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Anstehende Änderungen im Wohnungs­eigentums­recht

Elektromobilität, Verfahrens­vereinfachung, Digitalisierung und Modernisierung

Das aus den 1950er Jahren stammende Wohnungseigentumsgesetz soll modernisiert werden – die Regelungsbereiche reichen von Ladeinfrastruktur und sonstige bauliche Maßnahmen über Online-Versammlungen bis zur Stärkung von Eigentümerrechten.

Am 14. Januar 2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes veröffentlicht und zur Stellungnahme an die Bundesländer und Interessenverbände übermittelt. Damit wurde ein weiterer wesentlicher Schritt für die geplante Reform des Wohnungseigentumsgesetzes vollzogen.

Der Referentenentwurf zielt auf eine grundlegende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes, das seit 1951 in weiten Teilen unverändert besteht. Mit den angestrebten Änderungen soll das Gesetz an gesellschaftliche, demografische und technische Entwicklungen der letzten Jahre angepasst werden.

Das Ministerium nimmt das Gesetzgebungsverfahren zum Anlass, eine Vielzahl unterschiedlichster Materien einer Neuregelung zuzuführen – von der Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Einbau von Ladeinfrastruktur, über die Online-Teilnahme an Wohnungseigentümerversammlungen bis hin zu einer Stärkung der Rechte der Wohnungseigentümer und des Verwaltungsbeirates.

Im Einzelnen sieht die WEG-Novelle nach derzeitigem Stand insbesondere folgende wesentliche Inhalte vor: 

  • gesetzliche Verankerung des Anspruchs (der Wohnungseigentümer und Mieter), auf eigene Kosten Lademöglichkeiten für ein Elektrofahrzeug einbauen zu dürfen, Aus- und Umbauten zur Herbeiführung der Barrierefreiheit und Maßnahmen zum Einbruchsschutz vorzunehmen;  
  • Vereinfachung der Beschlussfassung über bauliche Veränderungen, insbesondere soweit diese zu Kosteneinsparungen führen oder der Versetzung der Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand dienen;
  • Erweiterung der Rechte der Wohnungseigentümer, durch verbesserte Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen, jährlichen Vermögensbericht des Verwalters zur wirtschaftlichen Lage der Gemeinschaft, einfachere Abberufung/Ersetzung des Verwalters; 
  • Stärkung der Eigentümerrechte durch Aufwertung der Wohnungseigentümerversammlung und Stärkung des Verwaltungsbeirates;
  • Reduzierung des Streitpotentials innerhalb der Gemeinschaft durch klarere gesetzliche Formulierungen;
  • Effizientere Streitbeilegung durch Änderung der gerichtlichen Verfahrensvorschriften; 
  • Harmonisierung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht durch veränderte Duldungspflichten für Mieter.


Der Referentenentwurf folgt auf im Verlauf des bisherigen Gesetzgebungsverfahrens vorgelegte Diskussionsentwürfe für ein „Gesetz für zukunftsfähiges Wohnen im Wohneigentum“ und „Gesetz zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität im Miet- und Wohnungseigentumsrecht“.

Der Referentenentwurf hält sich recht eng an die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur WEG-Reform und den Diskussionsentwürfen, die ihren Abschlussbericht Ende August 2019 vorgelegt hatte.

Die Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens folgt auch den Festsetzungen im Koalitionsvertrag 2018 und dem Masterplan Ladeinfrastruktur vom 18. November 2019.

Die Verbände haben nunmehr bis Mitte Februar Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Für eine detaillierte Darstellung und Bewertung der Regelungen ist es noch zu früh – über weitere Entwicklungen und Einzelheiten werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

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