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Das Gebäudeenergiegesetz ist endlich da!
Der Bundesrat hat am 3. Juli den seit Jahren überfälligen „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ (Gebäudeenergiegesetz - GEG) verabschiedet, welches am 13.08.2020 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1728) verkündet wurde. Im Zuge der Beschlussfassung zum GEG hat der Deutsche Bundestag auch den sog. 52 GW-Solar-Deckel im Erneuerbare-Energien-Gesetz („EEG 2017“) aufgehoben.
Der Beitrag (Download) gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen, die das künftige GEG vorsieht:
- Einführung und Hintergrund
- Vereinheitlichung des Rechtsrahmens
- Vereinfachtes Nachweisverfahren für neue Wohngebäude
- Betriebsverbot von Heizkesseln und Ölheizungen ab 2026
- Flexibilisierungsregelungen beim Einsatz von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien
- Angabe von CO2-Emissionen
- Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Mindestabstand für Windräder
- Aufhebung des 52 GW Ausbaudeckels für Solaranlagen
- Inkrafttreten
- Fazit