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Nachhaltigkeitsservices mit Blick auf regulatorische Anforderungen für die Finanzindustrie
Wir unterstützen Sie bei der Analyse und Umsetzung
Unterstützung bei der Entwicklung von ganzheitlichen Sustainable Finance Strategien, Einbindung von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagement sowie bei der Ausgabe von Green Bonds oder anderen Impact Bonds
Vorstudien zur Betroffenheitsanalyse in Bezug auf Nachhaltigkeit
Die Erkenntnis, dass sich ESG-Risiken auf das Geschäftsmodell und Risikoprofil von Unternehmen im Allgemeinen auswirken, wurde seitens der europäischen Regulierungsbehörden mit hoher Priorität aufgenommen. Nachdem die Europäische Kommission mit ihrem Aktionsplan zur Förderung eines nachhaltigen Wachstums einen wichtigen Schritt zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens getätigt hat, ergeben sich nun weitgreifende aufsichtsrechtliche Anforderungen an Finanzmarktteilnehmer, Nachhaltigkeitsfaktoren in das Geschäftsmodell sowie Risikoprofil zu integrieren.
Grundlage zur Abgrenzung wirtschaftlich nachhaltiger Tätigkeiten im Sinne entsprechender Regulierungen (z.B. EU Green Bond Standard, Klima-Benchmarks) zur Nachhaltigkeit bildet die von der EU-Kommission eingesetzte Technical Expert Group (TEG) entwickelte Taxonomie. Diese wird über die nächsten Jahre schrittweise erweitert.
Die Integration von physischen und transitorischen Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagement wird sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zunächst auf freiwilliger Basis gefordert, jedoch wird eine zeitnahe Umsetzung auch bereits vor Finalisierung der EU-Verordnungen empfohlen.
Transparenz wird als entscheidendes Instrument für den Erfolg angesehen. Voraussichtlich werden bisherige internationale Standards zur Offenlegung, wie die Standards der Global Reporting Initiative (GRI), des Sustainability Accounting Standards Boards (SASB) oder der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) zukünftig in die EU-Regulierung Einklang finden. Hier bringt sich Deloitte auch aktiv in Initiativen ein, wie bspw. die Value Balancing Alliance.
Wir unterstützen Sie bei diesen vielfältigen Herausforderungen mit einem ganzheitlichen Ansatz zur Analyse der Betroffenheit für Ihr Unternehmen unter Berücksichtigung ihres individuellen Ambitionsniveaus. Darüber hinaus sind wir durch unsere Gremienarbeit und Kontakte zu regulatorischen Instituten u.a. über unser EMEA Centre for Regulatory Strategy am Puls der regulatorischen Entwicklung und beziehen aktuelle Entwicklungen frühzeitig in unsere Beratungsleistungen ein.
Analyse des Anpassungsbedarfs nach den MaRisk und KaMaRisk sowie der entsprechenden Veröffentlichungen auf EU-Ebene (Aktionspläne der EBA bzw. EU)
Als Reaktion auf europäische Entwicklungen zur Integration von Nachhaltigkeit bei Akteuren des Finanzmarktes hat die BaFin als eine der ersten nationalen Behörden Ende 2019 ihr Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken als Orientierungshilfe für beaufsichtigte Unternehmen veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist Teil der aktiven Gestaltung der BaFin im Rahmen des Network for Greening the Financial System (NGFS).
Nachhaltigkeitsrisiken stellen aus Sicht der BaFin keine neue Risikoart dar, sondern fließen in die bestehenden Risikoarten (Kredit-, Markt- und Operationelles Risiko) ein und haben somit mittelbar Einfluss auf das Geschäftsmodell und Risikoprofil.
Aufgrund des Fokus auf die bestehenden Risikoarten verweist die BaFin auf die bestehenden Vorgaben u.a. der MaRisk bzw. KAMaRisk, die verlangen, dass alle wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu bewerten, zu überwachen, zu steuern und zu kommunizieren sind. Die BaFin erwartet damit zwangsläufig, dass sich die beaufsichtigten Unternehmen auch mit Nachhaltigkeitsrisiken auseinandersetzen.
Wir haben die MaRisk sowie KaMaRisk vollumfänglich auf weitere potentielle Auswirkungen durch Nachhaltigkeitsfaktoren untersucht. Diese Analyse bringen wir zusammen mit unserer Erfahrung aus Prüfungs- und Beratungsleistungen zu Risikomanagement sowie aufsichtsrechtlichen Fragestellungen ein. Gleichzeitig verfügen wir über die notwendige Nachhaltigkeitsexpertise zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in Ihrem Unternehmen.
Green Bonds: Strukturierung, Investition und Verifizierung
Bei der Vorstellung des EU Aktionsplan zur Finanzierung eines nachhaltigen Wachstums im März 2018 hat die EU Kommission die Notwendigkeit betont, dass der Finanzsektor sein gesamtes Gewicht zur Bekämpfung des Klimawandels und Anpassung an dessen Folgen in die Waagschale werfen muss, da die dafür erforderlichen Mittel von geschätzt jährlich 180 Mrd. EUR nicht allein von der öffentlichen Hand aufgebracht werden können. Gleichzeitig sind aktuell noch nicht ausreichend Projekte vorhanden, um das entsprechend notwendige Volumen überhaupt zu investieren. Hier erwarten wir in den nächsten Jahren einen rasanten Zuwachs.
Green Bonds, ein weiter Begriff für Finanzinstrumente, die mit ihren Emissionserlösen ESG bzw. nachhaltige Projekte (re-)finanzieren, sind ein wesentlicher Baustein, um diese Mittel zu generieren. Sie sind jedoch in einem besonderen Maße vom Vertrauen der Investoren in eine korrekte Mittelverwendung abhängig sowie auf Seite der Emittenten, von der Gewissheit, dass sich durch die Emission grüner Anleihen keine Reputationsrisiken für das Unternehmen ergeben.
Um diese Risiken zu minimieren, entwickelte die EU Kommission mit der Technical Expert Group (TEG) den sog. EU Green Bond Standard. Dieser freiwillige Standard soll mit seinen vier Kernelementen: (a) Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie, (b) Veröffentlichung eines Green Bond Rahmenwerks, (c) verpflichtende Berichterstattung und (d) Verifizierung die Effektivität, Transparenz, Vergleichbarkeit und Vertrauenswürdigkeit des Green Bond Marktes erhöhen und Marktteilnehmer zur Emission von und Investition in Green Bonds ermutigen.
Von der Prüfung der technischen Geeignetheitskriterien auf Basis der EU Taxonomie, über Beratung der Erstellung des Green Bond Rahmenwerks bis zur Verifizierung des Reportings haben wir weltweit Experten, die sie bei der Emission von Green Bonds oder Investition in diese begleiten können.

Weitere Beiträge zu Green Finance:
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