Article

White Paper No. 64

Delegierte Verordnung zur LCR - Finalisierung der EU-weiten Liquiditätsanforderungen

Unser White Paper No. 64 beschreibt die Neuerungen und Änderungen gegenüber der bereits geltenden CRR und leitet den daraus resultierenden Handlungsbedarf für die Institute ab.

Informieren Sie sich

Am 10. Oktober 2014 hat die EU-Kommission zur Konkretisierung der bankaufsichtlichen Liquiditätsdeckungsanforderungen eine delegierte Verordnung (DV) zur „Liquidity Coverage Ratio“ (LCR) erlassen. Die DV legt final fest, welche Aktiva im Liquiditätspuffer eines Instituts angerechnet werden können und mit welchem Anteil und in welcher Höhe diese in die Berechnung der LCR einfließen dürfen. Darüber hinaus spezifiziert die DV die zukünftigen Zu- und Abflussfaktoren zur Ermittlung der Netto-Liquiditätsabflüsse sowie neue Ausnahmeregelungen in Bezug auf die 75%-Grenze für Zahlungsmittelzuflüsse im Falle von spezialisierten Kreditinstituten.

Während die Einführung der Liquiditätsmindestanforderungen bisher für das Jahr 2015 vorgesehen war, setzt die DV nun den 1. Oktober 2015 als Zeitpunkt für die rechtsverbindliche Einhaltung der LCR in Höhe von mindestens 60% fest. Jeweils zum 1. Januar der Jahre 2016 und 2017 erfolgt eine graduelle Erhöhung der Mindest-LCR um 10%. Ab dem 1. Januar 2018 ist dann eine Mindest-LCR von 100% nachzuweisen.

Das Deloitte White Paper No. 64 beschreibt die Neuerungen und Änderungen gegenüber der bereits geltenden CRR und leitet den daraus resultierenden Handlungsbedarf für die Institute ab.

White Paper No. 64
Fanden Sie diese Information hilfreich?