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Geldwäsche-Compliance

Mitteilungspflicht zum Transparenzregister für eingetragene GbRs ab 1. Januar 2024

Mit Inkrafttreten des MoPeG am 1. Januar 2024 wird ein neues Gesellschaftsregister eingeführt. Lässt sich eine GbR in dieses eintragen, ist sie zukünftig auch zur Mitteilung ihrer wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister verpflichtet.