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White Paper No. 63
SREP: Neudefinition des aufsichtlichen Überprüfungs- und Evaluierungsprozesses durch die EBA
Am 19. Dezember 2014 hat die EBA die finale Leitlinie für „gemeinsame Verfahren und Methoden für die aufsichtliche Überprüfung und Evaluierung“ (Supervisory Review and Evaluation Process; SREP) gemäß Art. 107 Abs. 3 der Richtlinie 2013/36/EU („CRD IV“) veröffentlicht. Die Leitlinie ist ab 1. Januar 2016 anzuwenden.
Informieren Sie sich
Die Leitlinie gibt einen ausführlichen Überblick darüber, anhand welcher Kriterien die Aufsicht die Gesamtrisikosituation der beaufsichtigten Institute zukünftig beurteilen wird. Insbesondere für die Institute, bei denen die Aufsichtshoheit auf die Europäische Zentralbank (EZB) übergehen wird, stellt sich zudem die Frage, in wie weit sich die Erwartungshaltung der EZB von jener der deutschen Aufsicht unterscheiden wird und welcher Handlungsbedarf hieraus zukünftig entsteht.
Auch im Hinblick auf die Punkte, denen die Aufsicht zukünftig besonderes Augenmerk widmen wird, bietet das Konsultationspapier zahlreiche Informationen. Im White Paper No. 63 können Sie nachlesen, welche SREP-Elemente die Aufsichtsbehörden insbesondere prüfen.
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