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Green Mission

Europa schreitet in nachhaltiger Finanzierung voran

Aktionsplan der EU-Kommission zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums

Ende 2015 trat die Weltgemeinschaft zusammen um zum wiederholten Mal einen Anlauf zu unternehmen, den Klimawandel und die damit zusammenhängenden weiteren Auswirkungen auf die Umwelt aufzuhalten oder gar umzukehren. Knapp zwei Wochen dauerte die UN-Klimakonferenz, und die Hoffnung auf einen positiven Ausgang war gering. Umso überraschter zeigten sich Presse, Umweltaktivisten und Co. als sich nahezu alle Teilnehmer der Konferenz dem sog. Pariser Abkommen anschlossen. Die Ziele der Vereinbarung umfassen u.a. die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen und Finanzströme zukünftig vermehrt in nachhaltige und grüne Projekte zu leiten. Zwei Jahre danach ist Ernüchterung eingekehrt. Die EU-Kommission geht davon aus, dass bis zum Jahr 2030 ca. 180 Milliarden Euro an Mehrinvestitionen pro Jahr benötigt werden, um die ausgerufenen Ziele zu erreichen. Zwar gibt es auf internationaler Ebene bereits zahlreiche staatliche und private Einzelinitiativen, und der Markt für nachhaltige Investitionen verzeichnet ein stetiges Wachstum, dennoch betrug z.B. im Jahr 2016 der Anteil von grünen Anleihen am gesamten Emissionsvolumen laut der Ratingagentur Moody’s nur 1,4 %. Spätestens seit die Vereinigten Staaten ihren Rücktritt von dem Pariser Abkommen angekündigt haben, ist klar: Die „grüne“ Bewegung braucht ein neues starkes Zugpferd.

Die EU-Kommission ist bereit, sich dieser Herausforderung zu stellen und hat - basierend auf den Empfehlungen einer Expertenkommission (Abschlussbericht der High Level Expert Group on Sustainable Finance vom 31. Januar 2018) - am 8. März 2018 einen Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums veröffentlicht. Die drei darin enthaltenen Kernziele sind:

  • Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft
  • Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement
  • Förderung von Transparenz und Langfristigkeit.

Vielfach wird als Grund für die unzureichenden Investitionen in nachhaltige Projekte die fehlende gesetzliche Definition des Begriffs „Nachhaltigkeit“ genannt. Dem möchte die EU nun anhand eines einheitlichen Klassifikationssystems (sog. EU-Nachhaltigkeitstaxonomie) Abhilfe schaffen, das schrittweise in die EU-Rechtsvorschriften integriert werden soll. Darauf basierend könnten dann EU-Normen und -kennzeichen entwickelt werden, die den Anlegern die Beurteilung der Nachhaltigkeit von Finanzprodukten erleichtern. Zunächst soll z.B. ein EU-Label für grüne Anleihen geschaffen werden. Gerade auf dem Markt für grüne Anleihen gibt es jedoch bereits einige Initiativen zur Förderung einer besseren Transparenz der dort angebotenen Finanzprodukte. Zu nennen sind hier z.B. die Green Bond Principles der International Capital Market Association (ICMA) oder die Climate Bonds Initiative, die auch selbst ein entsprechendes Zertifikat für grüne Anleihen vergibt. Um einheitliche Standards zu schaffen, hat die Loan Market Association nun ebenfalls Green Loan Principles herausgegeben, die sich an den Green Bond Principles der ICMA orientieren. Die EU plant ihren Bericht über eine EU-Norm für grüne Anleihen bis zum 2. Quartal 2019 zu veröffentlichen. Dieser soll die Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation berücksichtigen und sich auf die bewährte Praxis stützen. Zudem soll mit Hilfe von delegierten Rechtsakten im Rahmen der Benchmark-Verordnung die Transparenz von Nachhaltigkeitsbenchmarks verbessert werden. Neben der fehlenden Produkttransparenz für den Anleger wird aus Sicht der EU auch im Rahmen der Anlageberatung nicht ausreichend Gewicht auf die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden gelegt. Dem möchte die EU mit einer Änderung der delegierten Rechtsakte zur MIFID II und zur Versicherungsvertriebsrichtlinie begegnen.

Eine nicht ausreichende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren bei Investitionsentscheidungen habe aus Sicht der EU den weiteren Effekt, dass bei Banken und Unternehmen die klimawandelbedingten Finanzrisiken zunehmen werden. Aus diesem Grund sieht der Aktionsplan weitere Maßnahmen vor, die auf eine Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement der Banken und Unternehmen abzielen. So sollen Anbieter von Marktanalysen und Ratingagenturen angehalten werden, Nachhaltigkeitsfaktoren und langfristige Risiken umfassend zu berücksichtigen. Ferner sollen die EU-Rechtsvorschriften für institutionelle Anleger und Vermögensverwalter zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei Anlageentscheidungen überarbeitet werden. Des Weiteren wird die EU mögliche Änderungen in den aufsichtsrechtlichen Vorschriften für Banken und Versicherungen prüfen. Auf Grundlage der zu entwickelnden EU-Nachhaltigkeitstaxonomie könnten etwa die Eigenmittelanforderungen für nachhaltige Vermögenswerte entsprechend angepasst werden, um den geringeren Klima- und Umweltrisiken in Bezug auf diese Risikopositionen Rechnung zu tragen.

Um insgesamt die Sichtbarkeit nachhaltigen Handelns in der Wirtschaft zu erhöhen und ein langfristiges Denken bei Unternehmern sowie Anlegern zu fördern, sollen die für große Unternehmen bestehenden Vorschriften zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen überprüft und verstärkt werden. Darüber hinaus sollen die Auswirkungen des neuen internationalen Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente (IFRS 9) auf nachhaltige und langfristige Investitionen ermittelt werden, sowie eine Bedarfsanalyse für Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung und zum Abbau von kurzfristigem Denken auf den Kapitalmärkten durchgeführt werden.

Der von der EU-Kommission veröffentlichte Zeitplan sieht eine schrittweise Umsetzung der Maßnahmen bis zum Ende des 3. Quartals 2019 vor. Die EU-Kommission betont jedoch, dass es sich um einen langfristigen Wandel handele, der von der EU nicht allein herbeigeführt werden könne. Das Finanzsystem spiele hierbei eine entscheidende Rolle, es müssten jedoch auch Maßnahmen in anderen Bereichen ergriffen und sämtliche Maßnahmen weltweit aufeinander abgestimmt werden.

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