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Ordnungsmäßigkeit der elektronischen Buchführung

GoBD-konforme Verfahrensdokumentation

Die Finanzverwaltung fordert in neuen Betriebsprüfungen in vielen Bundesländern eine GoBD-konforme Verfahrensdokumentation. Eine vorschriftsmäßige Umsetzung neuer Richtlinien ist daher enorm wichtig.

Grundsatzänderungen des Bundesfinanzministeriums

Das Bundesfinanzministerium hat am 14.11.2014 seine Auffassungen betreffend der Grundsätze der

  • ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern,
  • Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form,
  • sowie zum Datenzugriff („GoBD“)

veröffentlicht.
 

Ab dem 01.01.2015 ersetzt es die Regelungen zu den Grundsätzen 

  1. ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) und 
  2. Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)

 

Lösung von Deloitte:

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung oder Prüfung einer GoBD-konformen Verfahrensdokumentation Ihrer steuerlich relevanten IT-Systeme.

Eine GoBD-konforme Verfahrensdokumentation umfasst:

  • Dokumentation aller steuerlich relevanten IT-Systeme
  • Datensicherheit
  • Unveränderbarkeit
  • Dokumentation der Ordnungsmäßigkeit zur Aufzeichnung und Aufbewahrung aller steuerrechtlich relevanten Prozesse, Datensätze und Belege

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Ihr Ansprechpartner

Dr. Andreas Kowallik

Dr. Andreas Kowallik

Partner | Tax Technology Consulting

Andreas Kowallik ist Steuerberater und Partner im Bereich Tax Technology Consulting, der sich mit steuerlicher Beratung rund um Organisation, Prozesse, Technologie und Daten in Unternehmen befasst. Be... Mehr