Green Bonds und Securitisation

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Green Bonds und Securitisation

Die neue Grüne Welle trifft die Kapitalmärkte

Bei der Aufnahme von frischem Geld rücken seit einiger Zeit grüne Anleihen bzw. „Green Bonds“ immer stärker in den Fokus von Banken und Unternehmen. Die Attraktivität von nachhaltigen Finanzierungsformen führt zu stetig steigenden Marktanteilen in diesem Segment. Das Konzept ähnelt zu großen Teilen der regulären Ausgabe von Bonds, mit einem wichtigen Unterschied: Das Projekt, für welches das Kapital aufgenommen wird, muss einen umweltfreundlichen Background aufweisen.

Die Europäische Investitionsbank und die Weltbank waren 2007, bzw. 2008 die ersten, die Green Bonds emittierten. Es sollten viele weitere folgen, darunter Apple, die Bank of China, und in Deutschland vor allem die KfW. Für 2017 prognostiziert die Ratingagentur Moody‘s weltweit einen Anstieg von Emissionen grüner Anleihen auf 200 Mrd. US-Dollar - eine Verdopplung des Vorjahreswertes. Doch was genau ist der Reiz von Green Bonds und wer bestimmt, welche Bonds letzten Endes in diese Anlageklasse gehören?

Derzeit gibt es keine rechtlich bindenden Regularien bezüglich der Einordnung als Green Bond. Einzig der weitgefasste Begriff einer Mittelverwendung für „grüne“ Projekte sollte gegeben sein. Zwei Initiativen haben sich zum Ziel gesetzt, die Einordnung mit Hilfe gewisser Richtlinien belastbarer zu machen und somit das Vertrauen in die Qualität von Green Bonds zu erhöhen. Die International Capital Market Association (ICMA), welche mit den Green Bond Principles (GBP) versucht, eine Vereinheitlichung herbeizuführen, und die Climate Bonds Initiative (CBI), welche sich an den Green Bond Principles orientiert, jedoch noch etwas genauere Abgrenzungen vornimmt und ein Zertifikat für entsprechende Anleihen vergibt.

Die GBP beinhalten vier Kernkomponenten, an denen Emittenten ihre Green Bonds ausrichten sollen. An erster Stelle steht die Verwendung der Emissionserlöse. Diese soll eindeutig herausgestellt werden und soweit wie möglich auch mit Zahlen hinsichtlich des ökologischen Nutzens unterlegt sein. Dabei können Angaben zu erwarteten Stromeinsparungen, weniger benötigten PKWs oder Einschränkungen im Schadstoffausstoß nach Durchführung des grünen Projekts angegeben werden. Während zwar eine Orientierungsliste mit förderbaren Klassikern besteht – ganz oben stehen z.B. erneuerbare Energien oder andere Energieeffizienzmaßnahmen - sind dem grünen Denken der Emittenten grundsätzlich keine Grenzen gesetzt. Die weiteren Komponenten sind: Prozess der Projektbewertung und -auswahl, Management der Erlöse und Berichterstattung. So soll die Projektauswahl genau dokumentiert und mögliche soziale und ökologische Risiken offen kommuniziert werden. Die Emissionserlöse sollen auf Unterkonten getrennt vom restlichen Unternehmensvermögen eingezahlt werden, um eine klare Abgrenzung von den nicht als „grün“ spezifizierten Unternehmungen sicherzustellen. Zudem sollen Berichte über die Mittelverwendung und den bisherigen Ablauf des Vorhabens mindestens einmal jährlich erscheinen.

Auf dem deutschen Markt machen die Emissionen der KfW und anderer Entwicklungsbanken derzeit noch den Löwenanteil aller Green Bonds aus. Die Mittel hieraus fließen vorrangig in Projekte für erneuerbare Energien. Es gibt jedoch auch großes Potential für Green Covered Bonds oder Green Asset Backed Securities (ABS). So hat z.B. die Berlin Hyp bereits in 2015 den ersten grünen Pfandbrief begeben. Der Bedarf an Hypothekendarlehen für Gebäude, die grünen bzw. nachhaltigen Baustandards entsprechen, dürfte in der Zukunft noch deutlich zunehmen. Gleiches gilt vermutlich für den Automobilsektor. Auch hier dürfte die Nachfrage für Finanzierungen von schadstoffarmen Kfz-Modellen steigen. Erst im letzten Jahr verbriefte bspw. Toyota Kredite für Hybrid- und Elektroautos in Höhe von 1,6 Mrd. US-Dollar. Die OECD schätzt, dass grüne ABS-Transaktionen bis 2035 auf ein Volumen von 380 Mrd. US-Dollar anwachsen.

Seitens des Gesetzgebers wurde im Zusammenhang der verschiedenen Initiativen zur Schaffung einer Europäischen Kapitalmarktunion die Stärkung nachhaltiger Investitionen in der EU betont. Die Kommission wird auf Grundlage von Empfehlungen der Expertengruppe für nachhaltiges Investment voraussichtlich im ersten Quartal 2018 über konkrete Maßnahmen entscheiden, u.a. wie institutionelle Investoren und Investment Manager künftig verstärkt Environmental Social Governance (ESG)-Überlegungen in ihrer Anlagestrategie berücksichtigen.

Ein indirekter Anreiz für grüne Verbriefungen könnte bereits in den neuen aufsichtsrechtlichen Kriterien für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen (STS-Verbriefung) gesehen werden. Gem. Art. 22 Abs. 4 der neuen Verbriefungsverordnung sind Originator, Sponsor und Verbriefungszweckgesellschaft verpflichtet, bei Residential Mortgage Backed Securities (RMBS) und Auto ABS die verfügbaren Informationen über die Umweltbilanz der den verbrieften Forderungen zugrundeliegenden Immobilien bzw. Kfz offenzulegen, wenn sie eine Anerkennung als STS-Verbriefung erreichen wollen. Denkbar erscheint darüber hinaus eine direkte Privilegierung bei der Ermittlung der risikogewichteten Positionsbeträge bzw. der Kapitalunterlegung für grüne Anleihen oder Verbriefungen.  

Die Vorteile grüner Anleihen werden mit der steigenden Bedeutung von Nachhaltigkeit und Klimaschutz immer offensichtlicher. Unter den bisher am Markt aktiven Emittenten von Green Bonds überwiegt der Anteil mit einem hohen Rating oberhalb des „Investment Grade“-Ratings. Die Wertschätzung der Nutzung des grünen Labels macht sich auch im Pricing bemerkbar. So sorgt einigen Umfragen zufolge u.a. die rege Nachfrage grüner Finanzprodukte dafür, dass Green Bond-Emittenten durchschnittlich zu niedrigeren Spreads Geld aufnehmen können. Studien der „Bank for International Settlements“ ergaben gar einen durchschnittlichen Vorteil von 18 Basispunkten gegenüber konventionellen Bonds. Demgegenüber weisen grüne Anleihen ein nahezu identisches Kreditrisikoprofil auf wie konventionelle Anleihen, da ihre Rückzahlung grundsätzlich von der Bonität des Emittenten abhängt. Zudem können Risiken aufgrund gesetzlicher Änderungen entstehen, beispielsweise im Zusammenhang mit grünen Projekten, die plötzlich nicht mehr entsprechend staatlich gefördert werden.

Neben der Zertifizierung durch die CBI haben Emittenten diverse Optionen, um das für sie passende „grüne Siegel“ zu erhalten. Während das Climate Research Institute „CICERO“ aus Oslo ein dreistufiges Zertifikat, je nach Umweltfreundlichkeit des Projektes abgibt, zeichnen sich „Moody's Green Bond Assessments“ durch eine fortlaufende Beurteilung des grünen Projektes aus. Die zu mehreren Zeitpunkten stattfindende Beurteilung sorgt zudem für größeres Anlegervertrauen, da die Zertifizierung bei Nichteinhaltung von Vorgaben entzogen werden kann oder der „grüne Score“ herabgesetzt wird. In den Beurteilungen von Standard and Poor‘s wird ein Scoring-Wert zwischen 0 und 100 vergeben und ermöglicht somit eine weitere Abgrenzung von konventionellen Produkten. Neben der wichtigen Beratung zu den Fragen der Ausgestaltung eines Green Bonds stellt die Zertifizierung den einzigen Extrakostenpunkt, verglichen mit herkömmlichen Bonds, dar.

Ein nächster wichtiger Schritt hin zu einem größeren Marktwachstum ist sicherlich auch die stärkere Vereinheitlichung der Kriterien zur Einordnung von Anleihen als Green Bonds. Denn eines ist sicher: So sehr die Thematik grüner Assets auch den aktuellen Zeitgeist trifft, letztendlich ist die wichtigste Hürde für Mehrinvestitionen in grüne Anlageprodukte die Glaubwürdigkeit bei den Anlegern. Für deren Erreichung haben Initiativen wie die von ICMA und CBI wichtige Grundsteine gelegt. Jedoch geben auch sie nur eine grobe Richtschnur vor, weshalb die GBP selbst die Empfehlung enthalten, sich die Einhaltung der beschriebenen Umwelt- und Nachhaltigkeitskriterien zusätzlich durch einen externen Prüfer bestätigen zu lassen. Gleiches gilt für die Mittelverwendung. Auch hier wird dazu geraten, diese von einem Wirtschaftsprüfer überwachen zu lassen. In Zukunft gilt es, die Standardisierung weiter voranzutreiben und Emittenten mit der Hilfe einer Beratung von kompetenten Dritten, den Einstieg in die grüne Finanzierung zu erleichtern. 

Zusammenfassend bieten Green Bonds eine hervorragende Option die Finanzierungsstruktur von Unternehmen und Banken zu diversifizieren. Die Orderbücher sind bei Emissionen von Green Bonds oftmals weit überzeichnet und bieten neben den Vorteilen einer möglichen Erschließung neuer Investorengruppen auch darüber hinaus werbewirksame Publicity für Projekte, die diese auch verdienen.

 

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