Article

Energierechtliche Themen in Zeiten von COVID-19

Die Corona-Krise kann dazu führen, dass bestimmte Fristen und Regularien für Entlastungen, etwa im Rahmen des EEG, objektiv nicht mehr eingehalten werden können oder Vor-Ort-Begehungen im Rahmen eines Energieaudits nicht durchgeführt werden können. Wir haben die wichtigsten Informationen für Unternehmen zusammengestellt.

Die Bundesnetzagentur („BNetzA“), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle („BAFA“) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie („BMWi“) haben in den letzten Wochen „Corona-Informationen“ auf ihren Internetseiten veröffentlicht und angekündigt, gegenüber Unternehmen Nachsicht zu gewähren, auf Stichproben zu verzichten bzw. unbillige Härten zu vermeiden, wenn im Einzelfall dargelegt werden kann, dass wegen der Corona-Krise eine Frist nicht eingehalten, ein Antrag nicht gestellt oder eine Zahlung nicht geleistet werden konnte.

Die wichtigsten Ankündigungen haben wir im Arbeitspapier (Download) zusammengestellt.
 

Fanden Sie diese Information hilfreich?