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Der Lieferantenkodex als Mittel für ein LkSG-konformes und praktikables Miteinander im Geschäftsverkehr

Beitrag: Pia Windoffer im Compliance Berater, 4/2023

Das am 1.1.2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wie auch die künftige EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit (EU-Lieferketten-RL) begründen de facto für deutlich mehr Unternehmen eine Pflicht zur Verankerung von Sorgfaltspflichten zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt als auf den ersten Blick erkennbar. Der im Betriebs-Berater Compliance veröffentlichte Beitrag plädiert für den Lieferantenkodex als geeignetes Instrument zur Sicherung dieser Pflichten in der Lieferkette und macht einen Vorschlag, wie mit kollidierenden Lieferantenkodizes pragmatisch und doch rechtskonform umgegangen werden kann und steht rechts zum Download zur Verfügung.

 

Inhaltsübersicht:


I.

Verankerung von Sorgfaltspflichten gegenüber unmittelbaren Zulieferern durch einen Lieferantenkodex

1. Situation im Mittelstand

2. Inhaltliche Anforderungen an den Lieferantenkodex nach dem LkSG


II.

Handlungsmöglichkeiten bei kollidierenden Lieferantenkodizes

1. Unterwerfung unter fremden Lieferantenkodex

2. Branchenstandards

3. Gegenseitige Anerkennung der Verhaltenskodizes/Lieferantenkodizes

4. Beispiel USA: Lieferantenkodex und Einkäuferkodex


III.

Fazit

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