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Steuern und Nachhaltigkeit

Grüne Steuerpolitik und Gesetzgebung: Was kommt auf Unternehmen und deren Entscheidungsträger zu?

Green Deal und EU-Taxonomie: Das Ziel hin zu mehr Nachhaltigkeit in der Wirtschaft ist gesteckt. Welche Gesetze im Bereich Steuern können zu mehr Nachhaltigkeit führen? Welche Steuergesetze gibt es bereits? Und was bedeutet das für die Unternehmen und deren Entscheidungsträger? Die Antworten auf Fragen zum Thema Steuern und Nachhaltigkeit erhalten Sie hier.

Gesetze, die den ordnungsrechtlichen Rahmen definieren, sollen Menschen und Unternehmen zunehmend auf dem Weg Richtung Nachhaltigkeit lenken. Aber auch das Steuerrecht kann dabei eine Lenkungsfunktion einnehmen. Aktuell wird dies beispielsweise bei der Reduzierung des Umsatzsteuersatzes auf 7 % für Bahnfernfahrten, bei der Förderung im Bereich der Elektromobilität oder im Gewerbesteuerrecht bei der steuerlichen Behandlung des sogenannten Mieterstroms sichtbar. Man erkennt: Zunehmend werden Steuern als Instrument genutzt, um die Klimaziele zu erreichen.

Je schädlicher fürs Klima, desto höher der Steuersatz

Die EU hat im letzten Jahr mit dem sog. Fit-for-55-Paket zur Umsetzung des Green Deal entsprechende Vorgaben gemacht. Eines der steuerlichen Elemente dieses Pakets war der Entwurf zur Änderung der Energiesteuerrichtlinie. Diese sieht vor, fossile Energieträger im Vergleich zu klimafreundlichen Energieträgern höher zu besteuern. Zurzeit gilt hierzulande noch der volumenbasierte Ansatz. Für jedes Energieerzeugnis (beispielsweise Kraftstoffe) gibt es einen Steuersatz pro Volumen. Künftig wird die Besteuerung nach dem tatsächlichen Energiegehalt und auch in Abhängigkeit des sog. ökologischen Fußabdrucks, also der Umweltverträglichkeit des Energieerzeugnisses, erfolgen. Es wird insbesondere zu einer Neuordnung der Mindeststeuersätze kommen und ein sogenanntes „Energiesteuer Tax Ranking“ eingeführt. Das bedeutet: je mehr schädlichen Einfluss ein Energieerzeugnis auf das Klima hat, umso höher ist auch der Steuersatz. Auch sollen die derzeit bestehenden Entlastungsmöglichkeiten für fossile Energieträger in der heutigen Form keinen Bestand mehr haben.

Die Vorgaben der „Eröffnungsbilanz Klimaschutz“ von Wirtschaftsminister Habeck sehen vor, bestimmte Vergünstigungen im Energiesteuerbereich abzuschaffen, da derzeit existierende Regelungen mit den Klimaschutzzielen der EU nicht in Übereinstimmung zu bringen sind.

Die Steuerabteilung der Zukunft: der Gesetzgebung einen Schritt voraus

Das Thema Nachhaltigkeit setzt im Bereich Steuern also viel in Bewegung. Wie können Unternehmen und ihre Steuerabteilungen da vorausschauend agieren? 

Zunächst muss die Unternehmenssteuerabteilung das Thema Nachhaltigkeit von Anfang an aktiv begleiten und dies nicht alleine der Nachhaltigkeitsabteilung überlassen. Nachhaltigkeit ist als ganzheitliches Thema im Unternehmen zu betrachten. 

Viele deutsche Mittelständler sind Hidden Champions und Weltmarkführer. Damit das so bleibt, muss neben nationalen und EU-Plänen auch die internationale Gesetzgebung im Blick behalten werden. Der Blick auf die Plastiksteuer zeigt exemplarisch, weshalb die internationale Gesetzgebung eine so große Rolle für deutsche Unternehmen spielt. Während die Plastiksteuer in Deutschlands Medienlandschaft nur am Rande behandelt wird, hat die EU in Umsetzung des Green Deals die Beiträge der Mitgliedstaaten an die sog. nicht recycelten Kunststoffe geknüpft. Das heißt, zunächst sind Adressaten dieser Regelung nur die Mitgliedstaaten. 

Die spannende Frage ist aber: Was machen die einzelnen Mitgliedstaaten, deren Haushalte jetzt in Abhängigkeit von der Menge nicht recycelter Kunststoffe belastet werden? Deutschland beispielsweise hat sich entschieden, die entsprechenden Beiträge aus dem Bundeshaushalt zu zahlen. Andere Länder, wie Spanien und Italien, gehen einen anderen Weg. Sie haben die Einführung einer Plastiksteuer zur Refinanzierung dieser Beiträge beschlossen. Diese neue Steuer wird dort zum 01.01.2023 kommen. Das steuerliche Reporting deutscher Unternehmen sieht die Erhebung der erforderlichen Daten für eine solche Plastiksteuer bislang gar nicht vor. Wer die Verantwortung für Tochtergesellschaften in den entsprechenden Ländern trägt, muss sich daher Gedanken machen, wie eine Plastiksteuer in diesen Ländern administriert wird.

Aber auch die Umsetzung von neuen Formen des Energiebezugs und der Energieerzeugung durch Erneuerbare Energien und/oder die Erweiterung der Elektromobilität im Unternehmen können – je nach Modell und Marktrolle - steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies ist insbesondere für die Unternehmen von Bedeutung, die erstmalig mit dem Gedanken spielen, Strom selbst zu erzeugen oder Ladestationen auf dem Betriebsgelände aufzustellen. Mehr zum E-Mobilität und der Rolle der Steuerabteilung erfahren Sie hier.

Steuern und Nachhaltigkeit: Chancen erkennen und nutzen

Die weltweite, seit Jahren geführte Diskussion rund um den Klimaschutz muss international abgestimmt werden, was stets Verzögerungen bei der Umsetzung von Maßnahmen führt. Auf nationaler Ebene lässt sich hingegen beobachten, dass immer mehr Maßnahmen umgesetzt werden. 

Unabhängig davon können Unternehmen selbst Potenziale ausschöpfen, die sich im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsmaßnahmen ergeben. Ein Faktor ist dabei die optimale Erfassung und Nutzung von Daten. Von Big Data bis hin zu granularen kleinteiligen Daten, um z. B. die Plastiksteuer bzw. die Energiesteuer und die Stromsteuer zu kalkulieren, entstehen neue interne Informationsquellen für das Unternehmen. 

Auf diese Weise kann das Nützliche mit dem Praktischen verbunden werden: die Daten müssen ohnehin erhoben werden – mit deren richtiger Nutzung und Aufbereitung können gleichzeitig wertvolle Einblicke in das eigene Unternehmen gewonnen werden. Dies gilt sowohl für Wertschöpfungsprozesse als auch andere Faktoren, die vielleicht nicht unmittelbar mit Steuern zusammenhängen. Deswegen lautet die klare Empfehlung, ein besonderes Augenmerk auf das Datenmanagement zu legen. 

Ausblick zur Nachhaltigkeit im Steuerrecht: Energie im Fokus

Energie, die Strukturierung von Energieerzeugung, -beschaffung und -lieferung und deren Besteuerung - nicht nur durch Energiesteuer und Stromsteuer, sondern auch Umsatzsteuer und Gewerbesteuer - werden mit Sicherheit eines der großen Themen in den nächsten Jahren sein. Aber auch die flankierenden Maßnahmen durch das Fit-for-55 Package sind nicht zu unterschätzen. 

Energie ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. Energiekosten sind– also ein wesentlicher Treiber. Die zeigt insbesondere ein Blick auf die rasante Steigerung der Energiekosten der letzten Wochen und Monate sowie die geplanten Änderungen der Energiekostenbestandteile. Es gibt bereits Unternehmen, die aufgrund der gestiegenen Energiekosten die Produktion stilllegen, weil dies billiger ist, als weiter zu produzieren. Wichtig wird daher in diesem Zusammenhang die geplante Neuregelung der Energiesteuer und Stromsteuer ab 2023, insbesondere die Steuersätze für die einzelnen Energieträger und die Voraussetzungen für potentielle Entlastungsvorschriften. 

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