlage ihrer Befugnisse in Ausnahmesituationen gem. Art. 28 Leerverkaufsverordnung (SSR) und Art. 9 ESMA-Verordnung, hatte die ESMA den Schwellenwert für die Meldung von Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien an nationale Behörden von 0,2% auf 0,1% des ausgegebenen Aktienkapitals gesenkt (s.u.). Mit dem nun veröffentlichten Beschluss wird diese Maßnahme um weitere drei Monate verlängert.

 

09.06.2020 - ESMA

Verlängerung der Konsultationsfrist 

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat beschlossen, die Antwortfrist für die Konsultation zu den technischen Standards für die Berichterstattung, die Datenqualität, den Datenzugang und die Registrierung von Transaktionsregistern im Rahmen von EMIR REFIT bis zum 3. Juli 2020 zu verlängern.

 

05.06.2020 - BIS

BIS veröffentlicht weiteres Bulletin

Im Zuge von COVID-19 reagierten Zentralbanken im Rahmen ihrer Mandatierung prompt und energisch, um die reibungslose Funktion des Marktes und eine wirksame Transmission der Geldpolitik aufrechtzuerhalten. Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Bank for International Settlements; BIS) gibt in diesem Kontext in einem weiteren „BIS Bulletin“ einen Überblick über die Reaktion der Zentralbanken. Betrachtet werden hierbei die Zentralbanken der Vereinigten Staaten, des Euro-Währungsgebiets, Japans, des Vereinigten Königreichs und Kanadas.

 

04.06.2020 - EZB

EZB weitet Notankaufprogram aus 

Die EZB weitet ihr im März aufgelegtes Pandemie-Notkaufprogramm (Pandemic Emergency Purchase Programme; PEPP) für Anleihen aus. Dabei legt sie eine Aufstockung um 600 Milliarden EUR von bisher 750 Milliarden EUR (siehe unten) auf 1,35 Billionen EUR fest. Zudem hat der EZB-Rat entschieden, die Laufzeit des Programms um ein halbes Jahr bis Ende 2021 zu verlängern. 

 

02.06.2020 - EBA

EBA Leitlinien zum Reporting von COVID-19-Maßnahmen 

Die EBA hat Leitlinien (EBA/GL/2020/07) zur Meldung und Offenlegung von Exposures, welche einer im Zuge von COVID-19 angewandten Maßnahme unterliegen, veröffentlicht. Die EBA deckt hierbei ein breites Spektrum von Maßnahmen – wie bspw. Zahlungsmoratorien oder öffentliche Garantien – ab.

Ziel der Leitlinie ist es, die aufgrund der getroffenen Maßnahmen entstandenen Datenlücken zu schließen, um sowohl im Meldewesen als auch der Offenlegung ein angemessenes Bild des Risikoprofils des jeweiligen Instituts vermitteln zu können. Hierzu veröffentlicht die EBA in Summe elf Meldetemplates sowie drei Offenlegungstemplates, welche von den Instituten ab Stichtag 30. Juni 2020 angewandt werden sollen.

 

28.05.2020 - BIS

FSI veröffentlicht weiteres Briefing 

Das Institut für Finanzstabilität (Financial Stability Institute; FSI) der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Bank for International Settlements; BIS) untersucht in einer neuen Veröffentlichung der Reihe „FSI Briefs“ Programme zum Zahlungsaufschub für Kreditnehmer, welche von den Auswirkungen von COVID-19 betroffen wurden. Das FSI analysiert hierzu die Strukturen von Zahlungsaufschüben in verschiedenen Gerichtsbarkeiten und skizziert die damit verbundenen Kompromisse, einschließlich der Frage, wie sich solche Programme in den Jahresabschlüssen der Banken widerspiegeln.

 

27.05.2020 - EZB

EZB Research Bulletin 

Die EZB hat ein Research Bulletin zur Entwicklung von notleidenden Krediten (Non Performing Loans – NPL) in Krisenzeiten veröffentlicht. Die EZB stellt fest, dass der Umgang mit NPL einen entscheidenden Faktor für die anschließende wirtschaftliche Erholung darstellt.

Verglichen mit 2008 begünstigen heute einige Faktoren den Abbau von NPL. So verfügen die Banken über höheres Kapital und zukunftsweisende Rechnungslegungsstandards (IFRS 9). Zudem ging der COVID-19-Krise keine expansive Kreditvergabe voraus. Auf der anderen Seite können eine höhere Staatsverschuldung, die geringere Profitabilität von Banken sowie finanzschwächere Unternehmen den NPL-Abbau erschweren.

 

20.05.2020 - EBA

Vorläufige Auswirkungsanalyse 

Die EBA hat eine vorläufige Bewertung der COVID-19-Auswirkungen auf den europäischen Bankensektor veröffentlicht. Demnach verfügten die Banken zu Beginn der Pandemie – anders als vor anderen Krisen – über solide Kapital- und Liquiditätspuffer. Obgleich die EBA in Folge von COVID-19 eine Abnahme der Qualität und Profitabilität der gehaltenen Aktiva erwartet, liegt die Eigenmittelausstattung der 161 untersuchten Banken im Schnitt aktuell rund 5 Prozentpunkte über den durchschnittlichen Gesamtkapitalanforderungen. Hierbei sind die von den Aufsichtsbehörden gewährten Kapitalentlastungen im Zuge der Pandemie bereits berücksichtigt. Insgesamt erwartet die EBA, dass die Banken auf Basis der aktuellen Kapital- und Liquiditätsausstattung den drohenden Kreditrisikoverlusten standhalten werden.

 

20.05.2020 - EZB

Stellungnahme zur Änderungen des Aufsichtsrahmens 

Im Zuge der Aufforderung durch EU-Rat bzw. -Parlament vom 6. und 12. Mai 2020 hat die EZB eine Stellungnahme zur Anpassung des Aufsichtsrahmens in Bezug auf CRR und CRR2 veröffentlicht (CON/2020/16). Vorangegangen war bereits ein Vorschlag der EU-Kommission zur Anpassung dieser beiden Rahmenwerke. Grundsätzlich unterstützt die EZB die Anpassung der bestehenden gesetzlichen Regelungen, um die Fähigkeit des Bankensystems zur Abschwächung der wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19 weiter zu erhöhen und die Schlüsselelemente des aufsichtsrechtlichen Rahmens weiter zu erhalten. Dabei sollen bei allen Anpassungen die vereinbarten Baseler Standards weiterhin eingehalten und eine Fragmentierung des einheitlichen europäischen Regelwerks vermieden werden.

 

20.05.2020 - ESMA

ESMA Statement zu Halbjahresabschlüssen 

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat eine öffentliche Stellungnahme zu den Auswirkungen von COVID-19 auf die Halbjahresfinanzberichte börsennotierter Emittenten veröffentlicht. Die ESMA gibt in der Stellungnahme zum einen gezielte Empfehlungen hinsichtlich der Finanzberichterstattung ab und hebt zum anderen die Bedeutung der folgenden Aspekte hervor:

  • Die Bereitstellung relevanter und verlässlicher Informationen unter Ausnutzung der gesetzlichen Veröffentlichungsfristen.
  • Die Fortschreibung und Aktualisierung der in den letzten Finanzberichten enthaltenen Informationen, um die Auswirkungen von COVID-19 adäquat darzustellen.
  • Die Notwendigkeit unternehmensspezifischer Informationen über die bisherigen und künftig erwarteten Auswirkungen von COVID-19 auf Geschäftstätigkeit sowie über getroffene Gegenmaßnahmen.

Die ESMA wird die Einhaltung der veröffentlichten Vorgaben gemeinsam mit den nationalen Behörden überwachen und in Prüfungen berücksichtigen.

 

14.05.2020 - BIS

FSI veröffentlicht weiteres Briefing 

Das Institut für Finanzstabilität (Financial Stability Institute; FSI) der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Bank for International Settlements; BIS) stellt in einer weiteren Publikation der Reihe „FSI Briefs“ die behördlichen Reaktionen auf das steigende Niveau der Finanzkriminalität während des weltweiten Lockdowns dar. Hierbei fokussiert das FSI insbesondere die Reaktionen auf AML-Verstöße und vermehrte Cyber-Angriffe.

 

13.05.2020 - BaFin

Aufsichtsschwerpunkte 2020 

Die BaFin hatte bereits im Januar 2020 ihre Aufsichtsschwerpunkte für das Jahr 2020 veröffentlicht. Nunmehr hat sie diese aktualisiert. Hierbei betont sie, dass sie ihre Aufsichtspraxis und ihre Maßnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie an die aktuelle Situation anpassen will. So will sich die BaFin insbesondere auf kurzfristig auftretende Risiken für die beaufsichtigen Finanzinstitute vorbereiten sowie – vor dem Hintergrund von Kontaktsperren und sozialer Distanzierung – Fragen der IT- und der Cybersicherheit gesteigerte Beachtung schenken.

 

 

11.05.2020 - BIS

BIS veröffentlicht weiteres Bulletin


Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Bank for International Settlements; BIS) analysiert im Rahmen eines weiteren „BIS Bulletin“ die Entwicklung von Nachschussanforderungen (Margin-Calls) von zentralen Gegenparteien während der jüngsten – durch COVID-19 verursachten – Marktverwerfungen.

 

 
 

11.05.2020 - EZB

EZB-Leitlinien über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen

Die EZB ergänzt mit der Leitlinie ihren Beschluss vom 7. April 2020 hinsichtlich der Lockerung der anzuwendenden Bewertungsabschläge notenbankfähiger Sicherheiten. Hiermit setzt sie das am 22. April angekündigte Maßnahmenpakt zum befristeten Bestandsschutz notenbankfähiger Sicherheiten (s.u.) um. Demnach werden Sicherheiten und Emittenten, die am 7. April 2020 die bereits verringerten Mindestanforderungen an die Notenbankfähigkeit erfüllt hatten, bis zu einem gewissen Grad weiterhin von der EZB akzeptiert, auch wenn deren Bonität herabgestuft wird.

 

 

07.05.2020 - BIS

BIS veröffentlicht weiteres Bulletin

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Bank for International Settlements; BIS) hat in ihrer Reihe „BIS Bulletin“ eine Analyse der Performance von Banken während der globalen Pandemie anhand von Marktparametern wie Aktienkursen, CDS-Spreads oder Bonitätseinstufungen veröffentlicht. 

 

06.05.2020 - ESMA

Stellungnahme zu Wohlverhaltensregeln

Die ESMA geht gemäß ihrer Stellungnahme von erhöhten Risiken für Kleinanleger aus, die aus dem Handel unter den aktuell sehr volatilen Marktbedingungen resultieren können. Demnach sieht die ESMA für Wertpapierfirmen gesteigerte Pflichten bei der Erbringung von Wertpapier- oder Nebendienstleistungen, insbesondere wenn die betroffenen Kleinanleger neu auf dem Markt sind oder nur über begrenzte Kenntnisse verfügen. Daher erinnert die ESMA die Wertpapierfirmen in diesem Kontext nochmals an die wichtigsten Wohlverhaltensregeln gemäß MiFID II.

 

06.05.2020 - BIS

FSI veröffentlicht weiteres Briefing

Das Institut für Finanzstabilität (Financial Stability Institute; FSI) der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Bank for International Settlements; BIS) hat in ihrer Reihe „FSI Briefs“ eine weitere Veröffentlichung im Kontext von COVID-19 publiziert, in der die Anwendung der Beschränkung von Kapitaldistributionen – u.a. im Hinblick auf Dividendenzahlungen – gemäß Basel III diskutiert wird. Ferner stellt das FSI die Ergebnisse einer Bestandsaufnahme der jüngsten Aufsichtsmaßnahmen vor, welche die Kapitalerhaltung fokussieren, und erörtert anhand einer Stichprobe, wie sich die Umsetzung auf nationaler Ebene unterscheidet.

 

05.05.2020 - BaFin

SREP-Zuschlag für das Jahr 2020

Im Rahmen der konsolidierten Beantwortung der Anfragen von Verbänden und Instituten zur besonderen Lage im Zusammenhang mit COVID-19 stellt die BaFin klar, den Zyklus zur Festsetzung des SREP-Kapitalzuschlags für 2020 auszusetzten. Somit bleiben die bisher festgelegten Säule-2-Zuschläge für das Jahr 2020 konstant. Mitunter sind die Festsetzungen aus 2019 den Instituten noch nicht zugestellt worden. In den Jahren 2021 und 2022 sollen die Zuschläge für alle Institute neu ermittelt werden, um die COVID-19-Einlflüsse entsprechend zu berücksichtigen. 

 

05.05.2020 - BIS

BIS veröffentlicht weiteres Bulletin

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Bank for International Settlements; BIS) hat in ihrer Reihe „BIS Bulletin“ eine weitere Veröffentlichung im Kontext von COVID-19 publiziert, in welcher eine quantitative Analyse der Verwendung von Kapitalpuffern zur Steigerung der Kreditvergabe in Krisenzeiten erfolgt.

 

04.05.2020 - ESAs

Aktualisierung des RTS zu bilateralem Margining

Die Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA - ESAs) haben gemeinsam Entwürfe technischer Regulierungsstandards (RTS) veröffentlicht, um die delegierte Verordnung über die Risikominderungstechniken für nicht zentral geclearte OTC-Derivate (bilaterales Margining) im Rahmen der Verordnung über die Europäische Marktinfrastruktur (EMIR) zu ändern. Ziel ist hierbei eine einjährige Verschiebung der beiden Implementierungsphasen der bilateralen Margining-Anforderungen.

Eine erste Version des RTS wurde der Europäischen Kommission bereits im Dezember 2019 vorgelegt. Als Reaktion auf den Ausbruch von COVID-19 wurde dieser nun aktualisiert, um u.a. die Entscheidung von BCBS und IOSCO hinsichtlich der o.g. einjährigen Verschiebung zu berücksichtigen.

 

28.04.2020 - EU

Vorschlag zur Anpassung der CRR und CRR2

Zur Absorption COVID-19-bedingter Verluste und zur Aufrechterhaltung der Widerstandsfähigkeit der Institute schlägt die EU-Kommission Änderungen der CRR und CRR2 vor.

Die Änderungsverordnung umfasst u.a. folgende (temporäre) Maßnahmen:

  • Anpassung der Übergangsregelungen für IFRS 9 im Hinblick auf die Rückstellungen für erwartete Kreditverluste (Expected Credit Loss, ECL), um eine mögliche Erhöhung der Rückstellungen für ECL abzuschwächen.
  • Behandlung von Garantien, die im Rahmen der Corona-Krise durch staatliche bzw. gesetzliche Maßnahmen begünstigt sind, wie Garantien von Exportkreditagenturen.
  • Vorrübergehender Ausschluss von Forderungen in Form von Zentralbankreserven aus der Berechnung der Leverage-Ratio.
  • Verschiebung der Pufferanforderungen für die Leverage-Ratio.
  • Vorzeitiges Inkrafttreten von Kapitalerleichterungen.

In Summe werden durch die Änderungsverordnung nur erleichternde Maßnahmen und keine zusätzlichen Anforderungen an Institute formuliert.

 

28.04.2020 - EU

Unterstützung von Unternehmen und Haushalten

Mit der veröffentlichten Mitteilung nimmt die Europäische Kommission zur Anwendung des Rechnungslegungs- und Aufsichtsrahmens zur Förderung der Kreditvergabe durch die Banken Stellung. Aufbauend auf den bisher auf europäischer Ebene veröffentlichten monetären, regulatorischen und fiskalpolitischen Maßnahmen im Zuge von COVID-19, welche den Banken die notwendigen Ressourcen zur Wirtschaftsunterstützung zugestehen sollen, fordert die Europäische Kommission die Banken auf, die Flexibilität, die in den bestehenden Rechnungslegungs- und Aufsichtsvorschriften verankert ist, voll auszuschöpfen. Gleichzeitig sei es von entscheidender Bedeutung, dass die Banken die Risiken weiterhin genau, konsistent und transparent messen. 

Mit ihrer Mitteilung unterstützt die Kommission daher die in diesem Kontext bereits veröffentlichten Maßnahmen von EBA, EZB, ESMA und CEAOB sowie dem BCBS und IASB und erinnert nochmals an deren Kernpunkte. Die Mitteilung betont ferner die Schlüsselrolle, die der EU-Bankensektor neben dem öffentlichen Sektor bei der Begrenzung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise sowie bei der Förderung einer raschen Erholung nach der Krise spielen soll. Schließlich unterstreicht die Mitteilung die Notwendigkeit gezielter Änderungen bestimmter Aspekte des aufsichtsrechtlichen Rahmens, um die Kreditvergabe der Banken zu fördern und gleichzeitig zu überwachen.

 

28.04.2020 - EZB

Fristverlängerung zur Meldung statistischer Daten 

Um Berichtspflichtige in Anbetracht der gegenwärtigen Situation zu entlasten und die Lieferung qualitativ hochwertiger Daten zu ermöglichen, passt die EZB die folgenden Meldefristen an:

  • Zahlungsstatistik (Verordnung (EU) Nr. 1409/2013)
  • Statistiken zu Pensionsfonds (Verordnung (EU) 2018/231)
  •  Statistik der Versicherungsgesellschaften (Verordnung (EU) Nr. 1374/2014)

 

28.04.2020 - BCBS/BIS

Weitere Veröffentlichungen

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Bank for International Settlements; BIS) hat in ihrer Reihe „BIS Bulletin“ zwei weitere Veröffentlichung im Kontext von COVID-19 publiziert. Diskutiert werden hierbei:

• Die Auswirkungen von COVID-19 auf die Liquiditätssituation im Unternehmenssektor.

• Die Rolle der Aufsicht bei der Abfederung der durch COVID-19 verursachten Verluste.

Zudem hat das Institut für Finanzstabilität (Financial Stability Institute; FSI) eine weitere Publikation in der Reihe „FSI-Briefs“ herausgebracht, in welcher öffentliche Garantien für Bankkredite als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie diskutiert werden. 

Bei „BIS Bulletin“ und „FSI-Briefs“ handelt es sich um kurze Papiere bzw. Notizen zu Themen von aktuellem Interesse mit primär technischem Charakter.

 

27.04.2020 - ESRB

Übersicht nationaler und europäischer Maßnahmen

Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board – ESRB) sammelt tabellarisch die politischen Maßnahmen, die von den einzelnen Mitgliedstaaten, EU-Institutionen und nationalen Behörden als Reaktion auf COVID-19 veröffentlich worden sind. Die Aufstellung wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

 

24.04.2020 - BaFin

Erneuerung der Anlegerhinweise

Angesichts der möglicher Informationsunsicherheiten an den Kapitalmärkten hat die BaFin ihre Anlegerhinweise vom 24.03.2020 aktualisiert. Anleger sollen demnach kritisch prüfen, inwieweit die von den Unternehmen gemachten Angaben, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie stehen, der Wahrheit entsprechen. Dieser Hinweis bezieht sich insbesondere auf Unternehmen, die angeben, über Mittel zur Eindämmung oder Bekämpfung des COVID-19-Virus zu verfügen. Die BaFin rät daher u.a. bei der Recherche immer mehrere Informationsquellen einzubeziehen. 

 

22.04.2020 - EZB

Befristeter Bestandsschutz notenbankfähiger Sicherheiten

Aufbauend auf den am 7. April angekündigten Maßnahmen (Anpassung von Bewertungsabschlägen) hat die EZB nun ein zweites Maßnahmenpaket veröffentlicht, mit welchem den Auswirkungen möglicher Rating-Herabstufungen auf die Verfügbarkeit von Sicherheiten vorgebeugt werden soll. Hiermit wird dem Risiko Rechnung getragen, dass vermehrte Rating-Abstufungen im Unternehmenssektor als Folge von COVID-19 bei den Banken zu einem plötzlichen Mangel an verfügbaren Sicherheiten für Kreditgeschäfte des Eurosystems führen könnten.

Vor diesem Hintergrund hat die EZB beschlossen, die Notenbankfähigkeit von marktfähigen Sicherheiten, die am 7. April 2020 die Mindestanforderungen an die Kreditqualität erfüllt haben, mit einem befristeten Bestandsschutz aufrechtzuerhalten, solange ihre Ratings mindestens die Kreditqualitätsstufe 5 (CQS5 – entspricht einem Rating von BB) erfüllen. Eine Ausnahme bilden Asset-Backed Securities, welche mindestens über die Kreditqualitätsstufe 4 (CQS4 – entspricht einem Rating von BB+) verfügen müssen.

In Summe zielen die nunmehr erweiterten Maßnahmen weiterhin auf die Sicherstellung ausreichender marktfähiger Vermögenswerte ab, um die Kreditvergabe der Banken an die Wirtschaft zu unterstützen.

 

22.04.2020 - EBA

Hinweise zu Flexibilität und erhöhter Aufmerksamkeit

In Ergänzung zu den bisherigen Verlautbarungen erläutert die EBA weitere Maßnahmen zur zusätzlichen Flexibilisierung ausgewählter Aufsichtsansätze. Die von der EBA erläuterten Maßnahmen lassen sich hierbei wie folgt zusammenfassen:

  • Marktrisiko: Zur Abmilderung der Auswirkungen durch COVID-19 soll der Standard zur Prudent Valuation angepasst werden. Insbesondere schlägt die EBA im Rahmen eines Draft-RTS die Einführung eines 66%-Aggregationsfaktors bis zum 31. Dezember 2020 vor. Zudem beabsichtigt die EBA die erstmalige FRTB-Meldung gemäß Standardansatz auf September 2021 zu verschieben.
  • SREP: Die Bewertungen im Rahmen des SREP sollten sich auf die wesentlichsten Risiken und Schwachstellen konzentriert, die durch die die Folgen von COVID-19 hervorgerufen werden.
  • Sanierungsplanung: Der Fokus der Planung sollte auf dem Verständnis liegen, welche Sanierungsoptionen in der aktuellen Situation notwendig und verfügbar sind.
  • Digitale operative Belastbarkeit: Die EBA fordert die Sicherstellung der Betriebskontinuität sowie angemessene ICT-Kapazitäten und ein angemessenes Sicherheitsrisikomanagement. Orientierung für die Priorisierung finden Institute und Behörden in den ab 30. Juni 2020 anzuwendenden EBA-Leitlinien für das Management von ICT- und Sicherheitsrisiken.
  • Verbriefungen: Die EBA erläutertet die Definitionen von Ausfall und Forbearance-Maßnahmen sowie die Anwendung von Zahlungsmoratorien bei Verbriefungen.

Parallel weist die EBA darauf hin, dass die Aufsichtsbehörden und Finanzinstitute den zentralen Risiken weiterhin besondere Aufmerksamkeit widmen sollten. Insgesamt hat die EBA den o.g. Draft-RTS sowie zwei weitere Statements veröffentlicht.

 

22.04.2020 - Bundesbank

Rundschreiben Nr. 30/2020

Mit dem vorliegenden Rundschreiben informiert die Deutsche Bundesbank über den Umgang mit den ergriffenen aufsichtlichen und regulatorischen Maßnahmen der BaFin als Reaktion auf COVID-19 im bankstatistischen Meldewesen. Der Fokus der Bundesbank liegt hierbei auf Darlehensforderungen, die im Zuge eines allgemeinen Zahlungsmoratoriums gestundet werden.

 

20.04.2020 - BCBS

BCBS veröffentlicht drei Briefings 

Der BCBS hat in seiner Reihe „BCBS Briefs“ nunmehr drei separate Veröffentlichung im Kontext von COVID-19 publiziert. Diskutiert werden hierbei:

  • Überlegungen zu regulatorischen Reaktionen auf COVID-19.
  • Die Bewältigung der operativen Herausforderungen von Banken im Falle einer Pandemie.
  • Der Umgang mit Risikovorsorgen für erwartete Kreditverluste (Expected Credit Losses – ECL) während einer Pandemie.

Bei „BCBS Briefs“ handelt es sich um kurze Notizen zu regulatorischen und aufsichtsrechtliche Themen von aktuellem Interesse mit primär technischem Charakter.

 

17.04.2020 - ESMA

Q&A zu alternativen Leistungsindikatoren

Die ESMA veröffentlicht eine Q&A zur Anwendung der Leitlinie zur Darstellung alternativer Leistungsindikatoren (Alternative Performance Measures – APM) im Zuge der Auswirkungen von COVID-19. Die APM-Leitlinie befasst sich mit den Informationen, die von Emittenten zu veröffentlichen sind, wenn sie APMs (z.B. Betriebsergebnis, EBIT, EBITDA, Free Cash-Flows) in Managementberichten, Prospekten und Ad-hoc-Mitteilungen aufnehmen.

 

16.04.2020 - EZB

Kurzfristige Erleichterungen bei den Kapitalanforderungen für das Marktrisiko

Die EZB hat Erleichterungen in Bezug auf die Kapitalanforderungen für das Marktrisiko bekanntgegeben. Hiermit reagiert sie auf die seit Ausbruch von COVID-19 beobachteten außergewöhnlichen Marktvolatilitäten. Die Aufsicht intendiert durch diese Maßnahme eine Verringerung prozyklischer Effekte sowie eine Sicherstellung einer ausreichenden Marktliquidität. Die Erleichterung gilt zunächst bis auf Weiteres, soll in einem halben Jahr aber nochmals auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden.

 

16.04.2020 - BaFin

FAQ – KfW-Schnellkredite

Die BaFin stellt klar, dass es mit den MaRisk vereinbar ist, bei der Bewilligung eines KfW-Schnellkredites sowie auch bei der Zusage einer Vorfinanzierung, die Solvenz des jeweiligen Kreditnehmers anhand des vereinfachten Verfahrens zu beurteilen. Zudem ist es ausreichend, die Kreditgewährung auf der alleinigen Grundlage der im Merkblatt der KfW für den „KfW-Schnellkredit 2020“ vorgesehenen Unterlagen und ergänzenden Angaben des Kreditnehmers vorzunehmen.

Zudem weist die BaFin darauf hin, dass Banken bei einem Ausweis von an den Endkreditnehmer weitergeleiteten KfW-Fördermitteln als Treuhandkredite gemäß Art. 429a Abs. 1 lit. i) CRR II eine Nichtberücksichtigung im Rahmen der Leverage Ratio geltend machen können. In diesem Zusammenhang wird klargestellt, dass die BaFin bei einem Ausweis nach § 6 Abs. 2 RechKredV die weiteren Anforderungen einer Nichtberücksichtigung als gegeben ansieht.

 

16.04.2020 - BaFin

FAQ – Verschiebung MaRisk

Die BaFin führt aus, dass die Arbeiten an der MaRisk-Novelle zwar weitergehen, hierbei allerdings eine gewisse Verzögerung eintreten wird. Daher werden die neuen Vorgaben nicht zum Stichtag 31.12.2020 gelten und auch nicht für das Jahr 2020 prüfungsrelevant sein. Auch nach der Einführung der neuen MaRisk-Anforderungen Anfang 2021 soll die geübte Praxis zunächst beibehalten und Übergangsfristen für neue Anforderungen gewährt werden. Schließlich weist die BaFin darauf hin, dass insbesondere in Bezug auf die EBA GL zu Auslagerungen Erleichterungen zu erwarten sind.

 

15.04.2020 - EZB

EZB unterstützt nationale Maßnahmen

Die Europäische Zentralbank (EZB) unterstützt die makroprudenziellen Maßnahmen der nationalen Behörden zur Eindämmung der Auswirkungen von (COVID-19) auf den Finanzsektor. Die EZB hat die von den nationalen Behörden eingereichten Maßnahmen, die auf Basis von CRR und CRD vorgesehen sind, geprüft und ohne Einwände erlassen. Damit unterstützt die EZB die Schritte zur Senkung der Eigenkapitalanforderungen. Insgesamt werden durch die seit dem 11. März 2020 initiierten Maßnahmen mehr als 20 Milliarden EUR CET1 freigesetzt. Die Maßnahmen umfassen die Freigabe oder Reduzierung des antizyklischen Kapitalpuffers, des Puffers für systemische Risiken und der Puffer für andere systemrelevante Institute.

Ergänzend hat die EZB eine Übersicht über die makroprudenziellen Maßnahmen, die von den nationalen Behörden des Euroraums als Reaktion auf COVID-19 ergriffen wurden, und ihre Auswirkungen auf das regulatorische Eigenkapital der Banken veröffentlicht.

 

08.04.2020 - EZB

Zusätzliche befristete Maßnahmen

Ergänzend zu den Anpassungen von Bewertungsabschlägen (vgl. Mitteilung vom 07.04.2020) veröffentlichte die EZB weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Preisstabilität und des geldpolitischen Transmissionsmechanismus. Die bisherigen Maßnahmen werden nun durch eine neue Leitlinie zur Änderung der bestehenden Leitlinie über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten ergänzt.

 

08.04.2020 - BCBS

Ergebnisse aus dem Basel III-Monitoring

Der Basler Ausschuss hat heute die Ergebnisse seines jüngsten Basel-III-Monitorings auf Datenbasis vom 30. Juni 2019 veröffentlicht. Im Ergebnis fällt der durchschnittliche Anstieg des Tier1-Kapitals der untersuchten Banken als Auswirkung des vollständig umgesetzten Rahmenwerks mit einem Anstieg von 2,5% geringer aus, verglichen mit dem Anstieg von 3,0% basierend auf den Werten zum 31. Dezember 2018.

Wie bereits zuvor vom BCBS angekündigt, wurde das Umsetzungsdatum der finalisierten Basel-III-Standards mit Blick auf COVID-19 um ein Jahr auf den 1. Januar 2023 verschoben. Gleichsam wurden die Übergangsregelungen für den Output-Floor ebenfalls um ein Jahr bis zum 1. Januar 2028 verlängert. Vor diesem Hintergrund beschloss das BCBS nun zudem, per Juni 2020 keine Daten zum Basel III-Monitoring von den Instituten einzuholen und daher im Frühjahr 2021 keinen Bericht zu veröffentlichen. Zudem ist beabsichtigt, den nächsten Report zum Basel III-Monitoring mit Datenbasis 31. Dezember 2019 im Herbst 2020 zu veröffentlichen.

 

07.04.2020 - EZB

Anpassung von Bewertungsabschlägen

Als Reaktion auf die COVID-19 hat die EZB weitere Maßnahmen in Bezug auf die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens beschlossen.

Die vorübergehenden Maßnahmen umfassen u.a. die Lockerung von Bestimmungen der Leitlinie über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems (EU 2015/510) in Bezug auf Sicherheiten, die den Geschäftspartnern des Eurosystems das ausreichende Halten notenbankfähiger Sicherheiten und somit die Teilnahme an liquiditätszuführenden Geschäften erleichtern soll. Weiterhin wird die Leitlinie in Bezug auf die anzuwendenden Bewertungsabschläge (EU 2016/65) geändert, um vorübergehend eine Absenkung der für Sicherheiten geltenden Bewertungsabschläge um einen festen Faktor festzulegen. Ziel dieser Maßnahme und der damit verbundenen potenziell höheren Risikoübernahme bei der Refinanzierung ist die weitere Unterstützung der Kreditvergabe im Euroraum.

 

03.04.2020 - BCBS & IOSCO

Margin-Anforderungen für nicht zentral geclearte Derivate

Angesichts der erheblichen Herausforderungen durch COVID-19 haben der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) und die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) vereinbart, die Frist für den Abschluss der letzten beiden Umsetzungsphasen der Margin-Anforderungen für nicht zentral geclearte Derivate um ein Jahr zu verlängern. Durch diese Verlängerung verschiebt sich die finale Implementierung der Anforderungen auf den 1. September 2022. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen alle entsprechenden Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtnominalbetrag nicht zentral geclearter Derivate von mehr als 8 Mrd. EUR den Anforderungen. Als Zwischenschritt sind die Regelungen bereits ab dem 1. September 2021 von entsprechenden Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtnominalbetrag nicht zentral geclearter Derivate von mehr als 50 Mrd. EUR anzuwenden.

 

03.04.2020 - BCBS

Zusätzliche Maßnahmen 

Ergänzend zu den bisherigen Veröffentlichungen stellt der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) zusätzliche Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen von COVID-19 auf das globale Bankensystem vor. Die Maßnahmen umfassen dabei die folgenden Themengebiete:

  • Technische Klarstellungen zur Berücksichtigung außerordentlicher Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 (bspw. staatlicher Garantieprogramme) bei der Ermittlung der Eigenmittelanforderungen.
  • Ausnutzung der Flexibilität bei der Bilanzierung erwarteter Kreditverluste (ECL) inklusive einer Verlängerung der Übergangsregelungen für die Berücksichtigung von ECL in den Eigenmitteln.
  • Margin-Anforderungen für nicht zentral geclearte Derivate (siehe separate Mitteilung).
  • Verschiebung der Implementierung des überarbeiteten G-SIB-Rahmenwerks um ein Jahr auf 2022.

Abschließend bekräftig der BCBS seine Ansicht, dass Banken ihre Kapitalressourcen zur Unterstützung der Realwirtschaft und zur Absorption von Verlusten einsetzen sollten.

 

 

02.04.2020 - BaFin

Verschiebung LSI-Stresstest

BaFin und Bundesbank haben sich darauf verständigt, den für 2021 angesetzten Stresstest für weniger bedeutende Institute (Less Significant Institutions; LSI) auf 2022 zu verschieben. Die einjährige Verschiebung umfasst den gesamten vorläufigen Zeitplan inklusive des Probelaufs, welcher für Ende 2020 geplant war.

 

02.04.2020 - EBA

Leitlinien zum Umgang mit Moratorien

Aufbauend auf den bereits veröffentlichten Erläuterungen zum aufsichtsrechtlichen Umgang bei der Klassifizierung ausgefallener Kredite hat die EBA nun detaillierte Leitlinien zu den Kriterien veröffentlicht, die von legislativen und nichtlegislativen Moratorien erfüllt werden müssen, welche vor dem 30. Juni 2020 angewandt werden sollen. In diesem Kontext definieren die Leitlinien Anforderungen an private und öffentliche Moratorien, welche bei Erfüllung die Einstufung als Forbearance oder Ausfall verhindern. Hierbei stellt die EBA klar, dass Zahlungsmoratorien nicht die Einstufung als Forbearance oder notleidende Umstrukturierung auslösen, wenn die ergriffenen Maßnahmen auf dem geltenden nationalen Recht oder auf einer branchenweiten Privatinitiative beruhen, die von den involvierten Kreditinstituten vereinbart und weitgehend angewandt wird.

 

01.04.2020 - EZB

Verwendung von Prognosen bei der ECL-Schätzung 

Die EZB konkretisiert für bedeutende Institute ihre Ausführungen zu den Rechnungslegungspraktiken nach IFRS 9. Angesichts der Bewertungsunsicherheiten im Kontext von COVID-19 empfiehlt die EZB, die bestehenden IFRS-9-Übergangsregelungen anzuwenden und übermäßig prozyklische Annahmen in den IFRS-9-Modellen bei der Ermittlung ihrer Risikovorsorge zu vermeiden. Ziel der Empfehlung ist, die Volatilität des regulatorischen Kapitals und der Abschlusskennzahlen einzugrenzen. Hierzu veröffentlicht die EZB Handlungsempfehlungen, um starke prozyklische Annahmen in den Schätzungen der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss, ECL) zu vermeiden.    

 

31.03.2020 - BaFin

Herabsetzung des inländischen antizyklischen Kapitalpuffers 

Die BaFin senkt per Allgemeinverfügung die Quote für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer mit Wirkung zum 1. April 2020 auf 0 % des nach Art. 92 Abs. 3 CRR ermittelten Gesamtforderungsbetrags. Vor dem Hintergrund der negativen Auswirkungen von COVID-19 soll die Reduzierung des antizyklischen Kapitalpuffers um 0,25% zur Finanzstabilität und zur Stabilisierung der Realwirtschaft beitragen.

Die BaFin bewertet die Quote für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer vierteljährlich und gibt bekannt, dass eine Erhöhung des inländischen antizyklischen Kapitalpuffers voraussichtlich nicht vor dem 1. Januar 2021 zu erwarten ist.

 

31.03.2020 - EBA

Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen von COVID-19 

Aufbauend auf ihren bisherigen Forderungen nach Flexibilität bei der Auslegung des aufsichtsrechtlichen Rahmens zur Unterstützung der Kreditvergabe an die Realwirtschaft, hat die Europäische Bankbehörde (EBA) heute in mehreren Stellungnahmen ihre Erwartungen hinsichtlich der folgenden Themen dargestellt:

  • Dividenden- und Vergütungspolitik 
  • Flexibilität bei der aufsichtsrechtlichen Berichterstattung
  • Notwendige Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

In diesem Zusammenhang wiederholt und erweitert die EBA ihre Forderung an die Institute, von der Ausschüttung von Dividenden oder Aktienrückkäufen durch Aktionäre abzusehen. Zudem fordert die EBA, einen Spielraum bei den Fristen im Meldewesen zu ermöglichen und drängt auf eine einmonatige Firstverlängerung für Meldungen mit Abgabe zwischen März und Ende Mai 2020. Ergänzend ist auch Flexibilität bei der Bewertung der Fristen für die Offenlegung der Institute vorgesehen. Vor diesem Hintergrund wird auch die Quantitative Impact Study per Juni 2020 von der EBA in Abstimmung mit dem BCBS ausgesetzt.

Abschließend fordert die EBA von den zuständigen Behörden eine klare Kommunikation sowie die notwendige Flexibilität, um die Institute bei der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu unterstützen. Die EBA betont jedoch, dass – anders als z.B. bei der Solvenzaufsicht – im Bereich der Bekämpfung von Financial Crime auch während der Corona-Krise keine Erleichterungen für die Verpflichteten gewährt werden können. Kontrollen und Sicherungsmaßnahmen sollen in vollem Umfang aufrechterhalten bleiben. Es wird zudem wird darauf hingewiesen, zusätzliche Aufmerksamkeit auf Corona-spezifische Sachverhalte zu richten. Hierunter zählen beispielweise ein erhöhtes Risiko von Internetkriminalität oder betrügerische Fundraising-Kampagnen. Den Aufsichtsbehörden wird eine verstärkte Nutzung virtueller Meetings und ein vorübergehendes Verschieben von Vor-Ort-Prüfungen nahegelegt.

 

30.03.2020 - BaFin

Verzicht auf Dividendenzahlungen 

Im Zuge der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklungen teilt die BaFin mit, dass sie von den weniger bedeutenden Instituten, welche unter ihrer direkten Aufsicht stehen, keine Ausschüttung von Gewinnen oder Dividendenzahlungen vor Oktober 2020 erwartet. Die BaFin reagiert hiermit auf die zuvor veröffentlichte Empfehlung der Europäischen Zentralbank, welche bereits analoge Regelungen für bedeutende Institute enthielt. Das Ziel der Aufsicht ist in beiden Fällen die Sicherstellung der notwendigen Kapitalisierung und die Förderung der Krisenfestigkeit der Institute, um die Realwirtschaft zukünftig angemessen unterstützen zu können. 

 

27.03.2020 - BaFin

BaFin FAQ-Liste

Die BaFin reagiert mit einer eigenen Website auf den steigenden Informationsbedarf der Finanzindustrie an die Aufsicht im Zuge der Pandemie. Angesichts der vermehrten Anfragen von Instituten und Verbänden nutzt die BaFin diese Website zur konsolidierten Beantwortung dieser Fragen. 

Hierfür wurden von der BaFin mehrer FAQ-Cluster für Fragen zur Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und Wertpapieraufsicht gebildet. Darüber hinaus verweist die BaFin an dieser Stellte auf themenspezifischen Fachartikel sowie die Meldungen anderer Aufsichtsbehörden wie bspw. EZB, ESMA oder EIOPA.

 

27.03.2020 - BCBS

Aufschub der Umsetzung von Basel III - Final

Als Reaktion auf die sich entwickelnde Covid-19-Situation hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) die Umsetzung des finalen Basel-III-Rahmenwerks um ein Jahr auf den 1. Januar 2023 verschoben. In diesem Zusammenhang hat das  Aufsichtsgremium des Basler Ausschusses mehrere Maßnahmen gebilligt, durch welche es den Banken und Aufsichtsbehörden ermöglicht werden soll, unmittelbar und mit angemessenen Ressourcen auf die sich durch Covid-19 ergebenden wirtschaftlichen Auswirkungen reagieren zu können. Im Fokus steht hierbei die Schaffung der Verfügbarkeit operativer Kapazitäten.

Zusammenfassend gehen aus der Mitteilung des BCBS die folgenden Anpassungen hervor:

  • Das Umsetzungsdatum der finalisierten Basel-III-Standards aus Dezember 2017 wurde um ein Jahr auf den 1. Januar 2023 verschoben. Gleichsam wurden die Übergangsregelungen für den Output-Floor ebenfalls um ein Jahr bis zum 1. Januar 2028 verlängert.
  • Die Frist des überarbeiteten Markpreisrisikorahmenwerks aus Januar 2019 wurde um ein Jahr auf den 1. Januar 2023 verschoben.
  • Die Umsetzung der revidierten Offenlegungsanforderungen aus Dezember 2018 wurde um ein Jahr auf den 1. Januar 2023 verschoben.

 

27.03.2020 - EZB

Verzicht auf Dividendenzahlungen 

Vor dem Hintergrund von COVID-19 und den damit verbundenen negativen realwirtschaftlichen Folgen aktualisiert die EZB ihre Empfehlung zur Dividendenausschüttung für die Geschäftsjahre 2019 und 2020. Banken sollen ihre funktionale Rolle bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen wahrnehmen können. Daher sollten sie gemäß vorliegender Empfehlung der EZB für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 mindestens bis zum 1. Oktober 2020 keine Dividenden zahlen. Weiterhin sollten auch keine Aktienrückkäufe zur Vergütung der Aktionäre vorgenommen werden.

Um die Unterstützung für die Realwirtschaft zu maximieren, erachtet es die EZB als angemessen, dass auch weniger bedeutende Kreditinstitute keine diskretionären Dividendenausschüttungen vornehmen sollten.

 

25.03.2020 - EBA

Verschiebung von Aktivitäten 

Um den Baken zu ermöglichen, sich auf ihre Kernaufgaben zu fokussieren, hat die EBA entschlossen, die Fristen aller laufenden Aktivitäten, welche innerhalb der nächsten zwei Monate einen Input der Banken bedingt hätten, zu lockern. Hierunter fällt:

  • Die Verlängerung der Fristen aller laufenden öffentlichen Konsultationen um zwei Monate.
  • Die Verschiebung aller bereits geplanten öffentlichen Anhörungen oder die Durchführung als Telefonkonferenz (o.Ä.).
  • Die Verlängerung der Übermittlung der Funding Plan Daten.
  • In Abstimmung mit dem BCBS, die Verlängerung Übermittlungsfrist der die QIS (per Dezember 2019).

 

25.03.2020 - EBA

Ausfalldefinition Art. 178 CRR 

Vor dem Hintergrund der von nationalen Regierungen und EU-Gremien ergriffenen Maßnahmen wie bspw. allgemeiner Moratorien, Zahlungsbefreiungen aufgrund öffentlicher Maßnahmen oder branchenweiter Entlastungsinitiativen veröffentlicht die EBA für den EU-Bankensektor Erläuterungen und Ergänzung zum aufsichtsrechtlichen Umgang bei der Klassifizierung ausgefallener Kredite gemäß Art. 178 CRR. Hierzu stellt die EBA klar, dass sich bei Moratorien aufgrund von COVID-19 der Zeitraum bis zum Eintritt der „Überfälligkeit“ verlängert. Zudem gelten Neuverhandlungen von Darlehensverträgen gelten nicht automatisch als krisenbedingte Restrukturierung (Forbearance).

 

20.03.2020 - ESMA

Verlängerung der Antwortfristen 

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat beschlossen, die Antwortfrist für alle laufenden Konsultationen, die am oder nach dem 16. März enden, um vier Wochen zu verlängern. Hiervon sind in Summe sieben laufende Konsultationen (u.a. der RTS zur Benchmark-Verordnung) betroffen.

 

18.03.2020 - BaFin

Vor-Ort-Prüfungen 

Vor dem Hintergrund der Ausbreitung von COVID-19 und der diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Virusverbreitung nimmt die BaFin mit der vorliegenden Mitteilung Stellung zum Umgang mit anstehenden Vor-Ort-Prüfungen. Aufgrund der Besonderheit der Sachlage wird es derzeit zugelassen, dass von Vor-Ort-Prüfungen absehen wird. Die BaFin betont hierbei den Ausnahmecharakter der Maßnahme und, dass die grundsätzliche Verpflichtung, die gesetzlich vorgesehen Prüfungen durchführen zu lassen, Fortbestand hat.

 

18.03.2020 - EZB

Pandemie Notkaufprogramm 

Der EZB-Rat verkündet, ein vorübergehendes Programm zum Erwerb von Wertpapieren des privaten und öffentlichen Sektors zu starten, um den Auswirkungen von COVID-19 für den Euroraum entgegenzutreten.

Dieses neue Pandemie-Notkaufprogramm (Pandemic Emergency Purchase Programme; PEPP) wird mit einem Gesamtvolumen von 750 Milliarden Euro ausgestattet. Die Käufe werden bis Ende 2020 durchgeführt und umfassen alle Vermögenswerte, welche im Rahmen des bestehenden Programms zum Erwerb von Vermögenswerten (Asset Purchase Programm; APP) zugelassen sind. Zudem wird das Kaufprogramm für den Unternehmenssektor (Corporate Sector Purchase Programme; CSPP) um Wertpapiere des Unternehmenssektors mit ausreichender Kreditqualität erweitert.

 

16.03.2020 - ESMA

Absenkung von Meldeschwellen 

Auf der Grundlage ihrer Befugnisse in Ausnahmesituationen gem. Art. 28 Leerverkaufsverordnung (SSR) und Art. 9 ESMA-Verordnung, hat die ESMA den Schwellenwert für die Meldung von Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien an nationale Behörden von 0,2% auf 0,1% des ausgegebenen Aktienkapitals gesenkt. Hiervon ausgenommen sind Aktien, deren Haupthandelsplatz sich außerhalb der EU befindet, Market Making-Tätigkeiten sowie Stabilisierungsmaßnahmen gem. Art. 5 Marktmissbrauchsverordnung (MAR).

 

12.03.2020 - EBA

Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen von COVID-19 

Die EBA veröffentlich als Reaktion auf  COVID-19 erste Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen der Pandemie auf die Finanzbranche. Demnach verschiebt die EBA den für 2020 geplanten EU-weiten Stresstet auf 2021. Hierdurch soll es den Banken in erster Instanz ermöglich werden, in der kommenden Zeit ihre operativen Kernaufgaben zu fokussieren. Zudem fordert die EBA die zuständigen Aufsichtsbehörden auf, die bestehende Flexibilität bei der Auslegung aufsichtsrechtlicher Anforderungen voll auszuschöpfen.

 

12.03.2020 - BaFin

Tätigkeiten außerhalb der Geschäftsräume 

Mit der vorliegenden Meldung informiert die BaFin über die Anwendung der Bestimmungen der MaRisk BTO 2.2.1 bei Handelsgeschäften, die in Krisensituationen außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen werden (Außer-Haus-Geschäfte). Handelsgeschäfte sind demnach außerhalb der Geschäftsräume nur zulässig, wenn dies vom Institut klar geregelt und jedes Geschäft sauber dokumentiert ist.

Gemäß vorliegender Meldung kann aufgrund von COVID-19 vorübergehend eine krisenbedingte Lockerung der Bestimmungen im Handelsraum für eine Home-Office-Regelung erfolgen. Das Vorgehen ist aus Sicht der Aufsicht vom Wortlaut der MaRisk gedeckt und bankaufsichtlich vertretbar. Die Lockerung kann bspw. als Teil eines Notfallkonzeptes im Sinne von AT 7.3 MaRisk erforderlich sein. Gegebenenfalls sind vom Institut weitere Bedingungen und Bestimmungen gemäß MaRisk einzuhalten.

 

12.03.2020 - EZB

Vorübergehende Kapital-, Liquiditäts- und operative Entlastung

Die Europäische Zentralbank hat als Reaktion auf COVID-19 mehrere Maßnahmen für die von Ihnen direkt beaufsichtigten Institute angekündigt. Diese sollen sicherstellen, dass die Banken auch weiterhin ihre Rolle bei der Finanzierung der Realwirtschaft erfüllen können, wenn die wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19 spürbar werden.

Zusammenfassend soll es Banken ermöglicht werden, Kapital- und Liquiditätspuffer, einschließlich der Säule 2, vollständig nutzen zu können. Zudem werden Banken von Erleichterungen bei der Zusammensetzung des Kapitals, welches für die Erfüllung der Säule-2-Anforderung  herangezogen wird, profitieren. In diesem Kontext dürfen auch Kapitalinstrumente außerhalb des CET1 einbezogen werden. Damit wird eine Maßnahme vorgezogen, die im Rahmen der CRD V eigentlich für den Januar 2021 vorgesehen war. Darüber hinaus wird die EZB die Flexibilität ihrer Inspektionen und Aufsichtsmaßnahmen prüfen. Hierunter ist bspw. die Anpassung von Zeitplänen von für Vor-Ort-Prüfungen oder von Fristen zur Umsetzung von Maßnahmen zu verstehen.