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Gebäude-Elektro­mobilitäts­infra­struktur-Gesetz

Elektromobilität: Die Bundesregierung arbeitet weiter an der Umsetzung ihres Masterplans Elektromobilität und legt einen Entwurf für ein Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz vor. Der nachstehende Beitrag befasst sich mit der Ausstattung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden mit Leitungs- und Ladeinfrastruktur.

Die Bundesregierung möchte mit dem Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität („GEIG-E“) den flächendeckenden Aufbau von Ladepunkten für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge weiter vorantreiben und dabei auch die Wirtschaft stärker in die Pflicht nehmen.

Mit dem geplanten GEIG (BT-Drs. 19/18962) sollen die Voraussetzungen für eine Beschleunigung des Ausbaus der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich geschaffen werden.

Der Gesetzentwurf setzt Art. 8 Abs. 2 bis 6 der Richtlinie 2018/844/EU zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz (sog. EU-Gebäuderichtlinie oder EPDB-Richtlinie)) in nationales Recht um.

Zur Erreichung der Ziele der Gebäuderichtlinie adressiert das Gesetz Wohn- und Nichtwohngebäude mit größeren Parkplätzen.

Das Deloitte Legal-Arbeitspapier (Download) geht ein auf:

  • Ausstattungspflicht von (Nicht-)Wohngebäuden mit Leitungs- und Ladeinfrastruktur
  • Ausnahmen von der Ausstattungspflicht
  • Verstöße werden mit Bußgeldern sanktioniert
  • Stand des Gesetzgebungsverfahrens
  • Nicht berücksichtigte Aspekte
  • Bewertung des Gesetzentwurfs
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