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Neues Informationssystem für die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) 

Die EU-Entwaldungsverordnung und das neue Informationssystem

Die EU-Kommission hat mit dem Informationssystem zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) eine Plattform für betroffene Unternehmen eingerichtet. Ziel dieses Systems ist es, den Unternehmen, die von der EUDR betroffen sind, eine Plattform zur Verfügung zu stellen auf der sie verpflichtend Sorgfaltserklärungen für betroffene Produkte und Rohstoffe abgeben müssen.

Ab Ende 2025 sind die betroffenen Unternehmen dazu verpflichtet, für bestimmte Rohstoffe und Produkte sicherzustellen, dass diese den Anforderungen der EUDR entsprechen. Sollten die notwendigen Informationen nicht beschafft werden können oder bleibt ein Restzweifel, dürfen die Produkte möglicherweise nicht in die EU eingeführt oder auf den Markt gebracht werden. Dies stellt ein enormes Risiko für betroffene Lieferketten dar.

Verpflichtende Sorgfaltserklärungen

Die obligatorischen Sorgfaltserklärungen enthalten umfangreiche Informationen und müssen u.a. die folgenden Kategorien abdecken:

  • Identifizierung und Bewertung: Das betroffene Unternehmen muss die Entwaldungsrisiken innerhalb der Lieferkette identifizieren, bewerten und dokumentieren.
  • Minderungsmaßnahmen: Unternehmen müssen Strategien entwickeln und umsetzen, um die identifizierten Risiken zu minimieren.
  • Dokumentation: Alle relevanten Informationen und Maßnahmen müssen dokumentiert und über einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden.

Vorbereitung auf die EUDR und Anwendung des Informationssystems

Auch wenn der Beginn der Anwendbarkeit der EUDR nun auf Ende des Jahres 2025 verschoben wurde, ist es als potenziell betroffenes Unternehmen wichtig, die zusätzliche Vorbereitungszeit zu nutzen und sich bereits jetzt mit der EUDR und dem Informationssystem auseinanderzusetzen. Die EU-Kommission bietet bereits jetzt Informationsmaterial und Trainings zu dieser Plattform an.

Haben Sie Zweifel an der Betroffenheit Ihres Unternehmens oder möchten Sie eine möglichst effiziente Umsetzung der Verordnung zusammen mit weiteren regulatorischen Vorgaben realisieren oder haben Sie allgemein Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Stand: Dezember 2024

Über die Seite der Europäischen Kommission können Sie sich für das neue EU-Informationssystem registrieren.

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