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Umsetzung der finalen Basel-III-Reformen in der EU

Start der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission hat am 11. Oktober 2019 eine Konsultation zur Umsetzung der finalen Basel-III-Reformen („Basel IV“) in europäisches Recht veröffentlicht. Es folgt eine öffentliche Anhörung am 12. November 2019, auf deren Grundlage ein Legislativvorschlag im zweiten Quartal 2020 publiziert werden soll.

Im Anschluss an die Stellungnahme der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Umsetzung von „Basel IV“ auf EU-Ebene (vgl. unser vorheriger Artikel) startet die Europäische Kommission nunmehr den nächsten wichtigen Schritt zur Ausarbeitung eines entsprechenden Legislativentwurfs der CRR III.
In der nun veröffentlichten Konsultation sind Institute und Aufsichtsbehörden dazu aufgerufen, ihre Einschätzung zu über 200 technischen Fragen abzugeben. Neben den Neuerungen aus „Basel IV“ adressiert die Konsultation darüber hinaus auch drei weitere Themenbereiche mit Fragen zur Zentralisierung der Säule 3-Offenlegung, zu weiteren Maßnahmen im Kontext von Sustainable Finance sowie der Ausgestaltung der bisherigen Fit-and-Proper-Beurteilung.
Die zentralen Fragestellungen der Konsultation in Bezug auf die Umsetzung von „Basel IV“ auf EU-Ebene umfassen dabei die folgenden Themengebiete:

Kreditrisiko (111 Fragen)

  • Überarbeitung des Standardansatzes (SA-CR)
  • Überarbeitung des Internal Ratings Based Approach (IRBA)
  • Anpassung von Kreditrisikominderungstechniken sowohl im Kontext von KSA als auch IRBA

Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFTs) (11 Fragen)

  • Rahmenwerk für Mindest-Haircut-Floors bei bestimmten SFTs
  • Änderungen bei der Berechnung der risikobehafteten Forderungshöhe bei Ausfall (Exposure at Default; EAD) für SFTs

Operationelles Risiko (23 Fragen)

  • Ermessensspielräume der zuständigen Aufsichtsbehörden bei den Vorgaben zur Ermittlung des Internal Loss Multiplier (bspw. die Festlegung eines ILM von 1)
  • Schadensfalldatenschwellen, Ausschlüsse für bestimmte Schadensfälle bei operationellen Risiken

Marktrisiko (13 Fragen)

  • Umwandlung der Meldepflicht des FRTB-Rahmenwerks in eine verbindliche Eigenmittelanforderung
  • Die Einführung des neuen vereinfachten Standardansatzes zur Berechnung des Markpreisrisikos (SA-MR)
  • Die Behandlung von Investitionen in Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) sowohl im SA-MR als auch im Internal Model Approach (IMA)
  • Zeitpunkt der Erstanwendung der neuen Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken

CVA-Risiko (18 Fragen)

  • Überarbeitetes Rahmenwerk – insb. Einführung des Standardansatzes (SA-CVA) sowie des Basisansatzes (BA-CVA) inkl. diesbezüglicher Ausnahmen und Proportionalitätsabwägungen
  • Ermittlung des internen CVA gemäß SA-CVA
  • CVA-Anforderungen an SFTs, welche zum Fair Value zu bewerten sind

Output-Floor (11 Fragen)

  • Wesentliche Anwendungsbereiche des Output-Floors, insbesondere in Bezug auf eine mögliche Berechnung des systemischen Risikopuffers (Systemic Risk Buffer; SRB) und der Säule-2-Anforderungen auf Basis der RWAs nach Anwendung des Output-Floors
  • Anwendungsebenen des Output-Floors (Anwendung auf allen Ebenen eines Instituts oder nur auf oberster Konsolidierungsebene) 
  • Übergangsregelungen bei der Einführung.

Neben den spezifischen Detailfragen je Themenkomplex erfragt die Europäische Kommission ferner die zu erwartenden Herausforderungen in der Umsetzung sowie die aus Sicht der Institute hieraus resultierenden Kosten.

Die Fragen zu den drei anderen in der Konsultation enthaltenen Themenkomplexen umfassen dabei die folgenden Aspekte:

  1. Eine Stellungnahme seitens der Institute bezüglich einer möglichen Zentralisierung der Säule 3-Offenlegung durch die EBA. Das Ziel ist hierbei, die Institute von ihrer Pflicht zur individuellen Veröffentlichung der Offenlegungsinformationen zu entbinden und somit insbesondere die Kosten für kleinere Institute zu senken. Grundlage für die Operationalisierung soll hierbei die seit 2018 im Aufbau befindliche Infrastruktur zur Zentralisierung des aufsichtsrechtlichen Meldewesens (European Centralised Infrastructure for Supervisory Data, EUCLID) sein. (3 Fragen)
  2. Die Diskussion darüber, ob über die aktuellen Bestrebungen der Kommission und der EBA im Kontext von nachhaltigen Finanzierungen (Sustainable Finance) hinaus weitere Maßnahmen ergriffen werden können, um Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken in die aufsichtsrechtliche Regulierung einzubeziehen, ohne den laufenden Vorhaben vorzugreifen. (1 Frage)
  3. Mögliche Änderungen der bestehenden Fit-and-Proper-Kriterien zur Beurteilung der Eignung von Leitungsorganen. Mit dem Ziel einer Harmonisierung der Verfahren auf EU-Ebene werden zum einen Fragen zur Prozessausgestaltung, Rollendefinition und Unternehmenskultur adressiert. Zum anderen wird eine Erweiterung des Anwendungsbereichs auf zentrale Funktionsträger eines Instituts zur Diskussion gestellt. (21 Fragen)

Die Konsultation läuft bis zum 3. Januar 2020. Aufbauend auf den Konsultationsergebnissen sowie den Empfehlungen der EBA aus dem Call for Advice wird die Europäische Kommission voraussichtlich bis Mitte 2020 einen ersten Legislativentwurf für eine CRR „III“ veröffentlichen.

Bei der Analyse Ihrer institutsspezifischen Betroffenheit sowie Ihren Fragen im Kontext von „Basel IV“ stehen wir Ihnen mit unserer fachlichen Expertise und Projekterfahrung gerne zur Verfügung und würden uns freuen, mit Ihnen persönlich in Kontakt zu treten.

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