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Force Majeure- und Hardship-Klauseln als sichere Fallschirme in Krisenzeiten?

Übliche Vertragsklauseln auf dem Prüfstand

Viele Unternehmen sehen sich derzeit unerwartet mit Lieferengpässen und erheblich steigenden Preisen ihrer Zulieferer konfrontiert. Unverzüglich vermelden viele Unternehmen ihren Abnehmern, dass sie aufgrund höherer Gewalt ihre Lieferpflichten suspendieren müssen oder aufgrund der plötzlich gestiegenen Rohstoffpreise nicht länger zu den vereinbarten Preisen liefern können. Für diese Fälle enthalten Lieferverträge oft entsprechende Force Majeure- oder Hardship-Klauseln, die sich nun in der Praxis beweisen müssen. Auf Basis solcher Regelungen fühlen sich zahlreiche Unternehmen insbesondere vor Schadensersatzansprüchen hinreichend geschützt. Dabei beschränkt sich die Prüfung meist nur auf die Feststellung, dass ein unerwartetes Ereignis vorliegt, auf welches die jeweilige Vertragspartei keinen Einfluss hat.

Der Artikel analysiert den Anpassungs- und Gestaltungsbedarf von Force Majeure- und Hardship-Klauseln am Beispiel üblicher Musterklauseln.

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Der vollständige Artikel erschien in NWB Sanieren Nr. 7 vom 24.08.2021 Seite 211

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