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Wie positioniert sich die neue Bundesregierung in der Geldwäschebekämpfung?

Geplante Maßnahmen und deren Wirksamkeit

Bereits in den Koalitionsverhandlungen haben sich die Koalitionspartner neben Themen wie der Corona Pandemie, dem Klimawandel und der Digitalisierung auch frühzeitig mit dem Themenkomplex Geldwäsche und Finanzkriminalität auseinandergesetzt. Mehrere Handlungsfelder wurden identifiziert, um Deutschland bei der Bekämpfung der Geldwäsche besser aufzustellen. Wir haben für Sie die Inhalte in sieben Kategorien unterteilt und beleuchten die angestrebten Maßnahmen auch auf ihren Wirkungsgehalt hin.

1. Stärkung der zuständigen Behörden

Die Themen Finanzmarktkriminalität, Geldwäsche und Steuerhinterziehung sollen im Bundesfinanzministerium organisatorisch und personell gestärkt werden. Hingegen soll die Bekämpfung der organisierten Kriminalität in den Sicherheitsbehörden (BKA, LKA und Zoll) ein Schwerpunktthema werden. Die explizite Nennung dieser Themen und die personelle Verstärkung der Behörden sind grundsätzlich positiv zu bewerten. Hinsichtlich der Umsetzung ist dieser Punkt aber wenig konkret formuliert und lässt viel Spielraum. In welcher Dimension und wie schnell die Behörden tatsächlich gestärkt werden, bleibt abzuwarten.

2. Ausweitung des Zuständigkeitsbereiches der BaFin

Hier soll vor allem die unübersichtliche Aufsichtsverantwortung für die jeweiligen Verpflichteten nach dem GwG verbessert werden. So ist bspw. für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Zahlungsinstitute die BaFin die zuständige Aufsichtsbehörde; bei rechtsberatenden Berufen, Notaren oder Wirtschaftsprüfern ist die Aufsichtsverantwortung hingegen auf unterschiedliche Institutionen verteilt und – abhängig vom Bundesland – teilweise auch voneinander abweichend geregelt. Der Ansatz, zumindest für finanzmarktnahe Tätigkeiten die Aufsicht stärker bei der BaFin zu zentralisieren, ist somit zu begrüßen. Kritisch zu bewerten ist allerdings, dass sich damit das Aufgabenspektrum der BaFin nochmals ausweitet. Die BaFin reagierte, indem sie ihre Kapazität für die Geldwäscheaufsicht ausweitete. Seit 2022 gibt es zwei Abteilungen mit über 150 Personen, die für die Aufsicht der Geldwäscheprävention zuständig sind.

3. Bargeldlimitierung im Nicht-Finanzsektor

Im Nicht-Finanzsektor wurden bereits in den vergangenen Jahren Verschärfungen in der Geldwäscheprävention eingeführt. Die Ampel-Koalition will darüber hinaus in diesem Segment Meldungen erleichtern und den Vollzug deutlich ausweiten. Auf eine allgemeine Bargeldobergrenze – wie von der Europäischen Kommission gefordert – hat man sich nicht einigen können. Die Gegenseite vertritt die Ansicht, dass eine solche Bestimmung die Kriminalität nicht automatisch senken würde und verweist auf die Cyberkriminalität. Zudem sei die Einschränkung der Bargeld-Obergrenze als „Freiheitsentzug“ anzusehen. Dennoch sollen zumindest weitere Maßnahmen beschlossen werden, um das Geldwäscherisiko in Risikosektoren für Geldwäsche, wie z.B. dem Immobiliensektor, zu adressieren. So soll zukünftig der Erwerb einer Immobilie mit Bargeld verboten werden und für gewerbliche Immobilienkäufer aus dem Ausland ein Versteuerungsnachweis erforderlich sein. Die EU-Kommission geht hierbei in ihren Bemühungen allerdings weiter, und sieht in ihrem aktuellen Entwurf (siehe aktuelle Gesetzgebungsvorschläge zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - AML/CFT Package ) z.B. eine generelle Begrenzung hoher Barzahlungen auf 10.000 EUR vor. Das wäre auch für Deutschland wünschenswert, wo bislang eine Ausweispflicht bei Bargeldzahlungen von Beträgen ab 10.000 Euro und bei Gold oder Edelmetallen ab 2.000 Euro gilt.

4. Geldwäscheprävention auf EU-Ebene

Bestimmte, zentrale Geldwäschevorschriften sollen zukünftig in Verordnungen überführt werden - wenn es nach den Vorstellungen der Ampel-Koalition geht.  Diese Vorstellungen sind aber nicht neu, sondern werden bereits auf europäischer Ebene diskutiert und aktuell von der Europäischen Kommission in dem zuvor genannten „AML/CTF Package“ vorgeschlagen. Die aufsichtsrechtliche Überwachung der Banken soll endgültig von der Geldwäscheüberwachung getrennt werden. Mit den lokalen FIUs soll die unabhängige EU Anti-Geldwäschebehörde (Anti Money Laundering Authority) gemeinsam die Überwachung übernehmen. Für die Bundesregierung ist es wichtig, dass sich die geplante EU-Geldwäschebehörde nicht in Paris ansiedelt, sondern am Standort Frankfurt am Main ihren Sitz hat.

5. Stärkung der Financial Intelligence Unit – FIU

Die rechtsstaatlich abgesicherten Befugnisse der FIU sowie der Zugang zu allen erforderlichen Informationen soll erweitert werden, damit die FIU ihre Aufgaben als Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen effektiver nachkommen kann. Im Jahr 2021 begann eine Zusammenarbeit zwischen der FIU und den Landesfinanzämtern, deren Ziel es ist, der FIU einen besseren Einblick in die von den Finanzämtern verwendeten Informationen zu geben, und den Transfer unnötiger Auskünfte zu vermeiden. Darüber hinaus wurden 10 Verbindungsbeamte der FIU bei den Landeskriminalämtern eingesetzt, um die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden zu verbessern. Auch die Verbesserung der IT-Infrastruktur ist vorgesehen, um der Arbeit mit den enormen Datenmengen angemessen begegnen zu können. An diesem Punkt dürfte auch der größte Handlungsbedarf bestehen, da die FIU hier in der Vergangenheit eher durch Pannen aufgefallen ist und ihren Aufgaben oftmals nur in eingeschränktem Umfang nachkommen konnte. Besonders hier muss sich sowohl personell und strukturell als auch auf technischer Ebene viel bewegen, um es der FIU zu ermöglichen, messbare Erfolge bei der Bekämpfung der Geldwäsche zu erzielen und zugleich ihre Reputation zu verbessern.

6. Verbesserung des Transparenzregisters

Dieses Handlungsfeld – und der damit verbundene Ansatz – ist nicht neu, da bereits im August 2021 (und damit vor der Bundestagswahl) das „Transparenz- und Finanzinformationsgesetz“ (TraFinG) in Kraft getreten ist, das genau jenes Ziel verfolgt. Die Bundesregierung hat sich entschlossen, das Transparenzregister mit dem Datengrundbuch zu verknüpfen. Somit sollen bis Juli 2023 530 Grundbücher in das Transparenzregister übertragen werden. Das neue Sanktionsdurchsetzungsgesetz II versucht zudem effektiv, die vielfache Verschleierung der wahren Eigentümer von Immobilien zu bekämpfen. Zudem wird hier auch die Erweiterung des Fokus auf den Nicht-Finanzsektor bei der Verbesserung der Geldwäschebekämpfung sichtbar.

7. Bericht der Financial Action Task Force (FATF)

Im Koalitionsvertrag greift die neue Regierung möglichen FATF Feststellungen vorweg. Die Bundesregierung kündigte an, die Empfehlungen des FATF-Berichts, wo erforderlich, in deutsches Recht umzusetzen. Im August 2022 wurde der FATF-Länderbericht über die Geldwäscheprävention in Deutschland veröffentlicht und die BaFin wurde für ihre Fortschritte im Bereich Geldwäscheprävention gelobt. Die BaFin hätte unter anderem „ein starkes Risikoverständnis und ein insgesamt effektives Aufsichtssystem“ (BaFin - FATF veröffentlicht Länderbericht Deutschland). Dennoch müsse es zu einer Verbesserung des Überwachungssystems kommen mit einer stärkeren Überwachung des Nichtfinanzsektors durch die BaFin oder eine andere Behörde. Die Regierung hatte dies schon geplant und in diesem Sinne weitere Gesetze erlassen. Dies ist nur zu begrüßen und zeigt unserer Ansicht nach durchaus Weitsicht und Handlungswillen in einem für die Koalition wichtigen Politikfeld.