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Das Gebäude­energie­gesetz ist endlich da!

Der Bundesrat hat am 3. Juli den seit Jahren überfälligen „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ (Gebäudeenergiegesetz - GEG) verabschiedet, welches am 13.08.2020 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1728) verkündet wurde. Im Zuge der Beschlussfassung zum GEG hat der Deutsche Bundestag auch den sog. 52 GW-Solar-Deckel im Erneuerbare-Energien-Gesetz („EEG 2017“) aufgehoben.

Der Beitrag (Download) gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen, die das künftige GEG vorsieht:

  • Einführung und Hintergrund
  • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens
  • Vereinfachtes Nachweisverfahren für neue Wohngebäude
  • Betriebsverbot von Heizkesseln und Ölheizungen ab 2026
  • Flexibilisierungsregelungen beim Einsatz von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien
  • Angabe von CO2-Emissionen
  • Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs
  • Mindestabstand für Windräder
  • Aufhebung des 52 GW Ausbaudeckels für Solaranlagen
  • Inkrafttreten
  • Fazit
     
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