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Über Deloitte

Transaktions­be­ra­tung

Von der strategischen Planung über die Strukturierung und Verhandlung bis hin zur Umsetzung eines Deals.

Im globalen Wirtschaftsumfeld der heutigen Zeit werfen Expansionsstrategien, Allianzen und Veräußerungen eine Vielzahl rechtlicher, steuerlicher, regulatorischer und sonstiger Fragen auf, die über Erfolg oder Misserfolg einer Transaktion entscheiden können.

Unsere Tätigkeitsbereiche

Deloitte Legal unterstützt Sie bei allen wichtigen Fragen im Bereich M&A und berät Sie in diesem Zusammenhang bei sämtlichen Schritten einer bevorstehenden Transaktion – von der strategischen Planung über die Strukturierung und Verhandlung eines Deals bis hin zu dessen Umsetzung. Deloitte Legal unterstützt Sie in den Bereichen

  • Private M&A
  • Public M&A (einschließlich Übernahme- und Pflichtangebote, Squeeze-outs, Spruchverfahren und Delistings)
  • Beratung auf Käufer- und auf Verkäuferseite
  • Legal Due Diligence

Unsere Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrungen in der Begleitung von Transaktionen in einer Vielzahl von Branchen und arbeiten eng, effizient und fachübergreifend mit Deloitte-Kollegen auf der ganzen Welt zusammen, um Ihre Transaktion zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Unsere weltweite Vernetzung ist insbesondere bei komplexen grenzüberschreitenden Fragestellungen von besonderem Wert. 

Grenzüberschreitende M&A Transaktionen

Außenwirtschaftsrechtliche Kontrolle

Deloitte Legal berät Unternehmen bei der Beachtung außenwirtschaftsrechtlicher Vorgaben im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben und -zusammenschlüssen unter Beteiligung ausländischer Investoren.

Unser Beratungsangebot

Unternehmenserwerbe und -zusammenschlüssen können immer dann der Investitionskontrolle durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterfallen, wenn bestimmte Schwellenwerte bei der Stimmrechtsverteilung durch den ausländischen Investor überschritten werden.

Das Deutsche Außenwirtschaftsrecht kennt zwei Formen der Investitionskontrolle: zum einen die sektorübergreifende Prüfung, die branchenunabhängig Anwendung findet. Zum anderen die sektorspezifische Prüfung, deren Anwendungsbereich nur eröffnet ist, wenn das Zielunternehmen ein besonders sensibles Geschäftsfeld ausübt, etwa Kriegswaffen oder andere militärische Güter herstellt.

Zu beiden Sachverhalten beraten unsere Experten im Vorfeld zum strategischen Vorgehen und begleiten, je nach Notwendigkeit, den Melde- bzw. Prüfungsprozess der geplanten Transaktion:

  • Beurteilung, ob Transaktion in den Anwendungsbereich der sektorübergreifenden/sektorspezifischen Prüfung fällt 
  • Beratung zur Meldung der Transaktion an das BMWi 
  • Beratung zu Anträgen auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung 
  • Vertragsgestaltung 
  • Post-Merger-Compliance und Anti-Boykott

Fachkundige Beratung ist bei internationalen Investitionen unerlässlich, um Rechtsunsicherheit oder - Worst Case - ein Scheitern der Transaktion zu vermeiden. Es zeichnet sich ein Trend ab, der die Bedeutung des Außenwirtschaftsrechts bei Unternehmenserwerben sogar zunehmen lässt und seinen vorläufigen Höhepunkt in der Novelle der AWV gefunden hat: Seit 18. Juli 2017 haben sich die Meldepflichten für Unternehmenserwerbe durch ausländische Investoren ausgeweitet und verschärft.

Unternehmenszusammenschlüsse unter Einbeziehung von ausländischen Unternehmen können u.a. dann aus außenwirtschaftsrechtlicher Sicht problematisch werden, wenn die eine Vertragspartei von der anderen eine ausdrückliche Erklärung zur Befolgung ausländischer Embargos verlangt ohne Rücksicht beispielsweise der Antiboykottregularien. Eine solche Erklärung könnte möglicherweise zum Verstoß gegen das deutsche Außenwirtschaftsrecht führen. Dies gilt es mit entsprechender Gestaltung zu vermeiden.

Erfahren Sie mehr über unsere Beratung im Außenwirtschaftsrecht

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