Solutions
Ordnungsmäßigkeit der elektronischen Buchführung
GoBD-konforme Verfahrensdokumentation
Die Finanzverwaltung fordert in neuen Betriebsprüfungen in vielen Bundesländern eine GoBD-konforme Verfahrensdokumentation. Eine vorschriftsmäßige Umsetzung neuer Richtlinien ist daher enorm wichtig.
Inhaltsübersicht
Grundsatzänderungen des Bundesfinanzministeriums
Das Bundesfinanzministerium hat am 14.11.2014 seine Auffassungen betreffend der Grundsätze der
- ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern,
- Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form,
- sowie zum Datenzugriff („GoBD“)
veröffentlicht.
Ab dem 01.01.2015 ersetzt es die Regelungen zu den Grundsätzen
- ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) und
- Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)
Lösung von Deloitte:
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung oder Prüfung einer GoBD-konformen Verfahrensdokumentation Ihrer steuerlich relevanten IT-Systeme.
Eine GoBD-konforme Verfahrensdokumentation umfasst:
- Dokumentation aller steuerlich relevanten IT-Systeme
- Datensicherheit
- Unveränderbarkeit
- Dokumentation der Ordnungsmäßigkeit zur Aufzeichnung und Aufbewahrung aller steuerrechtlich relevanten Prozesse, Datensätze und Belege
Sie haben weitere Fragen zum Leistungsangebot von Deloitte? Wünschen Sie ein Angebot von Deloitte? Sprechen Sie uns an!