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Trump 2.0 – Was nun zu tun ist
Nach der Wahl von Donald Trump zum 47. Präsidenten der Vereinigten Staaten sowie der von der Republikanischen Partei errungenen Mehrheit in beiden Kongresskammern ist damit zu rechnen, dass Donald Trump zahlreiche der von ihm im Wahlkampf angekündigten „Schutzmaßnahmen“ für die US-Wirtschaft sehr zeitnah nach der Amtseinführung angehen und umsetzen wird.
Inhaltsübersicht
- Was bedeutet das für die deutsche Wirtschaft?
- Exportorientierte Unternehmen mit einem starken Absatzmarkt in den USA
- Unternehmen mit einem EU-Absatzmarkt für US-Produkte
- Unternehmen mit chinesischen Inhabern/oder chinesischer Vorproduktion
- Unser Beratungsangebot
Was bedeutet das für die deutsche Wirtschaft?
Die Auswirkungen der abzusehenden Maßnahmen für deutsche Unternehmen sind – ebenso wie diesbezüglich Handlungsempfehlungen –in Abhängigkeit von der jeweiligen Branche, wesentlichen Absatzmärkten und internationalen Verflechtungen der jeweils betroffenen Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen in drei Bereiche zu unterteilen.
Exportorientierte Unternehmen mit einem starken Absatzmarkt in den USA
Für exportorientierte deutsche Unternehmen, für die die USA einen wesentlichen Absatzmarkt darstellen, sind die von President Elect Trump angekündigten zusätzlichen US-Einfuhrzölle von 10 – 20 % von großer Bedeutung. Gerade die vom zukünftigen Präsidenten ins Visier genommene deutsche Automobilindustrie, aber auch Pharmaunternehmen werden von den geplanten Maßnahmen stark betroffen sein. Auch wenn Unternehmen gut beraten sind, weitere Absatzmärkte zu erschließen, um sich von den USA unabhängiger zu machen, werden die USA auch zukünftig ein wichtiger Absatzmarkt bleiben. Neben einer denkbaren Verlagerung von Produktionskapazitäten in die USA – wie sie dem von Donald Trump verkündeten Ziel der Maßnahmen entspräche –gilt es für deutsche Unternehmen, Alternativen zu eruieren, mit denen hohe Einfuhrzölle verhindert werden können, ohne dabei die Produktionskosten signifikant in die Höhe schnellen zu lassen. Die deutsche Automobilindustrie ist hier bereits Schritte in die richtige Richtung gegangen. Neben eigenen Produktionsstätten in den USA wurden die unterschiedlichen Freihandelsabkommen genutzt, um Fahrzeuge möglichst günstig in die USA einführen zu können. So wurden etwa Teile der Produktion nach Mexiko verlagert, um so von dem EU-Mexiko-Abkommen, aber auch dem USMCA-Abkommen profitieren zu können. Es bleibt abzuwarten, ob diese Strategie dauerhaft dazu beitragen können wird, die Anwendung von signifikanten Einfuhrzöllen zu verhindern oder die USA versuchen werden, das USMCA-Abkommen zu ihren Gunsten einzuschränken.
Unternehmen mit einem EU-Absatzmarkt für US-Produkte
Nicht nur die USA werden ihre Einfuhrzölle voraussichtlich signifikant erhöhen. Abzusehen ist vielmehr, dass auch die EU zeitnah – und im Rahmen von Vergeltungsmaßnahmen – Änderungen bei den Einfuhrzöllen für US-Produkte in Aussicht stellen und umsetzen wird, wenn die zusätzlichen US-Zölle, wie angekündigt, kommen. Obwohl die Liste der betroffenen Produkte noch „unter Verschluss“ ist, werden von reziproken Einfuhrzoll-Erhöhungen sicherlich erneut unter anderem „Importschlager“ wie Erdnussbutter, Jeans, Harley-Davidson-Motorräder und Whiskey betroffen sein. Dies dürfte in der EU ansässige Handelsunternehmen empfindlich treffen. Daher sollten bereits jetzt die aktuellen bestehenden Lieferbeziehungen auf mögliche Alternativen untersucht und generell auf ihre Anpassungsfähigkeit hin überprüft werden; zeitnah zu klären ist überdies, ob und inwieweit eine Umstellung auf Alternativprodukte oder alternativ gesourcte Produkte denkbar erscheint.
Unternehmen mit chinesischen Inhabern/oder chinesischer Vorproduktion
Für Unternehmen mit chinesischen Anteilseignern und Unternehmen, die wesentlich auf die Nutzung von chinesischen Vorprodukten angewiesen sind wird die Lage „herausfordernd“, insbesondere wenn es sich um Produkte handelt, für die die USA einen wesentlichen Absatzmarkt darstellen. Neben den von Präsident Elect Donald Trump angedrohten Zöllen auf EU-Produkte in Höhe von 10 – 20 %, könnten diese Unternehmen von weiteren US-Maßnahmen betroffen sein, da auf chinesische Produkte Zölle von bis zu 60 % angedacht sind. Inwieweit diese Zölle nur auf chinesische Produkte oder aber auch Produkte mit chinesischen Bestandteilen und/oder Produkte von Unternehmen mit chinesischer Inhaberstruktur erhoben werden sollen, ist noch nicht klar. Jedoch ist diese herannahende weitere Verschärfung der Konfliktsituation bereits jetzt spürbar, insbesondere im Bereich Technologie. Unternehmen sind daher gut beraten, im Rahmen ihrer schon bestehenden De-Risking & De-Coupling-Strategien (und gegebenenfalls darüber hinaus) ihre Lieferketten genau zu analysieren und schon jetzt Mitigationsstrategien für die denkbaren Szenarien zu entwickeln, um so auf etwaige Maßnahmen vorbereitet zu sein und deren negativen Folgen abmildern zu können. Als mögliche Handlungsoptionen sind etwa alternatives Sourcing, Einsatz von alternativen Vorprodukten, alternative Lieferketten oder Teilproduktionsverlagerungen zu nennen.
Unser Beratungsangebot
Wir stehen Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größenordnungen – von international agierenden mittelständischen Konzernen bis hin zu DAX-Unternehmen – für alle Fragen rund um die hier einschlägigen Themen wie Optimierung der Lieferkette, Decoupling oder aber auch Zollrechtsoptimierung zur Verfügung. Dank unserer Expertise in Fragen der US-Handelspolitik und -gesetzgebung und unserer weltumspannenden Präsenz sind wir ein idealer Partner für die Entwicklung und Umsetzung von Mitigationsstrategien.
Stand: November 2024
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